Elektronische Fußfesseln: Neuer Schutz für Frauen in Deutschland!

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Die Bundesregierung plant ab Ende 2026 elektronische Fußfesseln für Täter häuslicher Gewalt, um Opfer besser zu schützen.

Die Bundesregierung plant ab Ende 2026 elektronische Fußfesseln für Täter häuslicher Gewalt, um Opfer besser zu schützen.
Die Bundesregierung plant ab Ende 2026 elektronische Fußfesseln für Täter häuslicher Gewalt, um Opfer besser zu schützen.

Elektronische Fußfesseln: Neuer Schutz für Frauen in Deutschland!

Die schwarz-rote Koalition in Deutschland nimmt ein großes Thema in Angriff: den Schutz von Frauen vor häuslicher Gewalt. Am 23. August 2025 legte Bundesjustizministerin Stefanie Hubig (SPD) einen Gesetzentwurf vor, der die Einführung elektronischer Fußfesseln für Täter vorsieht. Damit soll insbesondere bei Hochrisikofällen eine bessere Absicherung der Opfer gewährleistet werden. Diese elektronische Überwachung ist allerdings nur ein Baustein in einer umfassenderen Strategie, wie die FAZ berichtet.

Doch damit wird nur ein Teil des Problems adressiert. In Deutschland gibt es nicht die gleichen Schutzsysteme wie in Spanien, wo ein umfassendes Konzept zur Prävention von Gewalt in Partnerschaften besteht. Dort werden die Gefahren für Frauen detailliert bewertet und spezialisierte Polizeibehörden sowie Gerichte kümmern sich gezielt um die Fälle. Ein solches System fehlt hierzulande, wo seit 2002 das Annäherungsverbot existiert, jedoch selten tatsächlich kontrolliert wird und oft gar kein Vorab-Kontakt zwischen den Opfern und den Behörden besteht.

Mechanismus der Fußfessel und seine Herausforderungen

Der Gesetzentwurf sieht vor, dass Täter von Familiengerichten zur Tragepflicht einer Fußfessel verpflichtet werden können. Die Fußfessel darf anfangs nur maximal sechs Monate angeordnet werden, kann aber um drei Monate verlängert werden. Ein wichtiger Aspekt ist, dass Opfer durch ein Empfangsgerät gewarnt werden, wenn sich der Täter nähert – die Polizei wird in solch einem Fall automatisch alarmiert. Dies soll helfen, Tötungsdelikte und schwere Körperverletzungen zu vermeiden, was von der Tagesschau hervorgehoben wird.

Obwohl die Idee vielversprechend klingt, gibt es Skepsis seitens der Frauenhausverbände. Diese warnen vor der praktischen Umsetzbarkeit der Fußfessel und befürchten, dass verfassungsrechtliche Hürden eine breite Anwendung erschweren könnten. Der Umgang mit aktuellen Mitteln wie dem Annäherungsverbot zeigt, dass diese Instrumente selten genutzt werden und Frauen oft geraten wird, sich einfach in Sicherheit zu bringen, anstatt jemand anderen zu überwachen. Hier fehlen oft auch die notwendigen Unterstützungssysteme, die in anderen Ländern flächendeckend existieren.

Zahlen, die alarmieren

Der Handlungsbedarf ist offensichtlich. 2023 wurden über 250.000 Menschen in Deutschland Opfer häuslicher Gewalt registriert, und im Jahr 2024 wurde bereits ein neuer Höchststand mit fast 266.000 betroffenen Menschen verzeichnet. Man kann sagen, statistisch gesehen wird alle zwei Minuten ein Mensch von einem Partner oder Verwandten misshandelt – eine alarmierende Zahl, die zum Handeln auffordert.

Der Gesetzentwurf orientiert sich stark am spanischen Modell, wo seit 2009 kein Opfer aufgrund von häuslicher Gewalt getötet wurde. Neben der Einführung der Fußfessel sollen auch Anti-Gewalt-Trainings für Täter angeordnet und Auskünfte aus dem Waffenregister eingefordert werden. Eine Erhöhung des Strafrahmens für Verstöße gegen das Gewaltschutzgesetz ist ebenfalls vorgesehen, um die Abschreckung zu erhöhen.

Es bleibt abzuwarten, ob diese neuen Regelungen, die voraussichtlich Ende 2026 in Kraft treten, den gewünschten Effekt haben werden. Eins steht fest: Der Schutz der Frauen muss im Mittelpunkt stehen, und die Gesellschaft hat ein gutes Händchen, um Lösungen zu finden – denn da liegt wirklich was an.