Zahl der Flüchtlingszuweisungen in Heilbronn sinkt dramatisch!

Zahl der Flüchtlingszuweisungen in Heilbronn sinkt dramatisch!
In den Landkreisen Heilbronn, Hohenlohe und Main-Tauber wird 2024 weniger Flüchtlingen ein neues Zuhause geboten als im Vorjahr. Dies spiegelt einen landes- und bundesweiten Trend wider, der mit einem Rückgang der Asylanträge in Deutschland einhergeht. Informationen von SWR zeigen, dass die Landratsämter in den genannten Regionen von einem signifikanten Rückgang der Flüchtlingszuweisungen berichten.
Besonders auffällig ist die Situation im Hohenlohekreis, wo die monatlichen Zuweisungen aktuell nur noch bei etwa einem Viertel des Vorjahres liegen. Im Main-Tauber-Kreis hat sich die Zahl der Zuweisungen in den letzten sechs Monaten nahezu halbiert. Diese Entwicklung führt dazu, dass der Hohenlohekreis mit dem Abbau von Flüchtlingsunterkünften beginnt und bestehende Miet- und Pachtverträge nicht verlängert.
Folgen für die Unterbringung
Die Rückgänge bei den Zuweisungen haben auch Auswirkungen auf die Personalplanung in den Landratsämtern. Weniger geflüchtete Menschen bedeuten weniger Arbeit für die Ämter. So ist vorgesehen, befristete Arbeitsverträge nicht zu verlängern, davon betroffen sind Mitarbeitende, die in anderen Bereichen eingesetzt werden sollen. Der Hohenlohekreis prüft zudem die Schließung weiterer Unterkünfte für Geflüchtete.
Ähnlich verhält es sich im Main-Tauber-Kreis, wo ebenfalls laufend geprüft wird, ob die Zahl der Unterkünfte reduziert werden kann. Eine geplante Einrichtung in Wertheim wird vorerst nicht realisiert. Im Landkreis Heilbronn gibt es momentan rund 600 freie Plätze in Gemeinschaftsunterkünften. Trotz dieser Kapazitäten hat der Landkreis mehr Asylsuchende aufgenommen als nötig, sieht die sinkenden Zuweisungszahlen jedoch mit Skepsis.
Rechtlicher Rahmen und aktuelle Entwicklungen
Die Grundlagen für die Aufnahme, Unterbringung und Verteilung von Asylsuchenden in Deutschland bilden das Asylgesetz (AsylG) und das Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG). In Baden-Württemberg kommt das Flüchtlingsaufnahmegesetz (FlüAG) hinzu. Laut rp.baden-wuerttemberg.de ist die erste Anlaufstelle für Asylsuchende die Landeserstaufnahmeeinrichtung (LEA), und das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) führt die Asylverfahren durch.
Als Vertragsstaat der Genfer Flüchtlingskonvention hat Deutschland ein historisch gewachsenes System zum Schutz von Flüchtlingen, das bis ins Jahr 1953 zurückreicht. Im Laufe der Jahre wurden zahlreiche rechtliche Anpassungen vorgenommen. Wie die bpb.de berichtet, hat Deutschland 2024 die meisten Asylanträge in der EU entgegennehmen müssen, was die zentrale Rolle des Landes als Aufnahmestaat unterstreicht.
Obwohl die Zuweisungen momentan rückläufig sind, rechnet das Landratsamt Heilbronn mit steigenden Zahlen in der Zukunft, da die Anzahl der Menschen, die in der Landeserstaufnahme sind, nicht so stark gesunken ist. Es bleibt also abzuwarten, wie sich die Situation in den kommenden Monaten entwickeln wird.