Hitzewelle drückt Temperaturen auf bis zu 39 Grad – Was gilt für Hitzefrei?

Extremhitze in Baden-Württemberg: Schulen entscheiden über Hitzefrei. Empfehlungen und Regelungen für Schüler und Eltern.

Extremhitze in Baden-Württemberg: Schulen entscheiden über Hitzefrei. Empfehlungen und Regelungen für Schüler und Eltern.
Extremhitze in Baden-Württemberg: Schulen entscheiden über Hitzefrei. Empfehlungen und Regelungen für Schüler und Eltern.

Hitzewelle drückt Temperaturen auf bis zu 39 Grad – Was gilt für Hitzefrei?

Aktuell steht ganz Baden-Württemberg unter dem Zeichen einer Hitzewelle, die selbst die heimischen Schüler auf die Probe stellt. Mit Temperaturen von bis zu 39 Grad, die am Mittwoch erwartet werden, ist das Thema „Hitzefrei“ wieder in aller Munde. Wie SWR berichtet, sind die Regelungen über Hitzefrei an Schulen jedoch alles andere als eindeutig. In Deutschland gibt es keine gesetzlich festgelegte Temperatur, ab der Hitzefrei eingereicht werden kann. Stattdessen liegt die Entscheidung ganz bei den Schulleitungen und wird von den jeweiligen örtlichen Bedingungen beeinflusst.

Die Empfehlungen des Kultusministeriums sind klar: Hitzefrei kann erteilt werden, wenn es um 11 Uhr im Schatten mindestens 25 Grad hat, jedoch frühestens nach der vierten Schulstunde. Dieses Vorgehen sorgt für ein gewisses Maß an Flexibilität, doch sie bringt auch Herausforderungen mit sich. Schulleitungen müssen neben der Temperatur auch Betreuungsangebote und die Verfügbarkeit von Lehrkräften berücksichtigen. Besonders Schulen im ländlichen Raum sehen sich hier oft vor zusätzliche Probleme gestellt. Die Frage, ob Schüler direkt nach Hause gehen können, muss ebenfalls betrachtet werden.

Die Herausforderungen der Hitzewelle

Laut SWP konnte sich bisher jedoch keine einheitliche Regelung durchsetzen. Die Verantwortung liegt in den Händen der Schulleitungen. Sie sind aufgefordert, sich auch mit benachbarten Schulen abzusprechen, um eine einheitliche Handhabung zu gewährleisten. Diese Umstände führen dazu, dass Hitzefrei oft schnell und kurzfristig entschieden wird, was für die Schüler und ihre Eltern eine Herausforderung darstellt. Die Betreuung der Kinder muss auch bei Hitzefrei sichergestellt sein, weshalb Schulräume und Aufenthaltsräume weiterhin genutzt werden können, bis Fahrschüler nach Hause gebracht werden können.

Bemerkenswert ist, dass die Situation unter Berücksichtigung des Klimawandels an Brisanz zugenommen hat. Monika Stein von der Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft weist auf die Notwendigkeit hin, Schulen besser gegen Hitze zu wappnen. Gerade ältere Schulgebäude, die oft nicht klimatisiert sind, erfordern einen Nachbesserungsbedarf, da Ventilatoren und Wasserspender allein nicht ausreichen. In vielen Schulen steigen die Raumtemperaturen im Sommer auf bis zu 30 Grad, was nicht ideal für den Unterricht ist.

Ein Blick über den Tellerrand

Im Vergleich zu anderen Bundesländern zeigt sich, dass es unterschiedliche Herangehensweisen gibt. So werden in Brandenburg Hitzefrei-Regularien erst ab 25 Grad im Schatten bis 10 Uhr angewendet, während in Nordrhein-Westfalen Hitzefrei bei Raumtemperaturen von 27 Grad gilt. Auch in Bayern wird das Thema Hitzefrei intensiv diskutiert. Dort entschieden Schulträger selbst, ob der Unterricht bei Gefahr von Überhitzung vorzeitig beendet wird, was in Kitzingen 2019 sogar zum Aufstellen eines Hitzerekords mit über 40 Grad Celsius führte.

Zusammenfassend lässt sich sagen, dass die Diskussion um Hitzefrei an Schulen in Baden-Württemberg in Zeiten extrem steigender Temperaturen an Bedeutung gewinnt. Es wird notwendig sein, nicht nur kurzfristige Lösungen wie Hitzefrei zu finden, sondern auch langfristige Maßnahmen zu ergreifen, um Schulen gegen die zunehmende Hitze zu rüsten. Bei all der Hitze, die uns begegnet, bleibt die Hoffnung, dass die Bildung in einem angenehmen Klima stattfinden kann, und vielleicht sollten wir uns auch an dem Prinzip orientieren, das im Alltag Gültigkeit hat: Ein gutes Händchen haben für eine erträgliche Lernumgebung!