Elektronische Patientenakte im Passauer Land: Warum sie kaum genutzt wird!

Im Passauer Land wird die elektronische Patientenakte ab Oktober 2023 verpflichtend genutzt, doch die Nachfrage bleibt gering.

Im Passauer Land wird die elektronische Patientenakte ab Oktober 2023 verpflichtend genutzt, doch die Nachfrage bleibt gering.
Im Passauer Land wird die elektronische Patientenakte ab Oktober 2023 verpflichtend genutzt, doch die Nachfrage bleibt gering.

Elektronische Patientenakte im Passauer Land: Warum sie kaum genutzt wird!

Die elektronische Patientenakte (ePA) hat seit ihrer bundesweiten Einführung Ende April 2023 viel Staub aufgewirbelt, auch im schönen Passauer Land. Doch der große Durchbruch bleibt aus: Trotz der Bereitstellung durch fast alle gesetzlichen Krankenkassen ist die aktive Nutzung der ePA durch die Versicherten eher mau. In der Region Passau ist das Interesse überschaubar, wie ein Bericht der Passauer Neuen Presse feststellt. Hausarzt Wolfgang Gradel, gleichzeitig Landesvorsitzender des Hartmannbundes Bayern, spricht von einer verhaltenen Wahrnehmung seitens der Patienten.

Ab Oktober 2023 sind Ärztinnen und Ärzte im Kreis Passau gesetzlich verpflichtet, die ePA in ihren Praxen anzubieten und zu befüllen. Doch warum zögert die Bevölkerung? Vielleicht liegt es an der unzureichenden Information der Versicherten. Ein Blick auf die Richtlinien des Bundesgesundheitsministeriums zeigt, dass Krankenkassen verpflichtet sind, ihre Mitglieder umfassend über die Funktionen, die speicherbaren Informationen sowie die Rechte in Bezug auf die ePA zu informieren. Besonders wichtig ist hierbei das Widerspruchsrecht, insbesondere bei sensiblen Daten wie psychischen Erkrankungen oder Schwangerschaftsabbrüchen.

Die digitale Identität und der Datenschutz

Wie funktioniert die Authentifizierung in der digitalen Welt? Die Identität wird hier mittels Kennzeichen wie Benutzername und Passwort oder biometrischen Daten nachgewiesen. Für die Anmeldung in der ePA nutzen Versicherte ihre elektronische Gesundheitskarte zusammen mit einer PIN oder Gesundheits-ID. Alternativ kann auch ein Fingerabdruck zur Authentifizierung dienen. Die Verknüpfung dieser digitalisierten Daten mit der realen Identität ist entscheidend für den sicheren Umgang im Gesundheitswesen – hier ist der Datenschutz keine Kleinigkeit.

Allerdings haben Krankenkassen zwar das Recht, medizinische Daten in die ePA einzustellen, aber sie dürfen keine Einsicht in diese Daten nehmen, es sei denn, der Patient wünscht eine Digitalisierung alter Befunde. Dies lässt die Frage aufkommen: Wenn die Versicherten nicht einmal wissen, welche Rechte sie haben oder was mit ihren Daten geschieht, wie sollen sie dann Vertrauen in dieses System fassen?

Ein Ausblick

Die ePA könnte die Art und Weise, wie wir unsere Gesundheitsdaten verwalten, revolutionieren, doch dazu müssen alle Beteiligten an einem Strang ziehen und die Bedenken der Versicherten ernst nehmen. Wolfgang Gradel plädiert für eine intensivere Aufklärungsarbeit, um die Vorzüge der ePA ins rechte Licht zu rücken. Schließlich könnte eine gut geführte Patientenakte nicht nur den Arzt-Patienten-Kontakt erleichtern, sondern auch zu einer Menge Papierkram weniger führen.

Es bleibt also spannend, wie sich die Lage rund um die ePA in den kommenden Monaten entwickeln wird. Die Zeit drängt, denn die gesetzliche Verpflichtung macht den Handlungsdruck besonders deutlich. Wird die Nachfrage steigen oder bleibt alles beim Alten? Die Antwort darauf wird uns wohl bald die Realität geben müssen.

Für mehr Informationen zur elektronischen Patientenakte besuchen Sie Bundesgesundheitsministerium oder Gesund.bund.de.