IKEA verliert Gerichtsschlacht: Kündigung des Betriebsrats zurückgewiesen!

IKEA verliert Gerichtsschlacht: Kündigung des Betriebsrats zurückgewiesen!
In einem aufsehenerregenden Urteil hat das Arbeitsgericht Regensburg die außerordentliche Kündigung des Betriebsratsmitglieds Ludwig Doblinger durch den Möbelriesen IKEA als unwirksam und unbegründet erklärt. Der Fall, der bereits seit Ende 2024 durch mehrere Verhandlungstage gekennzeichnet ist, wirft Fragen zu den Arbeitsbedingungen und zum Umgang mit Betriebsräten auf.
Im Mittelpunkt des Verfahrens standen Vorwürfe gegen Doblinger, der des angeblichen „Spesenbetrugs“ und „Arbeitszeitbetrugs“ beschuldigt wird. Besondere Aufmerksamkeit erhielt ein Vorfall während eines dreitägigen Treffens des Gesamtbetriebsrats in Fulda: Hier ging es um die Frage, ob Doblinger ein vollwertiges Mittagessen oder nur einen Snack zu sich genommen hat. Die geltend gemachten Spesen in Höhe von 33 Euro wurden zum Streitpunkt, der bei vielen Betroffenen den Eindruck von Schikane und Angstmacherei weckte, wie Merkur berichtet.
Schutz für Betriebsräte
Die rechtlichen Rahmenbedingungen für solche Kündigungen sind klar. Mitglieder des Betriebsrats genießen besonderen Kündigungsschutz, um ihrer Funktion ohne Angst vor Repressalien nachkommen zu können. Wie es in Arbeitsvertrag.org nachzulesen ist, müssen außerordentliche Kündigungen von Betriebsräten von deren Gremien genehmigt werden. Im Fall von Doblinger fand das Gericht, dass die gesetzlich vorgeschriebene Frist von 14 Tagen nicht eingehalten wurde, was zur Unwirksamkeit der Kündigung führte.
Es gab außerdem formale Fehler bei der Anhörung des Betriebsratsgremiums, das der Kündigung nicht zustimmte. Die Richterin stellte fest, dass kein grober Pflichtverstoß von Doblinger nachgewiesen werden konnte. Diese Entwicklung wird von vielen Beobachtern als erfreuliches Signal für die Rechte von Betriebsräten gewertet, die oft unter Druck geraten.
In der Belegschaft von IKEA ist Doblinger ein beliebtes und engagiertes Mitglied. Er ist seit über zehn Jahren im Unternehmen aktiv und setzt sich für die Interessen seiner Kollegen ein. Auch seine Rolle in Tarifauseinandersetzungen ist nicht unbemerkt geblieben. Viele seiner Kollegen vermuten hinter den Vorwürfen daher eine Strategie des Unternehmens, einen unbequemen Betriebsrat loszuwerden.
Fazit und Ausblick
Die Würfel sind jedoch nicht gefallen. Prozessbeobachter glauben nicht, dass IKEA in zweiter Instanz gegen das Urteil vorgehen wird, auch wenn es Hinweise auf einen möglichen weiteren Rechtsstreit zwischen Doblinger und dem Unternehmen gibt. Gewerkschaften und politische Gruppen, wie die SPD-Arbeitsgemeinschaft für Arbeitnehmerfragen, haben sich klar hinter Doblinger gestellt und die Vorwürfe als konstruiert bezeichnet.
Die Situation rund um diesen Fall verdeutlicht, wie wichtig der Schutz von Betriebsräten in der heutigen Arbeitswelt ist und wie notwendig es ist, die Rechte der Arbeitnehmer zu verteidigen. Ob IKEA zu einem Umdenken gelangt oder weiterhin auf Konfrontationskurs bleibt, wird die Zukunft zeigen.