Hecken und Bäume: Rückschnitt ab Oktober wieder erlaubt!

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Ab Oktober 2025 ist der Rückschnitt von Bäumen, Sträuchern und Hecken in Darmstadt-Dieburg erlaubt. Wichtig für den Naturschutz!

Ab Oktober 2025 ist der Rückschnitt von Bäumen, Sträuchern und Hecken in Darmstadt-Dieburg erlaubt. Wichtig für den Naturschutz!
Ab Oktober 2025 ist der Rückschnitt von Bäumen, Sträuchern und Hecken in Darmstadt-Dieburg erlaubt. Wichtig für den Naturschutz!

Hecken und Bäume: Rückschnitt ab Oktober wieder erlaubt!

Auch wenn der Herbst Einzug hält, gibt es für Gartenbesitzer eine wichtige Nachricht: Seit dem 1. Oktober dürfen Hecken, Sträucher und Bäume in der Ortslage wieder geschnitten werden. Dies regelt das Bundesnaturschutzgesetz, das einen Rückschnitt bis Ende Februar erlaubt. Wer jetzt Hand anlegt, trägt zur Pflege der Artenvielfalt bei, wie Lutz Köhler, der Erste Kreisbeigeordnete des Landkreises Darmstadt-Dieburg, betont. Die Bürgerinnen und Bürger sind aufgerufen, sich an die festgelegten Gehölzschnittzeiten zu halten und einen respektvollen Umgang mit unserer Natur zu wahren, wie Rhein Main Verlag berichtet.

Doch Vorsicht: Von März bis September gilt eine strenge Schonzeit. In diesen Monaten ist ein radikaler Rückschnitt oder die Beseitigung von Gehölzen verboten, um brütende Vögel und aufziehende Fledermäuse zu schützen. Diese Regelung ist im § 39 Abs. 5 des Bundesnaturschutzgesetzes verankert. Gehölze sind Lebensraum für viele Tierarten, und ihr Schutz ist daher von größter Bedeutung. Lediglich schonende Pflege- und Formschnitte sind während dieser Zeit erlaubt, solange die Tiere nicht gestört werden, berichtet der NABU Bergstraße auf seiner Webseite.

Verstöße und mögliche Bußgelder

Wer gegen diese Vorgaben verstößt, muss mit empfindlichen Bußgeldern rechnen. Auch einfache Interessierte sind aufgerufen, sich bei Unsicherheiten an die Untere Naturschutzbehörde zu wenden. Die telefonische Beratung ist unter 06151 / 881-2209 möglich oder per E-Mail an naturschutz@ladadi.de, wie Rhein Main Verlag empfiehlt.

Das Verbot, Gehölze zwischen März und September radikal zu schneiden, gilt nicht nur in städtischen Gebieten, sondern auch auf dem Land. Wichtig ist, dass die Bürger die Natur respektieren und erhalten. Das Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG) stellt sicher, dass die Regeln zum Schutz der Tierwelt und der Artenvielfalt eingehalten werden. In vielen Region kann der Erhalt von Hecken und anderen Gehölzen als Beitrag zur Biodiversität gewertet werden, was sich auch auf unser Ökosystem positiv auswirkt, so der NABU Bergstraße.

Die Rolle der Naturschutzpolitik

In Deutschland gibt es ein umfangreiches System von Regelwerken und Gesetzen, das den Naturschutz regelt. Dieses System ist nicht nur lokal, sondern hat auch Verbindungen zu europäischen und internationalen Standards, wie die bpb erklärt. Das Ziel ist es, menschliches Verhalten zum Schutz der natürlichen Lebensräume zu steuern und sicherzustellen, dass nicht nur Einzelindividuen, sondern auch gesamte Populationen geschützt werden.

Die Artenvielfalt ist kein Glücksfall, sondern erfordert unser aktives Handeln. Daher ist es wichtig, dass alle Gartenbesitzer sich an die geltenden Regeln halten. So können wir gemeinsam einen wertvollen Beitrag zum Erhalt unserer Natur leisten und die heimische Tierwelt unterstützen. Ein wenig Achtsamkeit kann große Wirkung zeigen!