Künstliche Intelligenz bei der Polizei: VeRA in der Kritik!

Erfahren Sie alles über den Einsatz von Künstlicher Intelligenz in Hessen zur Kriminalitätsbekämpfung und die rechtlichen Herausforderungen.

Erfahren Sie alles über den Einsatz von Künstlicher Intelligenz in Hessen zur Kriminalitätsbekämpfung und die rechtlichen Herausforderungen.
Erfahren Sie alles über den Einsatz von Künstlicher Intelligenz in Hessen zur Kriminalitätsbekämpfung und die rechtlichen Herausforderungen.

Künstliche Intelligenz bei der Polizei: VeRA in der Kritik!

Am 24. September 2024 hat das baden-württembergische Kabinett ein bemerkenswertes Sicherheits- und Maßnahmenpaket mit dem Titel „Sicherheit stärken, Migration ordnen, Radikalisierung vorbeugen“ veröffentlicht. Ein zentraler Punkt dieses Pakets ist der geplante Einsatz von künstlicher Intelligenz zur Analyse erhobener Daten, bekannt als VeRA. Diese Analysesoftware soll es ermöglichen, Daten aus verschiedenen Quellen zusammenzuführen, um die Kriminalitätsbekämpfung effizienter zu gestalten. Tatsächlich wird die Software Palantir, die seit 2017 unter dem Namen Hessen-Data in Hessen genutzt wird, in diesem Kontext als vielversprechend angesehen, wurde jedoch auf Bundesebene durch das Bundesinnenministerium vorerst gestoppt, da die notwendige Gesetzesgrundlage für den Einsatz bei der Bundespolizei und dem Bundeskriminalamt nicht geschaffen werden konnte.

Wie die BDK berichtet, ist für eine Nutzung von VeRA in Baden-Württemberg eine Erweiterung des dortigen Polizeigesetzes erforderlich. Allerdings steht das Anhörungsverfahren zur Gesetzesänderung noch aus, was die gesamte Diskussion in der grün-schwarzen Koalition zu einem heißen Thema macht. Der Bund Deutscher Kriminalbeamter Baden-Württemberg (BDK BW) erwartet, dass bei der Einführung von VeRA weitreichende rechtliche Befugnisse für den Einsatz dieser Technologie gelten müssen.

Pilotprojekte und rechtliche Herausforderungen

In Bayern wurde bereits eine europaweite Ausschreibung für ein Analyseprodukt durchgeführt, wobei Palantir als einzig geeignetes Produkt ausgewählt wurde. Dennoch besteht Unsicherheit, da verschiedene Bundesländer unterschiedliche Sichtweisen zu diesem Thema haben. Während beispielsweise Nordrein-Westfalen schon seit 2022 über eine Rechtsgrundlage für die Nutzung der Palantir-Software „DAR“ verfügt, zögert Hamburg noch mit einer Entscheidung zur automatisierten Datenanalyse, die im Jahr 2019 eingeführt wurde, dies aber durch ein Urteil des Bundesverfassungsgerichts für nichtig erklärt wurde.

Das Bundesverfassungsgericht hat im Februar 2023 klare Grenzen beim Einsatz von automatisierten Datenanalyse-Werkzeugen gezogen, um etwaige Datenschutzverletzungen zu verhindern. Nach Angaben der Süddeutschen Zeitung können diese Werkzeuge, trotz ihrer nützlichen Informationspotenziale, gefährlich werden, da sie umfangreiche persönliche Profile erstellen und unbeteiligte Personen in polizeiliche Maßnahmen einbeziehen können. Dies geschieht unter anderem, wenn Nutzer durch Techniken wie Funkzellenabfragen ungewollt in Analysesysteme gelangen.

Vielfalt der Meinungen und nächste Schritte

Die Aussicht, dass Deutschland möglicherweise noch in diesem Jahr größere Schritte in Richtung automatisierter Datenanalysen unternimmt, stößt sowohl auf Zustimmung als auch auf Widerstand. Einige Innenministerien befragen bereits zu den Möglichkeiten der Nutzung von Palantir-Software oder ähnlichen Produkten. Bundesländer wie Sachsen-Anhalt, Sachsen und Sachsen-Anhalt zeigen aktuell keine Bestrebungen in diese Richtung, während Berlin und Baden-Württemberg sich überlegen, der bayerischen Lösung zu folgen.

Bei der Diskussion um den Einsatz von Künstlicher Intelligenz in der Kriminalitätsbekämpfung stehen nicht nur technische, sondern auch ethische Fragezeichen im Raum. Es ist wichtig, dass bei der Entwicklung und Implementierung solcher Technologien das Grundrecht auf informationelle Selbstbestimmung gewahrt bleibt. Die Netzpolitik hebt hervor, dass umfassende Regelungen zur Datennutzung und Registrierung von Analysewerkzeugen garantiert werden müssen, um Missbrauch und Datenschutzverletzungen zu vermeiden.

Insgesamt bleibt abzuwarten, wie die Diskussion um VeRA, Palantir und die gesamte Entwicklung der automatisierten Datenanalyse in Deutschland weiter verläuft. Ein gutes Händchen der Gesetzgeber wird hier gefragt sein, um sowohl die Sicherheit als auch die Bürgerrechte im Blick zu behalten.