Frust über Grundsteuerreform: 10.700 Einsprüche in Göttingen!
Göttingen: Über 10.000 Einsprüche zur Grundsteuerreform 2025 sorgen für Frust unter Eigentümern. Aktuelle Entwicklungen und dessen Hintergründe.

Frust über Grundsteuerreform: 10.700 Einsprüche in Göttingen!
Die Grundsteuerreform sorgt für ordentlich Wirbel unter den Grundbesitzern in Niedersachsen, und das schlägt sich insbesondere im Einzugsgebiet des Finanzamts Göttingen nieder. Seit der Reformankündigung haben sich zahlreiche Sorgen und auch Frustrationen bei den Grundstückseigentümern angestaut. Denn, wie das Göttinger Tageblatt berichtet, gingen im Jahr 2024 allein in Göttingen über 10.700 Einsprüche gegen die Grundsteuermessbescheide ein.
Was passiert hier eigentlich genau? Der Grundsteuermessbescheid behandelt die Berechnungsgrundlage für die neue Grundsteuer, die ab 2025 gelten wird. Die Basis für die Festsetzung ist der Grundsteuermessbetrag, der anschließend mit dem Hebesatz multipliziert wird, um die endgültige Steuerhöhe festzulegen. Das Göttinger Finanzamt bearbeitet jährlich mehr als 90.000 Messbescheide, was bei so vielen Einsprüchen eine enorme zusätzliche Arbeitsbelastung mit sich bringt.
Der Einspruchswahnsinn
Von den eingegangenen 10.700 Einsprüchen sind bislang 3.028 bereits erledigt, während sich 1.254 in Prüfung befinden. Besonders düster sieht es jedoch für 6.418 Einsprüche aus, die aufgrund von Zweifeln an der Verfassungsmäßigkeit des Niedersächsischen Grundsteuergesetzes ruhen. Ist die ganze Reform etwa nicht rechtens? Ein laufendes Musterverfahren vor dem Finanzgericht Niedersachsen könnte hier bald Antworten liefern.
Im gesamten Bundesland Niedersachsen summiert sich die Zahl der Einsprüche sogar auf über 400.000 bei etwa 3,3 Millionen Grundsteuermessbescheiden. Trotz dieser Klagen rechnet das niedersächsische Finanzministerium mit einer planmäßigen Einführung der neuen Grundsteuer, die ab 1. Januar 2025 gelten soll, wie der NDR berichtet.
Die Hintergründe der Reform
Die Wurzel dieses Umbruchs liegt in einer Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts aus dem Jahr 2018. Es erklärte die alte Methode zur Berechnung der Grundsteuer für verfassungswidrig. Daher mussten Bund und Länder neue Ansätze entwickeln. In Niedersachsen fiel die Wahl auf ein „Flächen-Lage-Modell“, welches Fläche, Bebauung und situative Lage eines Grundstücks in die Berechnung einbezieht. Die Bodenrichtwerte werden dabei von unabhängigen Gutachterausschüssen ermittelt, um eine faire Grundlage zu schaffen.
Wie die Stadt Göttingen erläutert, sind trotz der anfänglichen Annahmen, dass die Umstellung aufkommensneutral sein soll, auch Verschiebungen und Anpassungen möglich. So könnte es dazu kommen, dass die Hebesätze für die verschiedenen Grundsteuern, insbesondere für landwirtschaftliche und Wohnlandflächen, angehoben werden müssen – von 530% auf 620% beziehungsweise von 600% auf 735%. Diese Anpassungen sind notwendig, um die gewohnten kommunalen Einnahmen zu sichern.
Zusammengefasst ist die Reform der Grundsteuer ein Thema, das viele Bürger im Land beschäftigt. Nach einem schweißtreibenden Verfahrensjahr stehen bis Ende 2024 noch zahlreiche Fragen im Raum, und die Unsicherheiten bleiben hoch. Die Anfragen zum Grundsteuermessbetrag und dessen Zusammensetzung gehen bereits stark in die Höhe. Die Stadt Göttingen hat darum um Geduld gebeten, denn die Bearbeitungszeiten könnten sich aufgrund des erhöhten Anfragevolumens verlängern. Man darf gespannt sein, wie sich die Situation weiterentwickelt, und ob die Eigentümer ihr Vertrauen in das neue System zurückgewinnen können.