Göttingen: Professor wegen sexueller Belästigung sanktioniert!

Göttingen: Professor wegen sexueller Belästigung sanktioniert!
In Göttingen gab es ein Urteil, das für viele Aufsehen erregt hat. Ein Professor der Universität wurde vom Oberverwaltungsgericht Lüneburg wegen sexueller Belästigung von Studierenden, Doktorandinnen und Mitarbeiterinnen verurteilt. Laut NDR wurde das Gehalt des verdächtigen Professors um zwei Besoldungsgruppen gekürzt, was etwa 2.000 Euro monatlich entspricht.
Das Gericht bestätigte dabei ein vorheriges Urteil des Verwaltungsgerichts Göttingen aus Oktober 2023, das nun rechtskräftig ist. Bemerkenswert ist auch, dass trotz der schweren Vorwürfe der Professor seinen Beamtenstatus behalten darf, obwohl die Universität seine Entlassung aus dem Beamtenverhältnis angestrebt hatte.
Machtmissbrauch an Universitäten
Insgesamt wurden 44 Einzelvorwürfe gegen den Professor erhoben. In neun Fällen kam es zu einem Verstoß gegen die Grenze des Erträglichen; hier wurde sexuelle Belästigung festgestellt. Es zeigt sich einmal mehr, wie wichtig ein sensibler Umgang mit solchen Themen an Hochschulen ist. Erste Hinweise auf das unerwünschte Verhalten des Professors wurden bereits 2012 an die Gleichstellungsbeauftragte gemeldet. Sind solche Meldungen nicht ernsthaft? Diese Tatsache wirft Fragen auf, wie effektiv das Schutzsystem für betroffene Frauen in Bildungseinrichtungen ist.
Im Jahr 2017 wurde dem Professor die Führung der Dienstgeschäfte untersagt, und es folgten Maßnahmen wie ein Hausverbot. Die Hochschule klagte 2018 disziplinarisch mit dem Ziel, ihn aus dem Beamtenverhältnis zu entfernen. Dies zeigt, dass es lange Bedenkzeiten gibt, in denen sowohl die Rechte der Betroffenen als auch die der Beschuldigten abgewogen werden müssen.
Rechtliche Schutzlücken
Das Thema sexuelle Belästigung an Hochschulen ist nicht neu. Eine EU-weite Studie aus dem Jahr 2015 weist darauf hin, dass 54,7 % der befragten Studentinnen Erfahrung mit sexueller Belästigung gemacht haben, und ein Drittel dieser Vorfälle geschieht im Hochschulkontext. Diese Ergebnisse stammen aus einer Untersuchung, die von der Antidiskriminierungsstelle des Bundes in Auftrag gegeben wurde. Laut der Studie sind insbesondere Studierende häufig in Abhängigkeiten, die eine Meldung von Übergriffen erschweren. Die Antidiskriminierungsstelle hebt hervor, dass es größere rechtliche Schutzlücken gibt, besonders in Bezug auf das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG).
Die Regelungen variieren stark von Bundesland zu Bundesland, und oft mangelt es an klaren Vorgaben, die Studierende vor sexueller Belästigung schützen. Hinzu kommt, dass der Schutz nur für Beschäftigte gilt, nicht aber für Studierende, was eine signifikante Lücke darstellt.
Es sind also mehr Maßnahmen notwendig, um den Schutz vor sexueller Diskriminierung und Gewalt in den Hochschulen zu verbessern. Dazu zählen präventive Befragungen, die Einführung transparenter Beschwerdeverfahren und die Schaffung von sicheren räumlichen Bedingungen für die Studierenden.
Der aktuelle Fall in Göttingen verdeutlicht eindringlich, dass es an den Hochschulen noch viel zu tun gibt, um ein respektvolles und sicheres Lernumfeld zu gewährleisten. Während der Professor weiterhin seine Position behalten darf, bleibt zu hoffen, dass die geschädigten Frauen die notwendige Unterstützung erhalten, um sich gegen solche Übergriffe zu wehren.