Neues Schutzgebiet Die Lucie: Bürgerbeteiligung startet am 26. Januar!
Landkreis Lüchow-Dannenberg lädt zur Beteiligung an der Überarbeitung des Naturschutzgebiets „Die Lucie“ vom 26. Januar bis 27. Februar 2026 ein.

Neues Schutzgebiet Die Lucie: Bürgerbeteiligung startet am 26. Januar!
Im Landkreis Lüchow-Dannenberg wird eine bedeutende Initiative für den Naturschutz gestartet. Ab dem 26. Januar bis zum 27. Februar 2026 sind alle Bürger:innen eingeladen, am Überarbeitungsprozess der Verordnung zum Naturschutzgebiet „Die Lucie“ teilzunehmen. Dieses Gebiet ist nicht nur ein Rückzugsort für seltene Vogelarten wie Seeadler, Mittelspecht und Kranich, sondern spielt auch eine zentrale Rolle im Rahmen des europäischen Naturschutzsystems Natura 2000. Wie die luechow-dannenberg.de berichtet, wird der Entwurf der neuen Verordnung im Kreishaus Lüchow und den Samtgemeinden Elbtalaue und Lüchow öffentlich ausgelegt. Diese Anpassung ist notwendig, um die Schutzbestimmungen den aktuellen EU-Vorgaben anzupassen.
Die bestehende Verordnung stammt noch aus dem Jahr 1951 und ist mittlerweile nicht mehr zeitgemäß. Das niedersächsische Umweltministerium hat daher den Auftrag zur Überarbeitung erteilt, um die gesetzlichen Anforderungen aus den EU-Richtlinien, speziell der Fauna-Flora-Habitatrichtlinie (FFH-Richtlinie) und der Vogelschutzrichtlinie, zu erfüllen. Diese Richtlinien sind entscheidend, um dem Rückgang wildlebender Arten und sich verschlechternden Lebensräumen entgegenzuwirken und die biologische Vielfalt innerhalb der Europäischen Union zu sichern, wie im bfn.de dargelegt wird.
Öffentliche Beteiligung und Fristen
Von großer Bedeutung ist die Möglichkeit für die Öffentlichkeit, aktiv an diesem Prozess teilzunehmen. Hinweise und Anregungen zu dem Verordnungsentwurf können bis zum 27. Februar 2026 per Post, E-Mail oder persönlich bei der Naturschutzbehörde im Kreishaus eingereicht werden. Ab dem 26. Januar sind die relevanten Unterlagen auch online nachvollziehbar auf der Webseite des Landkreises verfügbar: Natura 2000 Informationen.
Mit der Anpassung der Verordnung wird nicht nur der Status der besonderen Schutzgebiete gesichert, sondern auch die Überwachung des Erhaltungszustands wichtiger Flora und Fauna gefördert. Diese Maßnahmen stehen im Einklang mit den Zielen des Natura 2000-Netzes, das mittlerweile über 20% der EU-Landfläche abdeckt und damit das weltweit größte Netz an Schutzgebieten darstellt, wie die EU Relevante Richtlinien auf eur-lex.eu aufzeigen. Neben dem Schutz natürlicher Lebensräume zielt das Netzwerk darauf ab, gefährdete Arten zu erhalten und die natürlichen Lebensräume der gewünschten Biodiversität zu fördern.
Ein Schritt in die Zukunft
Die naturschutzrechtlichen Anforderungen an Gebiete wie „Die Lucie“ sind in den letzten Jahren stetig gestiegen. Dazu wurden auch regelmäßige Berichterstattungen über den Zustand dieser Gebiete sowie Maßnahmen zur Verbesserung der Lebensräume eingeführt. Der letzte FFH-Bericht wurde 2019 eingereicht, der nächste muss bis zum 31. Juli 2025 vorgelegt werden. Mit diesen neuen Verordnungen setzt Lüchow-Dannenberg ein starkes Zeichen für den Erhalt der Natur und die Förderung nachhaltiger Entwicklungen vor Ort.
Kurzum, die Überarbeitung der Verordnung zum Naturschutzgebiet „Die Lucie“ ist nicht nur eine bürokratische Notwendigkeit, sondern ein richtiger Schritt in Richtung eines nachhaltigen Umweltschutzes, der sowohl den Bürger:innen als auch der Natur zugutekommt.