Perfekte Wohnung für Singles: Einzug ab November 2025! So sichern Sie sich Ihr Zuhause!

Transparenz: Redaktionell erstellt und geprüft.
Veröffentlicht am

Entdecken Sie die aktuellen Entwicklungen zur Etagenheizung in Lüneburg, relevante gesetzliche Änderungen und Mietinformationen.

Entdecken Sie die aktuellen Entwicklungen zur Etagenheizung in Lüneburg, relevante gesetzliche Änderungen und Mietinformationen.
Entdecken Sie die aktuellen Entwicklungen zur Etagenheizung in Lüneburg, relevante gesetzliche Änderungen und Mietinformationen.

Perfekte Wohnung für Singles: Einzug ab November 2025! So sichern Sie sich Ihr Zuhause!

In Köln tut sich einiges auf dem Immobilienmarkt! Ab dem 1. November 2025 kann eine gemütliche Etagenwohnung gemietet werden, die optimal für ein oder zwei Personen geeignet ist. Diese Wohnung verfügt über eine Gas-Etagenheizung, eine praktische Lösung für kleinere Haushalte, die sich durch eine Mindestmietdauer von 12 Monaten auszeichnet. Interessierte können die Wohnung kurzfristig besichtigen, wobei Makleranfragen ausdrücklich unerwünscht sind. Dies wird in den offiziellen Unterlagen deutlich und macht klar, dass die Wohnung ohne Maklervertrieb angeboten wird. Wie bei so vielen Mietangeboten gilt allerdings auch hier: Unaufgeforderte Kontaktaufnahmen durch Makler sind illegal, wie in § 7 UWG festgelegt. Des Weiteren weist die Plattform OM darauf hin, dass sie weder Anbieter noch Vermittler dieser Immobilie ist und daher keine Verantwortungen für Rechtsverstöße übernehmen kann.

Doch die Wohnungssituation in Köln wird nicht nur von der Nachfrage nach neuen Mietangeboten geprägt, sondern auch von den gesetzlichen Änderungen im Heizungsbereich. Laut Haufe müssen Hauseigentümer bis spätestens Mitte 2028 sicherstellen, dass ihre Heizungen mindestens 65 % aus erneuerbaren Energien bestehen. Das betrifft sowohl Neubauten als auch Bestandsimmobilien, wobei für letztere eine großzügige Übergangsfrist eingeräumt wird.

Die neuen Anforderungen des Gebäudeenergiegesetzes

Mit dem am 1. Januar 2024 in Kraft tretenden Gebäudeenergiegesetz (GEG) erwartet Deutschland einen grundlegenden Wandel im Heizungsbereich. Ab dann dürfen nur noch Heizungen installiert werden, die den geforderten Anteilen an erneuerbaren Energien entsprechen, wie die Bundesregierung mitteilt. Dieser Übergang wird nicht nur für Neubauten, sondern auch für Bestandsbauten von Bedeutung sein, was Vermieter und Eigentümer vor neue Herausforderungen stellt.

Ab Mitte 2026 müssen große Städte bereits entsprechende Maßnahmen umsetzen, während für kleinere Städte bis Mitte 2028 Zeit bleibt. Bei der Entscheidung, ob eine Heizungsmodernisierung notwendig wird, sind die Eigentümer gut beraten, sich frühzeitig mit Fachleuten zu beraten.

Fördermöglichkeiten und Unterstützung

Um den Eigentümern den Wechsel zu umweltfreundlicheren Heizsystemen zu erleichtern, bietet die Bundesregierung staatliche Unterstützungsprogramme an. Ab dem 27. August 2024 können Hauseigentümer Zuschüsse beantragen, die maximal 35 % der Investitionskosten abdecken. Dabei sind verschiedene Fördermöglichkeiten vorhanden: So gibt es auch einen Geschwindigkeitsbonus für Eigentümer, die bis Ende 2028 ihre fossilen Heizungen gegen klimafreundliche Alternativen austauschen.

Die vorhandenen Heizungsoptionen umfassen unter anderem elektrische Wärmepumpen und Hybridheizungen, die auf erneuerbare Energien setzen. Die anhaltende Verbreitung fossiler Brennstoffe wird zunehmend teurer, da der CO2-Preis bereits ab 2024 auf 45 Euro pro Tonne steigen wird. Das bedeutet für Vermieter und Mietende, dass eine baldige Entscheidung über den Heizungswechsel immer dringlicher wird.

Zusammengefasst lässt sich sagen: Die kommenden Jahre bringen nicht nur neue Mietangebote in Köln mit sich, sondern auch bedeutende infrastrukturelle Änderungen im Heizungssektor. Es zahlt sich aus, jetzt schon den Blick in die Zukunft zu richten, um gut gerüstet in die bevorstehenden Herausforderungen zu starten.