Winterdienst in Oldenburg: So bleiben Gehwege sicher und schnee frei!

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Oldenburg erinnert Anlieger an Räum- und Streupflichten für Gehwege ab dem 11.11.2025 bei Winterwetter.

Oldenburg erinnert Anlieger an Räum- und Streupflichten für Gehwege ab dem 11.11.2025 bei Winterwetter.
Oldenburg erinnert Anlieger an Räum- und Streupflichten für Gehwege ab dem 11.11.2025 bei Winterwetter.

Winterdienst in Oldenburg: So bleiben Gehwege sicher und schnee frei!

Der Winter naht mit großen Schritten, und das bedeutet für viele Kölner Bürgerinnen und Bürger, dass sie sich wieder auf die Räum- und Streupflichten vorbereiten müssen. Ab dem ersten Schnee gilt es, Gehwege und Straßen vor Glätte und Schnee zu schützen. Wie oldenburg.de berichtet, sind Anlieger verpflichtet, die Gehwege an ihren Grundstücken zu räumen und zu streuen. Diese Verantwortung kann im Mietvertrag auf Mieter übertragen werden, weshalb vor allem Vermieter aufmerksam sein sollten.

Besonders wichtig ist die Einhaltung der Breite von mindestens 1,50 Metern für geräumte und gestreute Flächen. Das gilt nicht nur für angelegte Gehwege, sondern auch für Bereiche ohne Gehweg, wo ein 1,50 Meter breiter Streifen ab dem Straßenrand freigehalten werden muss. Bei extremen Wetterlagen wie Eisregen und überfrierender Nässe ist der Einsatz von Streusalz erlaubt, jedoch soll bei normalem Winterwetter auf abstumpfende Mittel wie Sand und Granulat zurückgegriffen werden.

Verantwortung der Gemeinden

Doch nicht nur die Privatpersonen sind in der Pflicht. Auch die Gemeinden tragen Verantwortung für den Winterdienst. Laut ADAC müssen sie innerorts an gefährlichen Stellen, wie Durchgangsstraßen und Fußgängerwegen, die Räum- und Streuarbeiten durchführen. Diese Pflicht beginnt in der Regel bereits morgens um 5 Uhr, sodass bis zum Beginn des allgemeinen Tagesverkehrs zwischen 6.30 und 8 Uhr die ersten Streueinsätze stattfinden sollten.

Wenn die Witterung plötzlich umschlägt und Glatteis droht, sind die Gemeinden dazu angehalten, binnen einer Stunde nach zu handeln. Eine Anforderung, die mit Bedacht erfüllt werden muss, um die Sicherheit der Bürger nicht zu gefährden. Allerdings besteht keine gesetzliche Regelung für den genauen Ort, wohin der Schnee geschaufelt werden sollte. Gemeinden empfehlen, den Schnee auf das eigene Grundstück zu bringen, während er in Ausnahmefällen auch an den Straßenrand geleitet werden darf, sofern die Sicht nicht behindert wird.

Räum- und Streupflichten im Detail

Die Einhaltung der Räum- und Streupflichten wird oft zu einem großen Thema, besonders wenn Unfälle passieren. Wenn jemand aufgrund nicht ordnungsgemäß geräumter Wege stürzt, kann der Verantwortliche auf Schadenersatz und Schmerzensgeld in Anspruch genommen werden. Vermieter haben zudem die Möglichkeit, in den Mietverträgen direkt Regelungen zum Winterdienst festzulegen. Wer sich noch nicht mit diesen Punkten beschäftigt hat, sollte dringend aktiv werden, bevor die ersten Schneeflocken fallen.

Als Fazit bleibt festzuhalten, dass sowohl Anlieger als auch Gemeinden in der Verantwortung stehen, die Straßen und Gehwege wintertauglich zu gestalten. Ein gutes Händchen in der Vorbereitung auf den Winterdienst kann dabei helfen, das Risiko von Unfällen zu minimieren und die Sicherheit der Bürger in Köln zu gewährleisten. Planen Sie rechtzeitig und lassen Sie sich nicht von den ersten Schneefällen überraschen!