Gericht kippt Online-Krankschreibung: Was jetzt für Arbeitnehmer gilt!

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Landesarbeitsgericht Hamm entscheidet über die Rechtmäßigkeit von Online-Krankschreibungen: Täuschung oder zulässig?

Landesarbeitsgericht Hamm entscheidet über die Rechtmäßigkeit von Online-Krankschreibungen: Täuschung oder zulässig?
Landesarbeitsgericht Hamm entscheidet über die Rechtmäßigkeit von Online-Krankschreibungen: Täuschung oder zulässig?

Gericht kippt Online-Krankschreibung: Was jetzt für Arbeitnehmer gilt!

Ein wichtiges Urteil sorgt derzeit für Aufsehen und wirft Fragen zur Rechtmäßigkeit von Krankmeldungen auf. Das Landesarbeitsgericht (LAG) Hamm hat am 5. September 2025 mit dem Az. 14 SLa 145/25 entschieden, dass eine Krankmeldung über einen Online-Anbieter ohne vorherigen Kontakt zu einem Arzt nicht rechtsgültig ist. Laut ms-aktuell.de wird diese Online-Bescheinigung als Täuschung angesehen, da sie den erforderlichen Beweiswert nicht erfüllt. Die frühere Entscheidung des Arbeitsgerichts Dortmund wurde somit aufgehoben.

In Deutschland ist die telefonische Krankschreibung unter bestimmten Voraussetzungen grundsätzlich möglich. Hausärzte dürfen bekannte Patienten jedoch nur bis zu fünf Kalendertage krankschreiben, wenn es sich um leichtere Erkrankungen handelt. Ein ärztliches Urteil über die Notwendigkeit einer Untersuchung liegt dabei im Ermessen des Arztes. Entscheidende Kriterien sind, dass der Patient der Praxis bekannt ist und eine Videosprechstunde aus Gründen wie Zeitmangel nicht möglich ist. Die Ärztekammer Westfalen-Lippe hebt hervor, dass eine ausschließliche Fernbehandlung nur im Einzelfall erlaubt ist.

Die Herausforderungen für Arbeitgeber

Arbeitgeber in Nordrhein-Westfalen stehen vor Herausforderungen, denn der Krankenstand bleibt hoch. Im Jahr 2024 betrug der durchschnittliche Krankenstand 5,54 Prozent, was etwa 20 Fehltagen pro Jahr entspricht. Häufigste Krankheitsursachen sind Atemwegserkrankungen, psychische Belastungen und Probleme mit dem Muskel-Skelett-System. Die AOK NordWest berichtet von einem Krankenstand von 7,2 Prozent im ersten Halbjahr 2025 in Westfalen-Lippe.

In diesem Zusammenhang sollten Arbeitgeber besonders darauf achten, dass sie die Ausfallzeiten und die rechtliche Gültigkeit von Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen genau im Blick haben. Die IHK Nord Westfalen mahnt an, dass der Beweiswert einer Bescheinigung nur in begründeten Einzelfällen angezweifelt werden kann. Dies schafft Unsicherheiten, da die Entscheidung über eine Krankschreibung stark von der persönlichen Anamnese des Arztes abhängt, wie auch haufe.de berichtet.

Fazit: Ein Umdenken ist gefragt

Die jüngsten Gerichtsurteile und die bestehenden Regelungen zur telefonischen Krankschreibung zwingen sowohl Arbeitnehmer als auch Arbeitgeber, ihre Auffassungen und Verfahren zu überdenken. Während eine telefonische Krankschreibung in vielen Fällen eine Entlastung darstellen kann, bleibt der Beweiswert solcher Bescheinigungen fraglich. Es ist sicher ein gutes Händchen gefragt, um rechtliche Unsicherheiten und mögliche negative Folgen zu vermeiden. Im Gegensatz dazu ermöglicht das digitale Zeitalter immer mehr Optionen, aber es zeigt sich, dass ein persönlicher Kontakt oftmals nicht ersetzt werden kann.