Merkel fordert Asylrecht: Keine Zurückweisungen an der Grenze!

Merkel fordert Asylrecht: Keine Zurückweisungen an der Grenze!
In einer klaren Abgrenzung zur aktuellen Asylpolitik hat sich die ehemalige Bundeskanzlerin Angela Merkel am gestrigen Tag zu Wort gemeldet. Bei einem vom WDR organisierten Treffen mit ehemaligen Flüchtlingen betonte sie, dass jeder, der an der deutschen Grenze Asyl beantragt, auch ein Verfahren erhalten müsse – und das unabhängig von seiner Herkunft. Immerhin hat sie das Thema sehr stark geprägt und ist sich der Bedeutung dieser Werte bewusst, besonders in Zeiten herausfordernder Migrationsströme. Wie die Lippewelle berichtet, kritisiert Merkel die Praxis des unionsgeführten Innenministeriums, Asylsuchende an der Grenze zurückzuweisen, nachdem das Verwaltungsgericht Berlin eine solche Zurückweisung als rechtswidrig erklärte.
Gleichzeitig bleibt das Innenministerium unter Alexander Dobrindt (CSU) bei seiner Meinung, dass der Fall der drei somalischen Flüchtlinge aus Polen eine Einzelfallentscheidung ist. Thorsten Frei, der Kanzleramtschef (CDU), unterstreicht die Ressentiments seiner Partei, indem er darauf besteht, dass Asylsuchende, die durch sichere Länder reisen, nicht als Flüchtlinge betrachtet werden. Laut des Grundgesetzes für jeden gehört politisch Verfolgten das Asylrecht, allerdings können Personen, die aus Ländern einreisen, die als sicher gelten, nicht auf diesen Schutz pochen.
Die Sicherheitsdebatte im Asylrecht
Aber was bedeutet das konkret für Asylsuchende? Laut Artikel 16a II des Grundgesetzes wird der Schutzumfang für Personen, die aus sicheren Drittstaaten einreisen, erheblich eingeschränkt. Das bedeutet, dass Staaten, in denen keine politische Verfolgung stattfindet, als sicher gelten, was zu schnelleren Verfahren führen kann. Dies sei jedoch nur bedingt anwendbar, solange die Betroffenen Tatsachen vorbringen können, die diese Annahme widerlegen.
Die Dublin-III-Verordnung legt fest, welcher EU-Mitgliedstaat für die Bearbeitung eines Asylantrags zuständig ist. Flüchtlinge in Europa müssen sich daran halten, was bedeutet, dass der erste Staat, in dem sie registriert wurden, auch für ihr Verfahren verantwortlich ist. Geflüchtete, die in andere Länder reisen, können somit dorthin zurückgeschickt werden. Einige Staaten wie Ungarn sind jedoch nicht bei der Verarbeitung von Asylanträgen behilflich, was die Lage für viele Flüchtlinge zusätzlich kompliziert macht – hier liegen die Berichte über mangelnde Sozialstandards und Gewalterfahrungen auf der Hand. Laut SLU Böll ist es in Ländern wie Italien und Griechenland ebenfalls problematisch. Dort können Flüchtlinge oft kein faires Verfahren erwarten, was die Sicherheitsdebatte noch weiter anheizt.
Die Herausforderungen der Migrationspolitik
In der Diskussion über die wachsenden Migrationstrends fordert Angela Merkel, dass sich die Politik nicht von der AfD leiten lassen sollte. Ihre berühmte Aussage „Wir schaffen das“ aus der Flüchtlingskrise 2015 bleibt ein zentraler Punkt in der Migrationsdebatte, wie Frei betont, denn die Regierung habe die Verantwortung, Herausforderungen anzunehmen und Lösungen zu finden.
Während die Zeiten sich verändert haben und bereits 2019 ein großes Migrationspaket geschnürt wurde, das auch das Rückführungsverbesserungsgesetz umfasst, bleibt die Frage der Ordnung und Steuerung der Migration brisant. Frei erklärt, dass es mehr Kontrolle und Begrenzung bedarf, um im Rahmen der geltenden Gesetze und EU-Vorgaben wie der Dublin-Verordnung, die Regularien für Asylverfahren definieren, eine menschliche und gerechte Asylpolitik zu gewährleisten.