Mönchengladbachs Kulturszene: Jetzt Anträge für 2026 einreichen!
Mönchengladbach fördert 2025 umfangreiche Kulturprojekte mit 238.500 Euro. Anträge bis zum 31. Oktober 2025 einreichen!

Mönchengladbachs Kulturszene: Jetzt Anträge für 2026 einreichen!
In Mönchengladbach tut sich was im Kulturbereich! Die Stadt fördert auch im Jahr 2025 ein vielseitiges Rahmenprogramm, das alles bietet: von musikalischen Spaziergängen über partizipatives Theater für Kinder bis hin zu temporären Ausstellungen und Klangexperimenten. Genau diese Vielfalt bringt frischen Wind in die lokale Kulturszene. Ab sofort können Anträge für die nächste Förderphase gestellt werden. Dabei stehen beeindruckende 173.500 Euro an Fördergeldern für Projekte sowie 65.000 Euro für die Strukturförderung von freien Kulturorten zur Verfügung.
Die Frist zur Einreichung der Anträge endet am 31. Oktober 2025, und die Entscheidung über die Anträge wird voraussichtlich im Februar 2026 getroffen. Um die Antragstellung zu erleichtern, stehen digitale Formulare zur Verfügung, die auch Erstbewerber*innen zugänglich sind. Das Kulturbüro bietet umfassende Beratung an und möchte auch Rückmeldungen zur Funktionalität des neuen Antragsverfahrens hören.
Veränderungen im Antragsverfahren
Ein weiteres Highlight ist die Überarbeitung des Online-Antragsverfahrens, das nun einfacher und benutzerfreundlicher gestaltet wurde. Antragstellende können sich über die Online-Ausweisfunktion der BundID identifizieren, was bedeutet, dass der Druck und die Unterschrift der Anträge wegfallen. Das neue Antragsformular fragt Informationen zudem strukturierter ab und bietet Hilfetexte zu komplizierten Sachverhalten.
Die Kulturszene Mönchengladbachs zeigt sich bereits 2024 vielfältig, mit rund 40 Kulturprojekten und 5 freien Kulturorten. Hier ersetzt der digitale Fortschritt den analogen Unterschriftsweg zwar nicht vollständig, bietet aber große Vorteile für die Antragsteller. Ein gebündelter Beratungstermin findet am 9. Oktober online statt.
Fördermöglichkeiten von größerem Umfang
Für all jene, die überregional oder sogar international denken, gibt es noch die allgemeine Projektförderung der Kulturstiftung des Bundes. Diese bietet die Möglichkeit, zweimal jährlich Fördergelder für Projekte aus allen künstlerischen Sparten zu beantragen. Dabei sind Mindestantragssummen von 50.000 Euro erforderlich, und es muss sichergestellt werden, dass mindestens 20% der Gesamtkosten durch Eigen- oder Drittmittel gedeckt sind.
Der Antragsschluss für die nächste Jurysitzung ist der 31. Januar 2026, und erneut können große und innovative Projekte eingereicht werden. Die Chancen stehen also gut für engagierte Kulturschaffende, die mit ihren Ideen die Bühne bereichern wollen. Ob lokal oder international, wer ein gutes Händchen für kreative Projekte hat, sollte diese Möglichkeiten unbedingt nutzen!