Hohkeppel II sichert Meisterschaft nach gerichtlichem Klartext!

Hohkeppel II sichert Meisterschaft nach gerichtlichem Klartext!
Gestern erging ein richtungsweisendes Urteil des Verbandssportgerichts zu einem spannenden Sportereignis in der Bezirksliga: Die Partie zwischen Eintracht Hohkeppel II und Jan Wellem, die am 30. März 2023 mit einem Unentschieden von 3:3 endete, hat nun eine endgültige Entscheidung erfahren. Dieses Urteil hebt das erstinstanzliche Urteil des Bezirkssportgerichts auf und bestätigt die Wertung des Spiels. Eintracht Hohkeppel II bleibt somit Meister der Staffel 1 und hat den Aufstieg in die Landesliga sicher. Wie Oberberg Aktuell berichtet, wurde die Veröffentlichung des Urteils aufgrund eines Befangenheitsantrags von Jan Wellem verzögert, der letztlich abgelehnt wurde.
Der Spielverlauf war von Spannung geprägt, und die Entscheidung des Verbandssportgerichts sorgt nun dafür, dass Hohkeppel II mit 65 Punkten an der Tabellenspitze steht, dicht gefolgt von Jan Wellem und Blau-Weiß Köln, die jeweils 64 Punkte haben. Der Einspruch von Jan Wellem bezog sich unter anderem auf den Altersklassenstatus des Spielers Arlind Mimini, der als U23-Spieler eingestuft wurde. Hier könnte ein Antrag beim nächsten FVM-Verbandstag für Klarheit sorgen, der den Bezug auf „des Jahres“ im Paragrafen 11 der WDFV-Spielordnung modifizieren möchte.
Schutz für Schiedsrichter
In der Welt des Fußballs ist auch das Thema Schiedsrichter von großer Bedeutung. Bei der bevorstehenden WDFV-Fachtagung unter dem Titel „Pfeifen im Shitstorm“ wird sich alles um den Schutz von Schiedsrichter:innen gegen digitale Anfeindungen drehen. Vor allem in Zeiten von Hassrede im Netz ist es wichtig, rechtliche und praktische Möglichkeiten aufzuzeigen, wie Betroffene sich schützen können. Diese Veranstaltung, die in Zusammenarbeit mit der Zentral- und Ansprechstelle Cybercrime sowie der Initiative #sicherimDienst organisiert wird, bietet nicht nur Best-Practice-Beispiele, sondern auch einen interaktiven Austausch zwischen Experten aus dem Sport und der Justiz. Anmeldung ist aufgrund der begrenzten Plätze erforderlich. Das Ziel dieser Fachtagung ist es, ein starkes Zeichen gegen die digitale Hetze zu setzen und den Schutz der Schiedsrichter:innen sicherzustellen, wie wdfv.de hervorhebt.
Altersdiskriminierung im Schiedsrichterwesen
Ein brisantes Thema, das in diesem Kontext nicht unwichtig ist, ist die Altersdiskriminierung von Schiedsrichtern. Ein aktuelles Urteil des Landgerichts Frankfurt am Main zeigt, dass ein Schiedsrichter Anspruch auf Entschädigung hat, wenn er aufgrund einer willkürlichen Altersgrenze nicht mehr in die Schiedsrichterliste des DFB aufgenommen wird. Konkret betrifft die Entscheidung einen ehemaligen Bundesliga-Schiedsrichter, der seit 2004 aktiv war, bis er in der Saison 2021/2022 aufgrund dieser Altersgrenze aus dem Verkehr gezogen wurde. Das Gericht entschied, dass die Altersgrenze von 47 Jahren nicht gerechtfertigt sei und sprach dem Schiedsrichter eine Entschädigung von 48.500 Euro zu, obwohl sein Antrag auf Verdienstausfall nicht stattgegeben wurde, da er nicht nachweisen konnte, dass er ohne diese Grenze berücksichtigt worden wäre. Das Urteil ist jedoch noch nicht rechtskräftig und kann angefochten werden, wie Anwaltskanzlei Menzel berichtet.
In einer Zeit, in der sowohl sportliche als auch gesellschaftliche Herausforderungen an der Tagesordnung sind, bleibt abzuwarten, wie sich diese Themen weiter entwickeln und welche Schritte die Verbände unternehmen werden, um sowohl den Sport als auch die Akteure zu schützen. Das Vorgehen im Fall von Hohkeppel II zeigt, dass die sportliche Fairness ernst genommen wird, während gleichzeitig der Schutz der Schiedsrichter und die Bekämpfung von Diskriminierung hohe Priorität haben müssen.