Zeugnis-Telefon der Bezirksregierung: Hilfe für Eltern und Schüler!

Bezirksregierung Düsseldorf bietet am 11., 14. und 15. Juli 2025 ein Zeugnis-Telefon für rechtliche Schulfragen im Rhein-Kreis Neuss an.

Bezirksregierung Düsseldorf bietet am 11., 14. und 15. Juli 2025 ein Zeugnis-Telefon für rechtliche Schulfragen im Rhein-Kreis Neuss an.
Bezirksregierung Düsseldorf bietet am 11., 14. und 15. Juli 2025 ein Zeugnis-Telefon für rechtliche Schulfragen im Rhein-Kreis Neuss an.

Zeugnis-Telefon der Bezirksregierung: Hilfe für Eltern und Schüler!

Das Schuljahr neigt sich dem Ende zu, und mit den Zeugnisnoten kommen oft viele Fragen auf. In dieser Zeit bietet die Bezirksregierung Düsseldorf eine wertvolle Unterstützung an: Ein Zeugnis-Telefon, das Eltern sowie Schülerinnen und Schüler bei rechtlichen Fragen zu Notengebung und Schullaufbahnen zur Seite steht. Wie die Bezirksregierung berichtet, sind die Erreichbarkeiten auf die verschiedenen Schulformen abgestimmt und ermöglichen es, gezielte Informationen zu erhalten.

Das Zeugnis-Telefon ist am Freitag, den 11. Juli, sowie am Montag und Dienstag, den 14. und 15. Juli 2025, unter der Rufnummer 0211 475-4002 erreichbar. Die Beratungszeiten sind von 10:00 bis 12:00 Uhr und 13:00 bis 15:00 Uhr. Besonders interessant: Dieses Angebot gilt für Realschulen, Gymnasien, Gesamtschulen, Sekundarschulen und Berufskollegs. Eltern und Schüler von Grundschulen, Hauptschulen und Förderschulen wenden sich für ähnliche Anliegen an die jeweiligen Schulämter der zehn kreisfreien Städte und fünf Kreise in der Umgebung.

Nützliche Kontaktdaten

Die Rufnummern der Schulämter sind auf verschiedenen Seiten zu finden. Hier ist eine Übersicht der Kontaktdaten für die wichtigen Städte in der Region:

  • Duisburg: 0203 94000
  • Düsseldorf: 0211 89-91
  • Essen: 0201 88-40954
  • Krefeld: 02151 86-2535 oder 86-2554
  • Mönchengladbach: 02161 25-53740
  • Mülheim an der Ruhr: 0208 455-4581
  • Oberhausen: 0208 825-2270
  • Remscheid: 02191 16-2543
  • Solingen: 0212 290-6325
  • Wuppertal: 0202 563-6950 oder 563-6951
  • Kreis Kleve: 02821 85-496
  • Kreis Mettmann: 02104 99-0
  • Rhein-Kreis Neuss: 02131 928-4018
  • Kreis Viersen: 02162 39-1461
  • Kreis Wesel: 0281 207-2212

Rechtliche Aspekte der Notengebung

Die Fragen zur Notengebung sind nicht nur für betroffene Schüler von Bedeutung. Auch für Eltern kann es wichtig sein, zu wissen, welche rechtlichen Möglichkeiten bestehen, falls es Unstimmigkeiten gibt. Dr. Florian Schröder, Jurist und Experte für Schulrechtsfragen, hebt hervor, dass die Notengebung rechtlich angreifbar ist. Seit einer Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts im Jahr 1991 sind Schulnoten unter bestimmten Bedingungen rechtlich nachprüfbar. Zeugnisse am Ende des Schuljahres gelten als Verwaltungsakte, was bedeutet, dass Betroffene Widerspruch einlegen oder Klage vor dem Verwaltungsgericht erheben können.

Ein zentrales Anliegen der Eltern sollte daher auch sein, sich über die rechtlichen Rahmenbedingungen der Notengebung zu informieren. Besonders im Falle von Nicht-Versetzungen oder dem Verwehrung eines Abschlusses empfiehlt sich eine fundierte Beratung. Bei rechtlichen Ungereimtheiten steht das Zeugnis-Telefon der Bezirksregierung als erster Ansprechpartner zur Verfügung.

Für weitere Informationen empfiehlt sich ein Blick auf die offizielle Webseite Ddorf Aktuell, wo Details und Tipps für den Umgang mit Zeugnisfragen zur Verfügung stehen. Hier wird nicht nur auf die telefonische Beratung hingewiesen, sondern auch auf wichtige gesammelte Informationen zur rechtlichen Tragweite von Noten und deren Bewertung.

Mit diesem Beratungsangebot zeigt die Bezirksregierung Düsseldorf, dass sie den Bedürfnissen von Schülern und Eltern gerecht werden möchte – und das ganz praktisch, um sicherzustellen, dass alle gut informiert ins neue Schuljahr starten können.