Prozess zum Solingen-Anschlag: Zeuge fürchtet um Sicherheit seiner Familie

Prozess zum Solingen-Anschlag: Zeuge fürchtet um Sicherheit seiner Familie
Am 27. Juni 2025 steht der Prozess um den verheerenden Terroranschlag von Solingen im Mittelpunkt der Berichterstattung. Bei diesem Anschlag am 23. August 2024, der während eines Stadtfestes stattfand, kamen drei Personen ums Leben und neun weitere wurden verletzt. Die Terrororganisation Islamischer Staat (IS) reklamierte die blutige Tat für sich, und der angeklagte Syrer Issa al Hassan, der am selben Abend „Allahu Akbar“ rief, wurde kurze Zeit später festgenommen. Fünfundzwanzig Stunden nach der Tat fiel der entscheidende Hinweis auf ihn durch den türkischen Nachrichtendienst.
Doch nicht nur die schrecklichen Taten an sich beschäftigen das Gericht, sondern auch die Hintergründe, die zur Radikalisierung des 27-Jährigen führten. Laut Berichten von WDR, NDR und SZ radikalisierte sich Issa al Hassan über einen langen Zeitraum. Ab 2019 begann er, in den Weiten des Internets nach IS-Kampfliedern und Informationen zu suchen. Zuvor hatte er seine Heimat Deir al-Sor in Syrien verlassen und lebte in der Türkei sowie in der syrisch-türkischen Grenzregion. Ende 2022 kam er nach Deutschland und stellte einen Asylantrag, um einer Wehrdienstverweigerung zu entkommen.
Zeugen und verstörende Enthüllungen
Die Verhandlungen sind von Überraschungen geprägt. Ein Zeuge, der als Cousin des Angeklagten auftritt, machte Aufsehen, indem er seine Aussage zunächst verweigerte. Er äußerte Bedenken um die Sicherheit seiner Familie in Syrien. Der Vorsitzende Richter machte jedoch klar, dass er kein Aussageverweigerungsrecht habe, was den Zeugen schließlich dazu brachte, doch zu sprechen. Er berichtete, dass Issa al Hassan in Syrien zur Terrormiliz IS gehörte und dort für brutale Strafaktionen zuständig war, wie das Köpfen und Abhacken von Händen. Er gab an, den Angeklagten mit einer Kalaschnikow und Geld gesehen zu haben, und trug dabei denselben Nachnamen wie Issa al Hassan. Eine andere Person aus dem Gefängnis, ein Zimmergenosse des Angeklagten, sorgte ebenfalls für Unruhe, als er behauptete, nie mit ihm über Politik oder Religion gesprochen zu haben.
Besonders aufschlussreich sind die auf dem Handy des Angeklagten gefundenen Informationen. Ein Bild einer Flüchtlingsunterkunft in Paderborn war dort abgespeichert, versehen mit dem Satz: „Seid ihr auch stolz darauf, zu Daesh zu gehören?“ Dies lässt tief in die Gesinnung des Angeklagten blicken. Dennoch wird die Verteidigung nicht müde, auf die Unsicherheiten der Zeugenaussagen hinzuweisen, die sie als Hörensagen abtun.
Die Tragweite des Prozesses
Der Prozess am Oberlandesgericht Düsseldorf ist von enormer Bedeutung. Der Bundesanwaltschaft wirft dem Angeklagten nicht nur dreifachen Mord und zehnfachen versuchten Mord vor, sondern auch die Mitgliedschaft in einer terroristischen Vereinigung. Es wird erwartet, dass der Kläger die Vorwürfe mit einer Fülle von Beweismaterialien untermauert. Zeugenberichte, Handydaten und psychologische Gutachten werden entscheidende Rollen spielen.
Issa al Hassan hat den Anschlag selbst gestanden, verweigert allerdings die Aussage zu einzelnen Punkten, insbesondere zu seiner IS-Zugehörigkeit. Experten betrachten die Komplexität seines Falls als kritisch. Angaben zur psychischen Verfassung des Angeklagten durch einen Psychiater deuten darauf hin, dass er sich manipuliert fühlte. Doch die Bundesanwaltschaft ist fest davon überzeugt, dass der Angeklagte planvoll handelte.
Der Verlauf des Prozesses dürfte weiterhin für Aufsehen sorgen und sowohl für einen Rechtsstreit als auch für gesellschaftliche Diskussionen über Radikalisierung und Terrorismus in Deutschland sorgen.
Für detaillierte Informationen und die neuesten Entwicklungen in diesem Fall sind weitere Berichte auf Welt und Tagesschau zu finden.