Müllgebühren in Worms: Keine Änderungen trotz Nachbaranpassungen!
Neue Abfallgebühren im Landkreis Alzey-Worms seit 1. September 2023: Worms bleibt unberührt. Aktuelle Infos zu Gebühren und Entsorgung.

Müllgebühren in Worms: Keine Änderungen trotz Nachbaranpassungen!
In den letzten Wochen hat es zahlreiche Bürgeranfragen zur Müllentsorgung und zu den Gebühren im Kreis Alzey-Worms gegeben. Die gute Nachricht: Die Abfallgebühren für das Stadtgebiet Worms bleiben unverändert! Dies stellt die Entsorgungs- und Baubetrieb Anstalt des öffentlichen Rechts (ebwo AöR) klar. Merkurist informiert, dass Änderungen im Nachbarlandkreis keine Auswirkungen auf Worms haben.
Seit dem 1. September 2023 gilt ein neues Abfallgebührensystem in benachbarten Gebieten, wo beispielsweise hohe Müllmengen zu Anpassungen der Gebühren führten. Für Worms bedeutet das jedoch, dass die bewährten Abfallkalender-Termine und der Leerungsrhythmus bestehen bleiben. Die Bürger können ihre Informationen zur Abfallsammlung jederzeit auf der Webseite der ebwo AöR einsehen oder direkt bei der Abfallberatung nachfragen.
Aktuelle Abfallgebühren im Überblick
Im Landkreis Alzey-Worms fallen jährlich über 600 Kilogramm Abfall pro Einwohner an, was die Bedeutung einer verständlichen Gebührenstruktur unterstreicht. Laut dem Abfallwirtschaftsbetrieb (AWB) sind die Gebühren so gestaltet, dass sie die Entsorgungskosten decken. Kreis Alzey-Worms hebt hervor, dass Haus- und Grundstücksbesitzer für die Müllentsorgung aufkommen müssen, und listet die Dienstleistungen auf, die durch diese Gebühren finanziert werden, darunter auch die Umwelt- und Abfallberatung.
Für das Jahr 2025 sind folgende Gebühren vorgesehen:
- Grundgebühr: 74,27 €/Haushalt/Jahr
- Restabfalltarife:
- 120 l: 119,36 €/Tonne/Jahr
- 240 l: 238,72 €/Tonne/Jahr
- 1100 l: 1.094,12 €/Tonne/Jahr
- Bioabfalltarife:
- 120 l: 38,30 €/Tonne/Jahr
- 240 l: 76,60 €/Tonne/Jahr
- Zusatzleerungen Restabfall:
- 120 l: 6,12 €/Leerung
- 240 l: 12,24 €/Leerung
- 1100 l: 56,11 €/Leerung
Darüber hinaus sind die Gebühren für nicht-private Haushalte ebenfalls klar strukturiert. Die Gebührenpflichtigen erhalten einen Dauerbescheid, welcher bis zu einer Änderung gültig bleibt. Bisherige Eigentümer zahlen die Müllgebühren bis zur Grundbuchumschreibung, während neue Eigentümer diese ab Übergabe übernehmen können.
Anpassungen ab 2025
Ab 1. Januar 2025 wird es neue Mülltonnengebühren geben. Dabei kann die Größe und die Anzahl der Tonnen nach dem individuellen Bedarf gewählt werden, was einen deutlichen Vorteil für Haushalte darstellt. EVA Abfallentsorgung klärt darüber auf, dass die Anschlusspflicht an Restmüll- und Biotonne besteht, es jedoch bei Eigenkompostierung die Möglichkeit gibt, auf die Biotonne zu verzichten. Auch die Abfuhrintervalle bleiben mit einem Rhythmus von 14 Tagen für Rest- und Biomüll weiterhin bestehen.
Die Mülltonnen müssen zu den Abfuhrtagen bis 6:00 Uhr bereitgestellt werden, und die ordnungsgemäße Kennzeichnung mit Gebührenkontrollmarke ist notwendig. So können die Wormser mit einem guten Gefühl in die kommenden Jahre blicken, ohne sich um plötzliche Gebührenänderungen im Bereich der Abfallentsorgung Sorgen machen zu müssen.