Autohaus-Diebstahl: Schwarze Mercedes-Kennzeichen verschwunden!

Unbekannter entwendet Kennzeichen eines Mercedes in Raubach. Hinweise an die Polizeiinspektion Straßenhaus erbeten.

Unbekannter entwendet Kennzeichen eines Mercedes in Raubach. Hinweise an die Polizeiinspektion Straßenhaus erbeten.
Unbekannter entwendet Kennzeichen eines Mercedes in Raubach. Hinweise an die Polizeiinspektion Straßenhaus erbeten.

Autohaus-Diebstahl: Schwarze Mercedes-Kennzeichen verschwunden!

In der Nacht von Samstag auf Sonntag, genauer gesagt zwischen dem 19. Juli 2025, 23:30 Uhr und dem 20. Juli 2025, 19:00 Uhr, wurde in Raubach ein schwarzer PKW Mercedes-Benz Ziel eines unerfreulichen Vorfalls – dem Diebstahl seines Kennzeichens mit der Nummer NR-AB919. Die Tat ereignete sich auf einer öffentlich zugänglichen Fläche eines Autohauses, und bislang sind die Täter unbekannt. Die Polizeidirektion Neuwied/Rhein sucht daher dringend nach Zeugen, die sachdienliche Hinweise zu dem Vorfall liefern können. Wer etwas gesehen hat, wird gebeten, sich unter der Telefonnummer 02634/9520 oder per E-Mail an pistrassenhaus@polizei.rlp.de an die Polizeiinspektion Straßenhaus zu wenden.

Die Abnehmer solcher gestohlenen Kennzeichen bewegen sich oft auf dem schmalen Grat zwischen legal und kriminell. Jährlich werden laut Angaben des ADAC in Deutschland rund 160.000 Kennzeichendiebstähle verzeichnet. Oftmals werden diese gestohlenen Kennzeichen für weitere Straftaten, wie beispielsweise Tankdiebstahl, verwendet. Wer betroffen ist, muss schnell handeln: Ein Diebstahl eines Kennzeichens muss umgehend der Polizei gemeldet werden. Andernfalls droht im Fall der Fälle der Verlust des eigenen Anspruchs auf ein neues Kennzeichen.

Rechtliche Rahmenbedingungen und Folgen

Im Falle eines Diebstahls werden die gestohlenen Kennzeichen für zehn Jahre gesperrt. Aber auch die Kfz-Versicherung springt in der Regel nicht ein, wenn es um die Kosten für den Diebstahl und den Neuantrag neuer Kennzeichen geht. Die betroffenen Fahrzeughalter müssen bei ihrer zuständigen Zulassungsstelle einen Antrag auf neue Kennzeichen stellen, wobei dafür einige Unterlagen wichtig sind: Der Personalausweis, Zulassungsbescheinigungen Teil I und II, der Prüfbericht der letzten Hauptuntersuchung sowie die Verlustmeldung von der Polizei sollten bereithalten werden.

  • Notwendige Unterlagen für den Antrag:
    1. Personalausweis
    2. Zulassungsbescheinigung Teil I und II
    3. Prüfbericht der letzten Hauptuntersuchung
    4. Verlustmeldung der Polizei

Für die Zuteilung neuer Kennzeichen und die Umschreibung der Fahrzeugpapiere können schnell Gebühren bis zu 60 Euro plus etwa 30 Euro für das Drucken der neuen Schilder anfallen. Und das Fahren ohne Kennzeichen kann sogar eine Ordnungswidrigkeit darstellen, die mit einem Bußgeld von bis zu 60 Euro belegt werden könnte. Kennzeichendiebstahl wird nicht als spezifischer Tatbestand verfolgt, jedoch können rechtliche Grundlagen wie Diebstahl (§ 242 StGB), Urkundenfälschung (§ 267 StGB) und Kennzeichenmissbrauch (§ 22 StVG) zur Anwendung kommen.

Prävention ist gefragt

Um dem Diebstahl von Kennzeichen vorzubeugen, gibt es einige sinnvolle Maßnahmen. Der Einsatz von Torx-Schrauben oder speziellen diebstahlsicheren Kennzeichenhalterungen kann effektiv zur Sicherheit beitragen. Diese Halterungen sind in der Anschaffung zwar nicht ganz billig, rund 50 Euro müssen hier eingeplant werden, sie erschweren den Diebstahl jedoch erheblich, da sie nur mit speziellem Werkzeug geöffnet werden können. Es ist also an der Zeit, sich mit sinnvollen Vorbeugungsmaßnahmen auseinanderzusetzen, denn wie sagt man so schön: „Vorbeugen ist besser als heilen“.

Die lokale Polizei steht im Falle von Fragen oder Unsicherheiten zur Verfügung und erwartet Hinweise, um die Täter schnellstmöglich zur Rechenschaft zu ziehen. Halten Sie Ihre Augen offen, denn, wie es im Alltag häufig der Fall ist, da liegt was an!