DSGVO im Online-Handel: Sind Ihre Daten wirklich sicher?

DSGVO im Online-Handel: Sind Ihre Daten wirklich sicher?
Heute, am 16. Juni 2025, rücken die Herausforderungen des Onlinehandels und der Datenschutz in den Fokus der Öffentlichkeit. Besonders die Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO), die seit 2018 in Kraft ist, hat die Regeln für Online-Shops schärfer gefasst und sorgt dafür, dass Verbraucher ihre persönlichen Daten besser schützen können. Dies ist besonders relevant, da immer mehr Menschen Einkäufe online tätigen und dabei oft persönliche Informationen preisgeben.
Was sind die Rechte der Verbraucher? Laut der Verbraucherzentrale haben Nutzer das Recht, kostenlos Auskunft über ihre personenbezogenen Daten zu verlangen. Dies kann unkompliziert per Brief, E-Mail oder über spezielle Tools beim Anbieter geschehen. Die Auskunft umfasst eine Vielzahl von Informationen, vom Namen über Bankdaten bis hin zu medizinischen Befunden. Verbraucher sind also nicht nur passive Teilnehmer im Onlinehandel; sie können aktiv Informationen über ihre Daten verlangen und diese bei Bedarf auch korrigieren oder löschen lassen. Anbieter müssen darauf binnen eines Monats reagieren, was jedoch nicht immer reibungslos funktioniert. Die Verbraucherzentrale hebt hervor, dass Probleme auftreten können, wenn Unternehmen den Zugang zu diesen Informationen erschweren, etwa durch versteckte Formulare oder unbeantwortete Anfragen.
Transparenz und Verantwortlichkeit im Onlinehandel
Die DSGVO verpflichtet Online-Shop-Betreiber dazu, umfassende Informationen bereitzustellen und bestimmte Vorgaben zu beachten. Eine klare Datenschutzerklärung ist Pflicht, die für den Nutzer verständlich und nachvollziehbar sein muss. Diese muss unter anderem Informationen über die Identität des Verantwortlichen, die Zwecke der Datenverarbeitung sowie die Rechte der Betroffenen umfassen. Wie das Portal e-recht24 berichtet, sehen Verstöße gegen diese Verordnung empfindliche Strafen vor. Bußgelder bis zu 20 Millionen Euro oder 4 % des weltweiten Jahresumsatzes können die Folge sein. Darüber hinaus können Abmahnungen von Wettbewerbern oder Verbraucherschutzverbänden drohen, wenn die Vorgaben nicht eingehalten werden.
Ein oft diskutiertes Thema ist der Umgang mit Cookies und Online-Tracking. Online-Shops müssen die Zustimmung der Nutzer zu Cookies einholen und konsistente Datenschutzbestimmungen gewährleisten. Auch beim Versand von Newslettern ist die ausdrückliche Einwilligung der Empfänger erforderlich, während unerwünschte E-Mail-Werbung – auch bekannt als Kaltakquise – untersagt ist. Laut e-recht24 müssen Shopbetreiber bei der Nutzung externer Dienstleister klare Verträge zur Datenverarbeitung abschließen, um die Sicherheit der Daten zu gewährleisten.
Herausforderungen im digitalen Handel
Trotz dieser Vorgaben gibt es Herausforderungen im praktischen Umgang mit den Datenschutzbestimmungen. Viele Verbraucher sind sich Fragen über die Handhabung ihrer Daten oft nicht ausreichend bewusst. Ein klassisches Beispiel ist Amazon, wo die Auskunft über Daten über einen E-Mail-Link bereitgestellt wird, dabei aber nicht immer klare Informationen zu den Verwendungszwecken gegeben werden. Unverständliche oder schwer nachvollziehbare Informationen können das Vertrauen der Verbraucher in den Onlinehandel beeinträchtigen. Die Verbraucherzentrale hat hierbei wichtige Punkte hervorgehoben, denn jeder hat das Recht, zu wissen, welche Informationen über ihn gespeichert sind und wie sie verwendet werden.
In der immer komplexer werdenden Welt des Onlinehandels ist es entscheidend, dass sowohl Verbraucher als auch Anbieter sich ihrer Rechte und Pflichten bewusst sind. Eine kontinuierliche Sensibilisierung für Datenschutzthemen sowie rechtliche Rahmenbedingungen bleibt unerlässlich. Nur so bleibt das Vertrauen in den digitalen Handel aufrecht und die Verbraucher fühlen sich sicher bei ihren Onlinekäufen.