E-Scooter-Verbot in Bad Dürkheim: Gericht gefällt klare Entscheidung!
Flensburg: E-Scooter-Touren in Bad Dürkheim verboten. Das Verwaltungsgericht bestätigt klare Regeln für öffentliche Wege.

E-Scooter-Verbot in Bad Dürkheim: Gericht gefällt klare Entscheidung!
E-Scooter erfreuen sich in Städten großer Beliebtheit und sind ein praktisches Fortbewegungsmittel für kurze Strecken. Doch diese modernen Elektro-Tretroller bringen auch einige Herausforderungen mit sich. Besonders greift das Problem der Blockierung von Gehwegen und damit verbundenen Sicherheitsrisiken zunehmend in das Stadtbild ein. Beispiele hierfür finden sich auch in Bad Dürkheim, wo ein Unternehmer vor Gericht zog, um E-Scooter-Touren durch Weinberge anzubieten. Diese Anfrage wurde jedoch von der Stadt Bad Dürkheim zunächst abgelehnt, und auch das Verwaltungsgericht Neustadt bestätigte die Entscheidung mit einem klaren Verbot. Über diese Entscheidung berichtet der Merkur, und erläutert, dass Freizeitangebote ohne entsprechende Genehmigungen in der Gemeinde nicht erlaubt sind.
Das Gericht argumentierte, dass die betroffenen Wege nur für landwirtschaftlichen Verkehr freigegeben sind, ein Umstand, den der Antragsteller nicht gelten lassen wollte. Er machte geltend, dass seine gedrosselten E-Scooter mit maximal 6 km/h als „Krankenfahrstühle“ eingestuft werden können und somit überall dort fahren dürften, wo Fußgänger erlaubt sind. Die Richter wiesen dieses Argument jedoch zurück und verwiesen auf die ranghöhere Gemeindeordnung sowie die städtische Satzung. Die Entscheidung zeigt die Notwendigkeit klarer Regeln für die Nutzung öffentlicher Wege in den Kommunen auf.
Die rechtlichen Hintergründe
Das Verwaltungsgericht Neustadt entschied am 8. September 2025 (Aktenzeichen: 5 L 971/25.NW), dass die Nutzung kommunaler Feld- und Waldwege strengen Vorschriften unterliegt. Damit ist klar: Auch wenn die E-Scooter als Fortbewegungsmittel beliebt sind, müssen sie sich an die bestehenden Gesetze halten. Diese umfassen auch die Elektrokleinstfahrzeugverordnung (EKfV), die vorschreibt, dass nur E-Scooter mit Betriebserlaubnis legal genutzt werden dürfen. Darüber hinaus sind E-Scooter versicherungspflichtig und müssen über eine Haftpflichtversicherung verfügen, die durch eine Versicherungsplakette nachgewiesen wird. Die zugehörigen Regeln sind nicht nur ein Schutz für die Nutzer, sondern auch für Fußgänger, die immer wieder in Gefahrensituationen geraten können, wenn die Vorschriften missachtet werden.
Gemäß dem Urteil müssen Kommunen auch die Nutzung auf Feld- und Waldwegen regeln können, auch ohne spezielle Erlaubnis. Dies bedeutet, dass Unternehmen, die kommerzielle E-Scooter-Touren anbieten wollen, sich an die kommunalen Vorgaben halten müssen. Gewerbliche Nutzung ist in den meisten Fällen ohne Genehmigung untersagt. Wer sich nicht an diese Regeln hält, muss mit Bußgeldern und Punkten in Flensburg rechnen.
Bußgelder und weitere Regelungen
Für Verstöße gegen die E-Scooter-Vorschriften sind die Bußgelder recht unterschiedlich. Für das Fahren auf dem Gehweg müssen Nutzer mit 15 bis 30 Euro rechnen, während das Überfahren einer roten Ampel sogar mit bis zu 180 Euro geahndet werden kann. Diese gesetzlich festgelegten Sanktionen dienen dem Schutz aller Verkehrsteilnehmer und sollen dazu anregen, die Straßenverkehrsordnung zu respektieren. Der ADAC informiert, dass E-Scooter auf Radwegen und Radfahrstreifen fahren dürfen, allerdings nur dort, wo dies auch für Fahrradfahrer angeordnet ist.
Um die Sicherheit im Straßenverkehr weiter zu erhöhen, sind künftig Neuregelungen in Planung, die E-Scooter noch näher an die Vorschriften für Fahrräder angleichen sollen. Diese Maßnahmen könnten unter anderem die Einführung von Blinkern sowie separaten Vorder- und Rückbremsen umfassen. Experten diskutieren bereits darüber, wie man die Verkehrssicherheit für alle Beteiligten verbessern kann. Wer heute schon im Sattel eines E-Scooters sitzt, sollte sich also unbedingt der geltenden Regeln bewusst sein, um Unannehmlichkeiten zu vermeiden.
Die Diskussion um E-Scooter ist also weit mehr als nur ein städtisches Problem. Sie reicht tief in die kommunale Gesetzgebung und die Fragen der Verkehrssicherheit hinein. Während ihre Nutzung hoch im Kurs steht, ist es unbedingt wichtig, die gesetzlichen Rahmenbedingungen einzuhalten und das Prinzip der Verkehrssicherheit in den Vordergrund zu stellen.