Schimmel-Notfall in Bad Oldesloe: Stadt zögert beim Wohnraumschutz!

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In Bad Oldesloe sorgt eine Dreizimmerwohnung mit Schimmel für Streit zwischen Mieterin und Vermieter, während das Wohnraumschutzgesetz unzureichend umgesetzt wird.

In Bad Oldesloe sorgt eine Dreizimmerwohnung mit Schimmel für Streit zwischen Mieterin und Vermieter, während das Wohnraumschutzgesetz unzureichend umgesetzt wird.
In Bad Oldesloe sorgt eine Dreizimmerwohnung mit Schimmel für Streit zwischen Mieterin und Vermieter, während das Wohnraumschutzgesetz unzureichend umgesetzt wird.

Schimmel-Notfall in Bad Oldesloe: Stadt zögert beim Wohnraumschutz!

In der Stadt Bad Oldesloe ist in letzter Zeit ein hitziger Austausch um die Umsetzung des Wohnraumschutzgesetzes (SHWoSchG) entbrannt. Im Zentrum der Diskussion steht eine stark verschimmelte Dreizimmerwohnung, in der eine dreifache Mutter, die an Krebs leidet, zusammen mit ihren Kindern lebt. Die Wohnung, die 50 Quadratmeter misst, ist von gesundheitsschädlichen Bedingungen betroffen, die laut Berichten von der Mieterin und dem Sozialarbeiter Jakob Wendebourg auf Mängel in der Bausubstanz zurückgeführt werden. Die Vermieterin, die Lietmeyer Unternehmensgruppe, weist die Verantwortung von sich und gibt der Mieterin die Schuld für den Zustand der Wohnung, während eine Petition zur raschen Anwendung des Wohnraumschutzgesetzes ins Leben gerufen wurde, um die Situation zu verbessern.

Die Stadtverwaltung sieht sich jedoch durch fehlende personelle Ressourcen und eine angespannte Stellenplanung in der kommenden Zeit (voraussichtlich 2026/27) in ihrer Handlungsfähigkeit beschränkt. So wird die geforderte Umsetzung des SHWoSchG, das seit 2022 existiert und den Kommunen das Mandat gibt, in Fällen akuter Gesundheitsgefährdung zu intervenieren, immer wieder als ausbleibend formuliert. Eine entsprechende Antragstellung der Grünen und die Petition, die sich für das Wohl der Familie einsetzen, scheiterten mit 5 zu 6 Stimmen an der Mehrheit von CDU und FBO, was bei den Bürgern Unverständnis auslöst. Ein Blick nach Kiel zeigt, dass dort ähnliche Probleme mit sogenannten Schrottimmobilien bereits erfolgreich adressiert wurden, indem das Wohnraumschutzgesetz konsequent durchgesetzt wird. Die Stadt Kiel hat klare Satzungen und koordiniert verschiedene Akteure, um Mindestanforderungen im Wohnraum zu gewährleisten.

Gesundheit und Menschenwürde in Gefahr

Im aktuellen Fall in Bad Oldesloe ist die gesundheitliche Situation der betroffenen Familie alarmierend: Die Mutter hat, unter ärztlicher Aufsicht, bereits Atteste vorgelegt, die einen sofortigen Umzug fordern. Ein unabhängiges Baugutachten bestätigte außerdem extreme Feuchtigkeitsprobleme in den Wänden, dem finalen Ergebnis wird am Montag, 20. Oktober, entgegengefiebert. Die Stadtverwaltung wird in ihrer Untätigkeit stark kritisiert, da ihr Handeln gemäß dem SHWoSchG notwendig wäre, um sowohl die Gesundheit der Mieter als auch deren Menschenwürde zu schützen.

Das Recht auf Wohnen ist in Deutschland, als Teil des sozialen Grundrechts, nicht nur eine formale Anerkennung, sondern ein ernstes Anliegen, das als Grundlage für ein menschenwürdiges Leben betrachtet werden muss. Der UN-Sozialpakt, dem auch Deutschland angehört, definiert das Recht auf Wohnen über das bloße Vorhandensein eines Daches über dem Kopf hinaus und stellt Anforderungen an die Angemessenheit des Wohnraums. Dieses grundlegende Menschenrecht wird durch das Bundesverfassungsgericht anerkannt. Gerade in Zeiten, in denen finanzielle Belastungen durch steigende Mieten zunehmen und viele Menschen in prekären Wohnverhältnissen leben müssen, zeigt sich die Dringlichkeit, die Rechte der Mieter, besonders in Krisensituationen, zu wahren.

Ein Appell zum Handeln

Die laufende Petition zur Anwendung des SHWoSchG appelliert an die Stadtverwaltung Bad Oldesloe, endlich umzudenken und die Dokumentation der geltenden Gesetze aktiv umzusetzen, um sowohl die Gesundheit als auch die Menschenwürde der betroffenen Familien zu wahren. Der Mangel an bezahlbarem Wohnraum ist ein gesamtgesellschaftliches Problem, das nicht nur in Bad Oldesloe im Raum steht. Ein Versäumnis in der Durchsetzung des Wohnraumschutzgesetzes kann fatale Folgen haben und das bereits fragile Wohnungsgefüge weiter destabilisieren.

Die Stadt hat die Pflicht, nicht nur die rechtlichen Rahmenbedingungen zu respektieren, sondern auch aktiv für die Gesundheit der Bürger zu sorgen. Durch die Instandhaltung von Wohnraum und die Bekämpfung von Missständen könnten nicht nur das Wohl der betroffenen Familie, sondern auch die Standards für alle Bürger in Bad Oldesloe verbessert werden. Der Rückhalt der Gesellschaft erweist sich hierbei als essenziell.

Für mehr Informationen über die Thematik und die Petition steht die Webseite openpetition.de zur Verfügung, die sich intensiv mit den Anliegen der Betroffenen auseinandersetzt. Die Webseite bpb.de bietet zudem einen umfassenden Überblick über das Menschenrecht auf Wohnen und die rechtlichen Rahmenbedingungen in Deutschland.

In Bad Oldesloe muss jetzt schnellstmöglich aktiv gehandelt werden, um die Würde der Menschen zu wahren und leur Lebensbedingungen zu verbessern. Die Zeit drängt.