Dringender Rückruf: Gefährliche Süßwaren aus Sonnenblumenkernen betroffen!

Hessen, Deutschland - Ein alarmierender Rückruf von Süßwaren aus Sonnenblumenkernen wurde heute gestartet. Die Lackmann Fleisch- und Feinkostfabrik GmbH hat die Aktion aufgrund der möglichen Kontamination mit metallischen Fremdkörpern initiiert. Betroffen ist das Produkt in 250-Gramm-Packungen mit einem Mindesthaltbarkeitsdatum bis zum 21. August 2025 und einem Produktionsdatum vom 26. Februar 2025. Der EAN-Code für das betroffene Produkt lautet 4250370552760. Verbraucher sollten besonders auf die Gesundheitsrisiken achten, die von perforierten Verdauungstrakten über Erstickungsgefahr bis hin zu schweren Schmerzen und Blutungen reichen können. Im schlimmsten Fall droht eine Entzündung der Bauchhöhle.
Die Rückrufaktion betrifft etwa 300 Verkaufsstellen in Europa und ist in 13 Bundesländern in Deutschland aktiv, zu denen unter anderem Hessen, Nordrhein-Westfalen, Bayern und Baden-Württemberg zählen. Es ist wichtig zu erwähnen, dass das Produkt nicht in großen Supermarktketten wie Rewe, Lidl oder Aldi erhältlich ist. Verbraucher, die das Produkt kaufen, können es ohne Kassenbon zurückgeben und erhalten den Kaufpreis erstattet. Für weitere Informationen können Betroffene das Unternehmen unter +49 7852 9356 406 oder per E-Mail an i.loschiz@lackmann-lb.de kontaktieren.
Hintergrund der Rückrufaktion
Lebensmittelrückrufe werden von Herstellern häufig durchgeführt, wenn Gesundheitsrisiken oder Produktmängel festgestellt werden. Besonders betroffen sind Lebensmittelprodukte, die durch das Portal lebensmittelwarnung.de zentral informiert werden. Das staatliche Portal bietet Verbrauchern die Möglichkeit, aktuelle Warnungen und Produktrückrufe einzusehen. Verbraucher können sich über Push-Nachrichten, E-Mail- oder RSS-Benachrichtigungen informieren lassen, um in Echtzeit über neue Rückrufe informiert zu werden.
Die Gründe für solche Rückrufe sind vielfältig. Sie reichen von Verunreinigungen durch Bakterien wie Salmonellen und Listerien bis hin zu unzulässigen Inhaltsstoffen oder Fremdkörpern. Zusätzlich gibt es auch Fälle fehlerhafter Kennzeichnungen, die falsche Angaben zu Allergenen oder Mindesthaltbarkeitsdaten enthalten. Hersteller sind gesetzlich verpflichtet, Produkte, die nicht den Lebensmittelsicherheitsanforderungen entsprechen, zurückzurufen. Die Verantwortung hierfür liegt sowohl bei den Herstellern als auch bei den Behörden, die die Öffentlichkeit im Falle einer Gesundheitsgefährdung schnell informieren müssen.
Zusätzlich zu den rechtlichen Anforderungen hat lebensmittelwarnung.de durch eine Überarbeitung der Plattform jetzt verbesserte Such- und Filterfunktionen eingeführt, die es ermöglichen, gezielt nach spezifischen Warnungen, wie etwa zu Allergenen oder bestimmten Produktkategorien wie Babynahrung, zu suchen. Dies wird dazu beitragen, dass Verbraucher besser informiert und geschützt werden können.
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Ort | Hessen, Deutschland |
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