Polizei stoppt laute Motorräder: Kontrollen auf der Roßfeldstraße

Polizei kontrollierte am 11. Mai Motorräder in Berchtesgaden. Mehrere Verstöße gegen Geräuschvorschriften festgestellt.
Polizei kontrollierte am 11. Mai Motorräder in Berchtesgaden. Mehrere Verstöße gegen Geräuschvorschriften festgestellt. (Symbolbild/NAG Archiv)

Zufahrt zur Roßfeldstraße, Berchtesgaden, Deutschland - Am Sonntag, dem 11. Mai, wurden an der Zufahrt zur Roßfeldstraße in Berchtesgaden umfangreicheKontrollen durch die Polizeiinspektion Berchtesgaden und die Kontrollgruppe Motorrad des Polizeipräsidiums Oberbayern Süd durchgeführt. Diese Aktion richtete sich vor allem gegen mehrere Motorradfahrer, die sich nicht an die geltenden Vorschriften hielten. Ingesamt wurden dabei mehrere Verstöße festgestellt, die auf ein zunehmendes Problem mit lauten Motorrädern hinweisen.

Unter den beanstandeten Fahrzeugen hatten vier Krafträder Reifen, die nicht den gesetzlichen Mindestanforderungen entsprachen. Zudem fiel auf, dass eine Motorradfahrerin mit einer offenen manuelle Klappensteuerung an ihrer Abgasanlage unterwegs war. Dies führte zu einer erhöhten Geräuschentwicklung, was die Betriebserlaubnis des Fahrzeugs erlöschen ließ. Ein weiteres Kraftrad überschritt das eingetragene Standgeräusch von 94 dB erheblich und wies einen Wert von 107 dB auf, womit auch hier die Betriebserlaubnis erlosch.

Konsequenzen für die Verkehrsteilnehmer

Der Lenker des Kraftrades, das mit 107 dB gemessen wurde, ließ sein Fahrzeug schließlich mit einem Transporter abholen. Alle beanstandeten Fahrzeuglenker müssen mit einer Anzeige rechnen. Bei einer erloschenen Betriebserlaubnis sind die Betroffenen verpflichtet, diese erneut bei der zuständigen Zulassungsstelle zu beantragen, was mit zusätzlichen Kosten verbunden ist.

Die Problematik lauter Motorräder ist nicht neu und sorgt immer wieder für Ärger unter Anwohnern in beliebten Ausflugsgebieten. Wie von der ADAC berichtet, gründeten betroffene Anwohner Bürgerinitiativen und fordern Fahrverbote an Sonn- und Feiertagen, um die Lärmbelästigung zu reduzieren. Motorradfahrer können durch leises Fahren jedoch zur Lärmminderung beitragen, indem sie beispielsweise auf Motorräder mit geringerem Geräuschpegel zurückgreifen und beim Fahren Rücksicht auf ihre Umgebung nehmen.

Regelungen und Tipps für Motorradfahrer

Der ADAC hat zudem eine Liste über die Fahr- und Standgeräusche aktueller Motorräder und Leichtkrafträder erstellt. Die Standgeräuschwerte sind in den Zulassungspapieren eingetragen und werden bei Kontrollen von der Polizei überprüft. In Ländern wie Österreich gilt ein Fahrverbot für Motorräder, deren Standgeräusch 95 dB(A) übersteigt. Die Geräuschvorschriften sind in der UNECE-R 41 definiert und regeln spezifische Grenzwerte abhängig vom Leistung-Masse-Verhältnis (PMR).

  • Klasse I: PMR maximal 25, Grenzwert 73 dB(A)
  • Klasse II: PMR zwischen 25 und 50, Grenzwert 74 dB(A)
  • Klasse III: PMR über 50, Grenzwert 77 dB(A)

Etwa 80 % der aktuellen Motorräder fallen in die Klasse III und müssen zusätzliche Geräuschmessungen einhalten. Der ADAC hat die Aktion „Leise kommt an“ ins Leben gerufen, die darauf abzielt, das Bewusstsein für die Problematik zu schärfen und Rücksichtnahme zu fördern. Um leise zu fahren, empfiehlt sich unter anderem, die Drehzahl niedrig zu halten und exzessive Beschleunigungen zu vermeiden.

Die Kontrollen an der Roßfeldstraße und die damit verbundenen Konsequenzen verdeutlichen einmal mehr, dass die Einhaltung von Lärmschutzvorschriften für die Verkehrssicherheit und die Lebensqualität der Anwohner von zentraler Bedeutung ist. Maßnahmen zur Lärmminderung sind nicht nur wünschenswert, sondern auch notwendig.

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Ort Zufahrt zur Roßfeldstraße, Berchtesgaden, Deutschland
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