Pflichtversicherung gegen Elementarschäden: Experten streiten heftig!
Ahrtal, Deutschland - Die Diskussion über eine Pflichtversicherung gegen Elementarschäden in Deutschland hat sich in den letzten Monaten intensiviert. Der öffentliche und politische Diskurs wurde maßgeblich durch die verheerende Flutkatastrophe im Ahrtal im Juli 2021 angestoßen, bei der etwa 9.000 Häuser zerstört wurden. In den Koalitionsverhandlungen der neuen Regierung wurde die Möglichkeit einer verpflichtenden Versicherung gegen Flutschäden im Sommer 2024 erörtert, jedoch sind sich Experten und Politiker über die Notwendigkeit und die damit verbundenen Kosten uneinig, wie inFranken berichtet.
Aktuell verweist die Länderkammer Bayern darauf, dass 99% der Immobilien in Deutschland eine Wohngebäudeversicherung besitzen, jedoch weniger als 50% der Häuser gegen Elementarschäden abgesichert sind. Diese Zahlen verdeutlichen die Lücke, die durch die freiwillige Versicherung besteht. Der Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) gibt an, dass nur etwa 54% der Hausbesitzer tatsächlich eine Absicherung gegen Elementarschäden haben.
Geplante Regelungen und Expertenmeinungen
Das in den Koalitionsverhandlungen dargestellte Modell sieht vor, dass Neugeschäfte nur mit einer Elementarschadenabsicherung abgeschlossen werden dürfen. Bestehende Versicherungsverträge sollen entsprechend erweitert werden. Anja Käfer-Rohrbach vom GDV äußert sich skeptisch zur Einführung einer Pflichtversicherung und plädiert stattdessen für präventive Maßnahmen. Elementarschadenversicherungen schützen vor Naturgefahren wie Überschwemmungen und Erdbeben, aber die Kosten für eine solche Versicherung könnten für Hausbesitzer und Mieter steigen. Der Finanzexperte von Finanztip nennt jährliche Preise zwischen 350 und 1.300 Euro für ein Einfamilienhaus mit 150 m² – abhängig von Standort und Risikolage.
Tobias Just von der Universität Regensburg befürwortet eine Pflichtversicherung, um eine gerechte Risikoverteilung zu gewährleisten. Diskutiert wird auch die Möglichkeit einer „Opt-out-Lösung“ für bestehende Hausbesitzer, die es diesen ermöglichen könnte, von der Pflichtversicherung abzusehen, während gleichzeitig eine staatliche Rückversicherung eingeführt wird, um drastische Beitragssteigerungen zu vermeiden.
Vorschläge zur Angebotspflicht
Bundesjustizminister Marco Buschmann hat eine einmalige Angebotspflicht vorgeschlagen, die laut Jörg Asmussen, dem Hauptgeschäftsführer des GDV, eine bessere Lösung darstellen könnte als eine allgemeine Pflichtversicherung oder das französische System der Naturgefahren. Die Idee hinter der Angebotspflicht ist, dass Kunden selbst entscheiden können, ob sie das Angebot annehmen möchten. Diese Maßnahme würde sich in einen risikobasierten Ansatz zur Prämienberechnung einfügen.
Das Gesamtkonzept des GDV umfasst drei wesentliche Elemente: mehr Prävention und Anpassung an Klimafolgen, freiwilligen Versicherungsschutz und die Risikoteilung zwischen privaten Versicherern und dem Staat bei extremen Naturkatastrophen. Asmussen kritisiert, dass zu wenig im Bereich Prävention und Klimafolgenanpassung geschehe und fordert eine intensivere Auseinandersetzung mit diesen Themen. Die Details der einmaligen Angebotspflicht müssen noch ausgearbeitet werden, um deren Praktikabilität zu gewährleisten, wie auch GDV betont.
Insgesamt bleibt die Lage angespannt, und sowohl Verbraucher als auch Experten beobachten die Entwicklungen genau. Eine transparente Diskussion über die Notwendigkeit und die Umsetzung von Versicherungen gegen Elementarschäden wird in den kommenden Monaten von großer Bedeutung sein.
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Vorfall | Verschmutzung |
Ort | Ahrtal, Deutschland |
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