Datenschutz im Internet: So schützt das neue TDDDG Ihre Daten!

Erlangen, Deutschland - Am 23. Mai 2025 fand die neueste Folge von „A Cup with the President“ an der Friedrich-Alexander-Universität Erlangen-Nürnberg statt, in der Prof. Dr. Siow-Woon Ng, die Präsidentin der Universität, zu Gast war. Diese Episode beleuchtet unter anderem die Entwicklung der Universität, ihre Herausforderungen und zukünftigen Visionen. Die Diskussion bot nicht nur Einblicke in die Hochschulpolitik, sondern auch in aktuelle Themen wie Datenschutz und digitale Dienstleistungen.
In der heutigen digitalisierten Welt stehen Universitäten vor der Aufgabe, sich an die neuen rechtlichen Regelungen im Bereich Datenschutz anzupassen. Der am 1. Dezember 2021 in Kraft getretene TDDDG (Telekommunikation-Digitale-Dienste-Datenschutz-Gesetz), das ursprünglich als TTDSG bekannt war, stellt hierbei eine bedeutende Entwicklung dar. Dieses Gesetz regelt den Zugriff auf Daten auf Endgeräten und hat die Transparenz bezüglich der Verwendung von Cookies und anderen Tracking-Technologien erhöht. Laut dr-datenschutz.de sind Cookies grundsätzlich einwilligungsbedürftig, mit Ausnahmen für technisch notwendige Anwendungen.
Cookie-Verordnungen und Nutzerrechte
Nach den Bestimmungen des TDDDG ist die Speicherung oder der Zugriff auf Informationen nur mit ausdrücklicher Einwilligung der Nutzer zulässig. Ausnahmen gelten nur, wenn die Speicherung unbedingt erforderlich ist, um einen gewünschten Dienst bereitzustellen, wie beispielsweise bei der Sitzungsverwaltung oder Nutzer_eingaben in Onlineformularen. Der § 25 des TDDDG zeigt auf, dass Betreiber auf Cookies verzichten sollten, wenn keine einwilligungsbedürftigen Verarbeitungen stattfinden, um den Aufwand der Einwilligungsverwaltung zu minimieren, wie baden-wuerttemberg.datenschutz.de erläutert.
Ein wichtiges Element des Datenschutzes sind die Einwilligungsbanner, die klare Informationen, eine Opt-in-Funktion sowie Möglichkeiten zum Widerspruch bieten müssen. Die Nutzer müssen transparent darüber informiert werden, wie ihre Daten verarbeitet werden. Verstöße gegen die Regelungen können mit Bußgeldern von bis zu 300.000 Euro geahndet werden, was die Ernsthaftigkeit der neuen Vorschriften unterstreicht.
Herausforderungen und digitale Zukunft
Die Universität Erlangen-Nürnberg sieht sich diesen Herausforderungen in der Umsetzung neuer Technologien und rechtlicher Rahmenbedingungen gegenüber. In der Diskussion mit Prof. Dr. Siow-Woon Ng wurden auch die Potentiale der Digitalisierung für die Hochschulbildung hervorgehoben. Eine hybride Lehre, die sowohl Präsenz- als auch Online-Formate umfasst, stellt eine der vielen Möglichkeiten dar, wie Bildungseinrichtungen auf die Bedürfnisse der Studierenden reagieren können.
In diesem Kontext wird auch die Nutzung externer Inhalte, wie beispielsweise die Einbindung von Videos oder Social-Media-Elementen, kritisch betrachtet. Diese beinhalten oft die Übertragung personenbezogener Daten, was die Einhaltung der Datenschutzrichtlinien erfordert. Unter Berücksichtigung von dr-datenschutz.de sollten Webseitenbetreiber daher datenschutzfreundliche Einbindungslösungen implementieren.
Insgesamt zeigt die Folge von „A Cup with the President“, wie bedeutend die rechtlichen Rahmenbedingungen sind, die das Umfeld für Lehre und Forschung an Hochschulen neu gestalten. Die Universität muss nicht nur ihre digitalen Dienste entsprechend anpassen, sondern auch die Studierenden in diesen Prozessen einbeziehen, um eine transparente und datenschutzkonforme Nutzung sicherzustellen.
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Ort | Erlangen, Deutschland |
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