Polling schafft Transparenz: Gemeinderat kippt geheime Beschlüsse!

Grit Berdel beantragt öffentliche Bekanntmachung nichtöffentlicher Gemeinderatsbeschlüsse in Polling für mehr Transparenz.
Grit Berdel beantragt öffentliche Bekanntmachung nichtöffentlicher Gemeinderatsbeschlüsse in Polling für mehr Transparenz. (Symbolbild/NAG)

Polling, Deutschland - In der Gemeinde Polling, Landkreis Mühldorf, sorgte ein Antrag von Grit Berdel, Gemeinderätin, für Aufsehen. Sie forderte die Einhaltung einer Regelung gemäß der Bayerischen Gemeindeordnung, die seit 1952 die Nichtöffentlichkeit von Gemeinderatsbeschlüssen regelt. Bürgermeister Lorenz Kronberger reagierte mit einer öffentlichen Stellungnahme auf den Antrag, der das Ziel verfolgte, nichtöffentliche Beschlüsse offenzulegen.

Artikel 52 Absatz 3 der Bayerischen Gemeindeordnung erlaubt es den Gemeinderäten, Beschlüsse in nichtöffentlicher Sitzung zu fassen, insbesondere bei Personalentscheidungen oder Vergaben. Sollte allerdings der Grund für die Geheimhaltung wegfallen, müssen die Beschlüsse veröffentlicht werden. Berdel beantragte die öffentliche Bekanntmachung nichtöffentlicher Entscheidungen, um den Gemeinderäten rechtliche Sicherheit zu geben und die Bürger über Entscheidungen zu informieren, die sie betreffen.

Öffentliche Stellungnahme und Reaktionen

Berdel betonte die Wichtigkeit, dass die Bürger informiert werden, da die Entscheidungen in ihrem Interesse getroffen werden. Bürgermeister Kronberger stellte jedoch klar, dass die Bekanntgabe von Beschlüssen nicht immer umfassend sei, und verwies auf Beispiele wie Personalentscheidungen und Vergaben. Er bezeichnete Berdels Antrag als „Nebelkerze“ und kündigte an, die Kommunalaufsicht zu konsultieren.

Der Gemeinderat folgte Berdels Vorschlag und beschloss einstimmig, Artikel 52 Absatz 3 der Gemeindeordnung künftig zu befolgen. Mehr als drei Wochen nach der Sitzung veröffentlichte Kronberger jedoch eine Stellungnahme, in der er Berdels Rechtsauffassung als fehlerhaft bezeichnete. Er wies darauf hin, dass der Bayerische Gemeindetag bestätigt habe, dass der Gemeinderat selbst in nichtöffentlicher Sitzung über den Wegfall der Geheimhaltung zu entscheiden habe.

Rechtsrahmen der kommunalen Selbstverwaltung

Das kommunale Selbstverwaltungsrecht in Bayern ist in der Bayerischen Gemeindeordnung, der Bayerischen Landkreisordnung und der Bayerischen Bezirksordnung festgelegt. Diese Gesetze definieren Aufbau, Struktur sowie die Rechte und Pflichten der kommunalen Organe und Mandatsträger. Der Gemeinderat, der aus dem ersten Bürgermeister und den gewählten Gemeinderatsmitgliedern besteht, hat die Hauptaufgabe der Gemeindeverwaltung und trifft Entscheidungen von grundsätzlicher Bedeutung.

Die ![Ehrenamtlichkeit](https://www.juracademy.de/kommunalrecht-bayern/gemeinderat-bayern.html von Gemeinderatsmitgliedern ist umfassend geregelt. Diese Mitglieder üben ihr Amt ehrenamtlich aus und können unter bestimmten Umständen abberufen werden. Zudem haben sie das Recht auf Teilnahme an Sitzungen und Abstimmungen, was durch die Gemeindeordnung festgelegt ist.

Der Bürgermeister trägt die Verantwortung, die Gemeinde nach außen zu vertreten und die Beschlüsse des Gemeinderates auszuführen. Die Regelungen zur Sitzungsöffentlichkeit und Entscheidungsfindung gewährleisten, dass die Bürger in die kommunalen Prozesse eingebunden werden und auf Transparenz Wert gelegt wird.

In Anbetracht der aktuellen Entwicklungen in Polling wird deutlich, dass die Diskussion um die Offenlegung von nichtöffentlichen Beschlüssen ein wichtiger Bestandteil der kommunalen Selbstverwaltung ist und das Interesse der Bürger an ordnungsgemäßer und transparenter Entscheidungsfindung sicherstellt.

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Ort Polling, Deutschland
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