EU setzt neue Standards: Verbot gefährlicher Chemikalien in Spielzeug!

Deutschland - Am 11. April 2025 hat das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) die Verhandlungen zur neuen Spielzeugverordnung auf EU-Ebene erfolgreich abgeschlossen. Diese Reform erhält insbesondere Unterstützung vom Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz (BMUV), das eng in den Prozess eingebunden war. Mit dieser Verordnung wird nicht nur der Schutz von Kindern in den Fokus gerückt, sondern auch ein Überblick über die Gefahren, die von Spielzeug ausgehen können, geschaffen.

Deutschland war maßgeblich daran beteiligt, das Vorsorgeprinzip in die neue Verordnung zu integrieren. Dieses Prinzip zielt darauf ab, frühzeitig mögliche Risiken durch Spielzeug zu identifizieren und zu verhindern. Besonders hervorzuheben ist das Verbot bedenklicher Chemikalien, darunter PFAS, die als „ewige Chemikalien“ bekannt sind und schwer abbaubar sind. Diese Maßnahmen sollen sicherstellen, dass Kinder beim Spielen nicht gesundheitlichen Gefahren ausgesetzt sind.

Verbot schädlicher Stoffe

Das Verbot erstreckt sich über eine Vielzahl von gefährlichen Substanzen, die potenziell krebserzeugend, erbgutverändernd oder fortpflanzungsschädigend wirken können. Dazu gehören auch Stoffe, die Hormone beeinflussen oder allergische Reaktionen hervorrufen können. Die neue Regelung stellt zudem klar, dass die Spuren verbotener Chemikalien nur in einem sicheren und technisch unvermeidbaren Maß vorkommen dürfen.

Ein weiterer wichtiger Aspekt der Verordnung sind strengere Vorschriften für allergene Duftstoffe, die in Spielzeug verwendet werden. Dies wird durch eine verbesserte Marktüberwachung unterstützt, die durch einen digitalen Produktpass (DPP) gestärkt wird. Der DPP wird von Herstellern und Importeuren bereitgestellt und soll umfassende Informationen über die Einhaltung grundlegender Sicherheitsanforderungen bieten.

Sicherheit im Online-Handel

Angesichts des wachsenden Online-Handels hat die neue Verordnung auch spezifische Regelungen für Online-Marktplätze eingeführt. Diese sollen sicherstellen, dass Verbraucher beim Kauf von Spielzeug im Internet auf sichere Produkte zugreifen können. Informationen zum DPP, zur CE-Kennzeichnung und zu Warnhinweisen müssen für Käufer im Online-Handel leicht zugänglich sein. Dies erhöht nicht nur die Transparenz, sondern stärkt auch den Schutz der Kinder.

Das BMWK hebt hervor, dass die neuen Regeln eine konsequente Weiterentwicklung in der Regulierung von Spielzeug in der EU darstellen, die sowohl präventiv als auch reaktiv agiert, um Kinder vor gefährlichen Produkten zu schützen. Diese Veränderung wird nicht nur für mehr Sicherheit sorgen, sondern auch das Vertrauen der Verbraucher in die Produktsicherheit stärken. Weitere Details sind auf der Webseite des BMWK zu finden, wo die Reformen umfassend erläutert werden hier.

Zusätzlich berichtet Spiegel über die umfassenden Regelungen, die darauf abzielen, gesundheitliche Risiken in Bezug auf Spielzeug zu minimieren. Damit zeigt die EU einen klaren Weg auf, wie Spielzeug sicherer gestaltet werden kann durch gezielte Regulierungen und eine stärkere Marktbeobachtung.

Details
Vorfall Gesundheitskrise
Ort Deutschland
Quellen