Berlin weigert sich: Hertha und Union sollen keine Polizeikosten zahlen!

Berliner Innensenatorin Iris Spranger lehnt Kostenbeteiligung von Hertha BSC und Union Berlin bei Polizeieinsätzen ab.
Berliner Innensenatorin Iris Spranger lehnt Kostenbeteiligung von Hertha BSC und Union Berlin bei Polizeieinsätzen ab.

Berlin, Deutschland - In Berlin sorgt ein aktuelles Urteil des Bundesverfassungsgerichts für erheblichen Streit um die Kostenbeteiligung von Fußballvereinen an Polizeieinsätzen bei Hochrisikospielen. Besonders betroffen sind die beiden Hauptstadtvereine 1. FC Union Berlin und Hertha BSC, bei deren Aufeinandertreffen regelmäßig ein hohes Polizeiaufgebot notwendig ist. Laut Berliner Zeitung gibt es Bestrebungen, die Vereine an den Kosten dieser Einsätze zu beteiligen, doch Innensenatorin Iris Spranger (SPD) lehnt dies kategorisch ab.

Die Berliner Polizei ist insbesondere bei Spielen von Hertha BSC und Union Berlin gefordert, um Ausschreitungen zu vermeiden und die Fanlager zu trennen. Diese Hochrisikospiele führen zu erheblichen Einsätzen, die die Hauptstadt, die mit 67 Millionen Euro verschuldet ist, in Zukunft alleine tragen soll. Spranger erklärt: „Wir haben grundsätzlich nicht vor, eine Kostenbeteiligung für Vereine an Zusatzausgaben bei Polizeieinsätzen im Hinblick auf Hochrisikospiele zu planen.“ Diese Aussage sorgt für Unmut innerhalb der Polizei und der Gewerkschaft, die mehr Verantwortung von den Vereinen einfordern.

Debatte über Verantwortung und Kostenbeteiligung

Stephan Weh, der Landesvorsitzende der Gewerkschaft der Polizei (GdP), kritisiert Sprangers Ansatz scharf: „Es ist nicht nachvollziehbar, warum das für Berlin kategorisch abgelehnt wird.“ Er betont, dass es fahrlässig sei, die Vereine von finanzieller Verantwortung zu befreien, insbesondere wenn Sicherheitsmaßnahmen zur Diskussion stünden. Diese könnten dann dazu beitragen, Fanausschreitungen zu minimieren und somit auch Polizeieinsätze zu reduzieren. Eine mögliche Zusammenarbeit bei Sicherheitsprojekten könnte einen Ausweg darlegen, um die Belastungen für die Stadt zu verringern.

Das Bundesverfassungsgericht hat bereits entschieden, dass eine Kostenübernahme durch die Vereine grundsätzlich rechtmäßig ist. Dies beruht auf einer Entwicklungen seit 2015, als Bremen den ersten Kostenbescheid an die DFL über 425.000 Euro für Polizeieinsätze nach einem Derby stellte. Hierbei stimmte das Gericht zu, dass Veranstalter bei gewinnorientierten und potenziell gewalttätigen Großveranstaltungen zur Kasse gebeten werden können.

Auswirkungen und politische Reaktionen

Die Deutsche Fußball Liga (DFL) scheiterte u.a. mit ihrer Klage gegen diese Kostenregelung beim Bundesverfassungsgericht, was bei den betroffenen Vereinen wie Hertha BSC für Enttäuschung sorgte. Aktuell findet in Berlin eine intensive politische Diskussion statt. Dabei zeigt sich auch innerhalb der SPD und bei Finanzsenator Stefan Evers (CDU) kein einheitlicher Rückenwind für Sprangers Position.

In Brandenburg hingegen haben die Vorstände klargestellt, dass bislang keine Kostenbeteiligung der Vereine wie für Energie Cottbus oder SV Babelsberg geplant sei. Eine pauschale Beurteilung der Anzahl an Polizeieinsatzkräften bei Spielen lässt die Senatsverwaltung für Inneres und Sport nicht zu. Vielmehr wird dies von der Einsatzleitung der Polizei Berlin individuell entschieden und unter Berücksichtigung zahlreicher Faktoren vorgenommen, einschließlich möglicher Rivalitäten zwischen den Fanlagern.

Insgesamt zeigt die Debatte, wie komplex die Thematik rund um Sicherheitsmaßnahmen bei Fußballspielen in der Hauptstadt ist. Der Druck von Seiten der Polizei könnte die Vereine künftig unter Zugzwang setzen, sich aktiv an der Entwicklung von Sicherheitskonzepten zu beteiligen.

Details
Vorfall Sonstiges
Ort Berlin, Deutschland
Quellen