Richtungsweisender Streit: Forscher fordern Einsicht in X-Daten!

Landgericht Berlin, Deutschland - Im Landgericht Berlin II gibt es derzeit einen Streit über die Bereitstellung von Daten der Kurznachrichtenplattform X für Forschungseinrichtungen. Die Nichtregierungsorganisation Democracy Reporting International (DRI) hat eine Klage eingereicht, unterstützt von der Gesellschaft für Freiheitsrechte (GFF). Ziel dieser Klage ist es, dass X öffentlich verfügbare Daten zur Verfügung stellt, um die mögliche Beeinflussung der deutschen Bundestagswahl zu untersuchen. Der zuständige Richter Roland Kapps hat in der Verhandlung noch kein Urteil gefällt, deutete jedoch an, dass eine einstweilige Anordnung gegen X aus formellen Gründen nicht bestätigt wird, da die Kläger zu spät aktiv wurden. Dies könnte die Klage auf ungewisse Zeit hinauszögern, während X argumentiert, das Unternehmen könne nur in Irland verklagt werden, wo sich die Europa-Niederlassung befindet.
Die GFF bezeichnete es als „Riesenerfolg“, dass Forschungseinrichtungen in ihrem Mitgliedsstaat klagen können. Die Klage stützt sich auf den Digital Services Act (DSA), der großen Plattformen wie X vorschreibt, Forschern Zugang zu öffentlich verfügbaren Daten zu gewähren. Zu den geforderten Daten gehören Statistiken zu Likes, Share-Aktionen und zur Reichweite von Beiträgen.
Rechtliche Grundlagen für den Datenzugang
Die rechtlichen Rahmenbedingungen für einen solchen Datenzugang sind im Digital Services Act verankert. Artikel 40 des DSA stellt sicher, dass „zugelassene“ Forschende und Forschungseinrichtungen, die nicht gewinnorientiert sind, Zugang zu Daten erhalten. Dies gilt insbesondere für Einrichtungen wie Universitäten oder Forschungskliniken. Der Zugang wird jedoch nur gewährt, wenn die Forschenden unabhängig von kommerziellen Interessen sind und die Finanzierung offengelegt wird. Außerdem müssen sie sicherstellen, dass Datenschutz- und Vertraulichkeitsanforderungen gewahrt bleiben.
Die Notwendigkeit für den Zugang zu diesen Daten wird unterstrichen durch die Herausforderungen, die soziale Medien hinsichtlich der Verbreitung von Falschinformationen und Hass-Nachrichten mit sich bringen. Laut einem Policy Paper, das von rund 70 Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftlern verfasst wurde, ist es entscheidend, dass die Forschung qualitativ hochwertige Daten erhält, um Strategien gegen diese systemischen Risiken entwickeln zu können. Das Weizenbaum-Institut für die vernetzte Gesellschaft und andere Partner unterstützen diese Initiative, um den rechtlichen Rahmen für unabhängige Forschung zu stärken.
Implikationen und nächste Schritte
Mit der Klage und den Rahmenbedingungen des DSA nehmen die Gespräche über den Datenzugang für Forschung an Fahrt auf. Die Plattformen sind verpflichtet, innerhalb von 15 Tagen auf Anfragen zu reagieren und müssen dabei berechtigte Interessen des Anbieters und der Datenverarbeitung Dritter berücksichtigen. Die Forscher können gegen unrechtmäßig abgelehnte Anträge rechtlich vorgehen, was die Durchsetzung ihrer Ansprüche stärkt.
Das Policy Paper, das von Wissenschaftlern und Institutionen entwickelt wurde, gibt einen umfassenden Überblick über die notwendigen Schritte zur Umsetzung des DSA in nationales Recht. Diese Initiative könnte langfristig dazu führen, dass die Datenqualität in der Forschung verbessert wird und eine transparentere Auseinandersetzung mit den Auswirkungen von sozialen Medien auf unsere Gesellschaft entsteht.
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Ort | Landgericht Berlin, Deutschland |
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