Rektorat der Uni Münster rügt Kleszczynski wegen gravierendem Fehlverhalten
Münster, Deutschland - Das Rektorat der Universität Münster hat heute eine öffentliche Rüge gegen Dr. Konrad Kleszczynski von der Medizinischen Fakultät ausgesprochen, nachdem eine Untersuchungskommission Verdachtsmomente zum wissenschaftlichen Fehlverhalten geprüft hat. Die Rüge erfolgt aufgrund von Hinweisen auf Unstimmigkeiten in mehreren Veröffentlichungen von Kleszczynski, die auf der Plattform pubpeer.com entdeckt wurden, berichtet die Universität Münster.
Die Kommission kam zu dem Schluss, dass die Fehler auf systematische Unachtsamkeit, unzureichende Qualitätssicherung oder sogar Manipulation innerhalb der Arbeitsgruppe an der Hautklinik zurückzuführen sind. Diese Mängel wurden als unwissenschaftlich bewertet und zeugen von signifikantem wissenschaftlichem Fehlverhalten. Das Rektorat hat deshalb die Deutsche Forschungsgemeinschaft (DFG) über den Vorfall informiert.
Maßnahmen und Anforderungen
Dr. Kleszczynski wurde aufgefordert, beanstandete Abbildungen in seinen Publikationen zu korrigieren und detailliert darzulegen, welche Kontrollmaßnahmen er ergreifen wird, um die wissenschaftliche Qualität und Integrität seiner Forschung zu sichern. Des Weiteren muss er das Rektorat umfassend über die ergriffenen Maßnahmen informieren und einen entsprechenden Maßnahmenkatalog vorlegen.
Die Vorfälle an der Universität Münster stehen im Einklang mit den allgemeinen Richtlinien zu wissenschaftlichem Fehlverhalten, wie sie von der Hochschulrektorenkonferenz (HRK) und der DFG formuliert wurden. Diese Organisationen fordern Hochschulen und Forschungseinrichtungen dazu auf, verbindliche Regeln für gute wissenschaftliche Praxis zu entwickeln und Verfahren für den Umgang mit Vorwürfen von Fehlverhalten zu etablieren. So müssen Hochschulen Vorkehrungen treffen, um Fehlverhalten zu verhindern und die Integrität der Wissenschaft zu wahren, wie HRK erläutert.
Verantwortung und Konsequenzen
Wissenschaftliches Fehlverhalten umfasst unter anderem Falschangaben, Plagiat und die unbefugte Inanspruchnahme von Autorenschaften. Die Hochschulen tragen die Verantwortung, ihre Studierenden zu integrieren und die Grundsätze wissenschaftlichen Arbeitens zu vermitteln. Laut HRK muss dafür eine ständige Kommission zur Untersuchung der Vorwürfe eingesetzt werden, die aus Hochschullehrern besteht und gegebenenfalls externe Mitglieder hinzuziehen kann.
Die DFG und HRK betonen auch, dass die Aufbewahrung der Akten für 30 Jahre verpflichtend ist und betroffenen Personen die Möglichkeit gegeben werden sollte, einen Bescheid zur Entlastung zu beantragen. Häufig bleibt jedoch unklar, wie wissenschaftliche Institutionen effektiv mit den komplexen Fällen von Fehlverhalten umgehen sollen. Als Teil der Präventionsmaßnahmen ist es entscheidend, klare Strukturen und Verfahren zu installieren, die sowohl die Risikofaktoren identifizieren als auch Reaktionen auf etwaige Vorwürfe effizient regeln.
Auf der Website der Universität Münster sind weitere Informationen zum Umgang mit wissenschaftlichem Fehlverhalten verfügbar.
Details | |
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Vorfall | wissenschaftliches Fehlverhalten |
Ursache | systematische Unachtsamkeit, mangelnde Qualitätssicherung, Manipulation |
Ort | Münster, Deutschland |
Quellen |