Ostalbkreis startet neue Energieberatung: Was ändert sich für Bürger?

Heidenheim, Deutschland - Ab dem 1. Juli 2025 wird der Ostalbkreis eine neue Ära der Energieberatung einläuten. Der Landkreis zieht die Konsequenzen aus finanziellen Engpässen und beendet die Trägerschaft des Vereins EKO Energiekompetenz Ostalb. Stattdessen wird der Landkreis gleichberechtigter Gesellschafter der ZEKK gGmbH in Heidenheim, was eine Investition von 12.500 Euro nach sich zieht. Diese Entscheidung des Kreistags bedeutet eine umfassende Neustrukturierung der Energieberatung für Privatpersonen und Kommunen im Ostalbkreis.

Seit Jahren bot EKO kostenlose Erstberatungen an, die zur Reduzierung des Energieverbrauchs und zur Nutzung regenerativer Energien dienten. Doch aufgrund finanzieller Schwierigkeiten sah sich der Landkreis gezwungen, diese freiwillige Leistung einzustellen. Der Landkreis Heidenheim, der ähnliche Herausforderungen hat, kooperiert bereits mit der ZEKK, um effiziente Lösungen zu entwickeln. Trotz der Änderungen bleiben die Beratungsleistungen für Endkunden kostenlos.

Neue Energieagentur für Ostwürttemberg

Mit der Neugründung der Energieagentur soll die Beratung in der gesamten Region Ostwürttemberg optimiert werden. Die neue Agentur plant einen Personalbedarf von vier bis fünf Vollzeitstellen, deren Personalkosten zwischen 400.000 und 500.000 Euro pro Jahr liegen werden. Diese Kosten werden sowohl vom Ostalbkreis als auch vom Landkreis Heidenheim getragen. Zu den möglichen Leistungen der Agentur zählen Gebäudeanalysen, Sanierungsempfehlungen und kommunale Wärmeplanung.

Bisher bleibt der Verein EKO bestehen, allerdings wird er sich räumlich auf den Ostalbkreis beschränken und weiterhin Beratungsleistungen des ZEKK sowie Projekte im Ostalbkreis unterstützen.

Förderungen für Energieberatungen

Zusätzlich zu den strukturellen Veränderungen informiert das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) über verbesserte Zuschüsse für Energieberatungen in Wohngebäuden. Ab dem 4. März 2025 werden die Anträge um steuerliche Angaben ergänzt, gestaffelte Förderungen erleichtern die Inanspruchnahme: So erhalten Eigentümer von Ein- oder Zweifamilienhäusern 50 % des Beratungshonorars, bis zu maximal 650 Euro. Für Wohngebäude mit drei oder mehr Wohneinheiten liegt die Förderung bei bis zu 850 Euro.

Darüber hinaus gibt es einen zusätzlichen Bonus von 250 Euro für Wohnungseigentümergemeinschaften, wenn die Ergebnisse der Beratung in der Eigentümerversammlung vorgestellt werden. Für die Antragstellung müssen bestimmte Vorgaben beachtet werden, darunter die obligatorische Vor-Ort-Begehung des Gebäudes durch den Energieberater.

Durch diese umfassenden Maßnahmen strebt der Ostalbkreis an, die Energieeffizienz in der Region zu steigern und den Übergang zu regenerativen Energien zu unterstützen. Umso wichtiger wird es sein, dass die Informationen über die energetischen Sanierungen verbessert werden und die passenden Förderungen genutzt werden können. schwaebische-post.de berichtet, dass die Rahmenbedingungen bereits in Kraft treten, während der Bund über bafa.de attraktive Fördermöglichkeiten bereitstellt, um Eigentümern die Umsetzung von energetischen Maßnahmen zu erleichtern.

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Vorfall Sonstiges
Ort Heidenheim, Deutschland
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