Familiennachzug: Jeder Dritte scheitert am Deutsch-Test!

Deutschland - Die Regelungen zum Ehegattennachzug in Deutschland stehen weiterhin im Fokus der politischen Diskussion. Die Ampel-Koalition erwog ursprünglich, den erforderlichen Sprachnachweis für Ehepartner beim Visa-Antrag abzuschaffen, diese Pläne wurden jedoch nicht umgesetzt. Stattdessen ist die Nachweispflicht über Deutschkenntnisse auf dem Niveau A1 für die Mehrheit der Antragsteller nach wie vor erforderlich. Diese Regelung soll eine einfache Verständigung sicherstellen, damit die Integration in Deutschland gelingt. Im Jahr 2024 erteilte die deutsche Regierung rund 72.500 Ehegatten-Visa, was einen Rückgang im Vergleich zu den etwa 77.200 Visa im Vorjahr darstellt, wie Welt berichtet.
Die Erhöhung der Durchfallquote bei den Deutschprüfungen war alarmierend: 38 Prozent der Antragsteller bestanden die erforderlichen Test im Jahr 2023 nicht, was einen Rückgang von 65 Prozent im Vorjahr darstellt. Zu den Kriterien, die den Nachzug von Ehepartnern ermöglichen, gehören unter anderem, dass die Ehe rechtlich anerkannt sein muss und die Absicht besteht, in Deutschland eine eheliche Lebensgemeinschaft zu führen. Auch das Alter der Ehepartner zur Zeit der Eheschließung spielt eine wichtige Rolle; beide müssen grundsätzlich über 18 Jahre alt sein, um einen Nachzugsanspruch geltend zu machen.
Ausnahmen von den Sprachkenntnissen
Bei der Einreichung von Ehegatten-Visa gibt es bestimmte Ausnahmen von der A1-Zertifikatspflicht. So sind Angehörige von privilegierten Ausländern, einer Gruppe die unter anderem Staatsbürger aus Australien, Israel, Kanada und den USA umfasst, von diesen Anforderungen befreit. Auch für Türkische Staatsangehörige gibt es eine Ausnahme. Zudem können Ehepartner*innen von anerkannten Asylberechtigten oder Flüchtlingen, die im Herkunftsland bereits verheiratet waren, den Nachweis über Sprachkenntnisse oftmals umgehen, sofern erkennbar geringer Integrationsbedarf besteht, beispielsweise aufgrund einer Hochschulausbildung. Besondere Härtefälle, wie etwa durch Krankheit oder Behinderung, werden ebenfalls berücksichtigt, wie Scheibler anführt.
In den politischen Debatten kritisiert Clara Bünger von den Linken die strengen Vorgaben als europarechtswidrig und fordert mehr Transparenz bei der Anwendung der Härtefallregelung, die häufig nicht ausreichend dokumentiert wird. Dennoch bleibt die familiäre Migration unter den bestehenden Gesetzen eine Herausforderung. Beispielsweise bleibt der Familiennachzug für subsidiär Schutzberechtigte auf 1.000 Angehörige pro Monat avanciert, mit einer geplanten Aussetzung in Sicht.
Zukünftige Perspektiven
Die größte Gruppe der nachgezogenen Ehepartner im Jahr 2024 waren syrische Staatsangehörige, gefolgt von Bürgern aus der Türkei, Indien, dem Kosovo, Russland und Iran. Im Vergleich dazu müssen aus Afghanistan stammende Antragsteller mit nur 1.395 erteilten Aufenthaltserlaubnissen auskommen. Wichtig ist auch, dass beim privilegierten Ehegattennachzug die Anforderungen an Wohnraum und Lebensunterhalt für anerkannte Flüchtlinge und Asylberechtigte entfallen, was die Hürden für diese Gruppen verringert.
Die aktuellen Regelungen zum Ehegattennachzug sind nicht nur für die Betroffenen von Bedeutung, sondern werfen auch grundsätzliche Fragen zur Integration und den rechtlichen Rahmenbedingungen auf. Trotz intensiver Diskussionen bleibt die Praxis hinter den politischen Versprechen zur Erleichterung des Familiennachzugs zurück. Die Bundesregierung muss dringend an einer Lösung arbeiten, die sowohl den rechtlichen Rahmen berücksichtigt als auch menschliche Schicksale in den Mittelpunkt stellt, wie Familie Asyl analysiert.
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