Fehlerhafte Einladung: Althengstetter Gemeinderat in der Kritik!
Althengstett: Sondersitzung des Gemeinderats am 25.10.2025 trotz fehlender amtlicher Bekanntgabe, Themen und künftige Beschlüsse.

Fehlerhafte Einladung: Althengstetter Gemeinderat in der Kritik!
In Althengstett stand heute, am 25. Oktober 2025, eine Sondersitzung des Gemeinderates auf der Agenda, die gewisse Verstimmungen mit sich brachte. Bürgermeister Rüdiger Klahm musste zugeben, dass die Sitzung nicht rechtzeitig und ordnungsgemäß bekanntgemacht worden war. Dies wurde als „bedauerlicher Fehler der Verwaltung“ bezeichnet. Fakt ist, dass eine fristgerechte Einladung nicht erfolgte und somit die Beschlussfähigkeit des Gremiums gefährdet war. Für die Bekanntmachung der Sitzungstermine waren zwei Verwaltungsmitarbeiter verantwortlich. Hier kam es jedoch zu Kommunikationsproblemen, die sich als nachteilig für die Transparenz und Regelkonformität herausstellten.
Nach § 34 der Gemeindeordnung ist eine Einladung mindestens sieben Tage vor dem Sitzungstag nötig. Weder auf der Homepage der Gemeinde noch im Amtsblatt war die Sondersitzung angekündigt. Das hätte für die Ratsmitglieder bedeuten können, dass eine Beratung und Entscheidung über die Themen der Sitzung, wie ein geplanter Getränkemarkt beim Edeka oder den Neubau eines Feuerwehrhauses in Ottenbronn, unmöglich gewesen wären. Laut § 37 ist eine Entscheidung ohne ordentliche Einladung nicht zulässig. Ausnahmsweise hatte die Verwaltung jedoch die Kommunalaufsicht im Calwer Landratsamt konsultiert, die eine Beratung ohne die fristgerechte Einladung genehmigte.
Ein Blick auf die rechtlichen Rahmenbedingungen
Die Einberufung von Gemeinderatssitzungen erfolgt grundsätzlich durch den Vorsitzenden, wobei der Bürgermeister von der Gemeindeordnung dazu verpflichtet ist, die Ratsmitglieder schriftlich oder elektronisch zu informieren. Der Hinweis auf die Tagesordnung ist dabei ebenso wichtig, damit die Mitglieder sich gut vorbereiten können. Bei Dringlichkeit kann die Einladungsfrist verkürzt werden, sowie es im § 34 auch beschrieben ist. Interessanterweise könnte eine Verletzung der Einladungspflichten dann als geheilt gelten, wenn das Ratsmitglied trotzdem zur Sitzung erscheint, wie es oft in der öffentlichen Verwaltung der Fall ist.
Die Themen, die in der Sitzung besprochen wurden, sind von Bedeutung für das Gemeindeleben: die Pläne für einen neuen Getränkemarkt und das Feuerwehrhaus sind nicht nur infrastrukturelle Weiterentwicklungen, sondern auch ein Zeichen für die Investition in die lokale Lebensqualität. Klahm versicherte, dass die Verwaltung aus diesem Vorfall gelernt habe und zukünftige Einladungen fristgerecht erfolgen werden. Die nächste Sondersitzung, in der die relevanten Beschlüsse gefasst werden, ist bereits für den 5. November angesetzt.
Langfristige Bedeutung für die Gemeinde
Die rechtlichen Grundlagen des Kommunalrechts sind essenziell für die Entwicklung von Städten und Gemeinden. Es regelt nicht nur die Planung und Durchführung von öffentlichen Aufträgen, sondern ermöglicht auch die Eigenverantwortlichkeit der Kommunen. Die ordnungsgemäße Verwaltung und die Einhaltung von Bekanntmachungspflichten tragen entscheidend zur Lebensqualität der Bürger bei, wie auch die Kanzlei Herfurtner in Kanzlei Herfurtner feststellt. Durch solche Vorfälle wird deutlich, wie wichtig ein klarer Kommunikationsfluss innerhalb der Verwaltung ist.
Insgesamt bleibt zu hoffen, dass sich solche Kommunikationspannen in Zukunft vermeiden lassen. Ein aufmerksames Gremium und eine gut organisierte Verwaltung sind oft der Schlüssel zu einem positiven Miteinander in der Gemeinde.