Kritik am Tierhaltungskennzeichnungsgesetz: Bürokratie wächst, Lösungen fehlen!

Kritik am Tierhaltungskennzeichnungsgesetz: Bürokratie wächst, Lösungen fehlen!
Die Diskussion um die Tierhaltungskennzeichnung nimmt in Deutschland weiter Fahrt auf. Am 11. Juli 2025 wurden wichtige Änderungen beschlossen, die vor allem die Fristen für die Kennzeichnung von Lebensmitteln mit Informationen zur Tierhaltungsform betreffen. Dies wurde in einer Sitzung des Bundesrates genehmigt, wie baden-wuerttemberg.de berichtet. Die ursprüngliche Frist war als zu kurz beurteilt worden, da viele notwendige Strukturen in den Bundesländern erst spät entstanden. Deshalb wurde nun die Übergangsregelung des Paragrafen 40 Absatz 2 des Tierhaltungskennzeichnungsgesetzes um sieben Monate bis zum 1. März 2026 verlängert, um den betroffenen Lebensmittelunternehmern mehr Zeit zur Verfügung zu stellen, die Vorgaben umzusetzen.
Allerdings bleibt der neue Gesetzesentwurf, von den Koalitionsfraktionen CDU/CSU und SPD eingebracht, nicht ohne Kritik. So gab es auch in der letzten Abstimmung am 26. Juni 2025 im Bundestag Stimmen gegen den Entwurf. Die Opposition, darunter AfD und Bündnis 90/Die Grünen, äußerte Bedenken und wies auf die bestehenden Schwachstellen hin.Bundestag.de zitiert, dass insbesondere die Anforderungen nur frisches Schweinefleisch betreffen und wichtige Absatzwege wie Gastronomie und Außer-Haus-Verpflegung nicht berücksichtigt werden.
Umfassende Reform gefordert
Minister Peter Hauk aus Baden-Württemberg forderte bereits die vollständige Aufhebung des Tierhaltungskennzeichnungsgesetzes, da es seiner Meinung nach zu kurz greift und kein ganzheitliches Konzept für den Umbau der Tierhaltung bietet. Zudem kritisiert er den massiven Bürokratieaufwand, der mit diesem Gesetz verbunden ist. Diese Meinung wird durch die vielen Rückmeldungen von Landwirtschaftsbetrieben gestützt, die besagen, dass die administrativen Anforderungen sie unnötig belasten, während die Kennzeichnungspflicht keine vollständige Transparenz über die Haltungsbedingungen bietet.
Ein Kernpunkt der Kritik ist, dass die bestehenden Regelungen auch in Bezug auf die Haltungsstufen 3 und 4 für Mastschweine unzureichend sind. Viele Erzeuger sehen sich auch durch EU-Recht benachteiligt, was den Wettbewerbsdruck zusätzlich erhöht.Baden-Württemberg hebt hervor, dass die Anforderungen sich lediglich auf den Lebensabschnitt „Mast“ beziehen, was den Fokus der Kennzeichnung stark einschränkt.
Forderungen auf europäischer Ebene
Ein weiterer Diskussionspunkt ist die Notwendigkeit einer grundlegenden Reform des Tierhaltungskennzeichnungsgesetzes, um sicherzustellen, dass auch Tiere aus dem Ausland, die in Deutschland aufgezogen werden, den hiesigen Standards genügen.Wie im Bundestag dokumentiert, unterstützen viele Akteure die Idee, dass die staatlichen Förderungskriterien für Stallumbauten praktischer und anwendbarer gestaltet werden müssen, um eine tatsächliche Nutzung zu gewährleisten.
Zusammengefasst lässt sich sagen: Die Diskussion um die Tierhaltungskennzeichnung verläuft noch holprig. Während einige Akteure einen klaren Schritt nach vorne sehen wollen, sind andere skeptisch und fordern Veränderung, um eine faire Wettbewerbsbasis für die heimische Landwirtschaft zu schaffen. Die Entwicklungen bleiben spannend und werden mit sicherheit beim nächsten Treffen der Agrarministerkonferenz am 28. März 2025 weiterverfolgt.