Tierschutz-Urteil in Niedersachsen: Aktivisten müssen 98.000 Euro zahlen!

Tierschützer verurteilt: Aktivisten müssen Schadensersatz zahlen nach heimlichen Schlachthof-Videos. Berufung angekündigt.

Tierschützer verurteilt: Aktivisten müssen Schadensersatz zahlen nach heimlichen Schlachthof-Videos. Berufung angekündigt.
Tierschützer verurteilt: Aktivisten müssen Schadensersatz zahlen nach heimlichen Schlachthof-Videos. Berufung angekündigt.

Tierschutz-Urteil in Niedersachsen: Aktivisten müssen 98.000 Euro zahlen!

Aktivisten in Niedersachsen stehen nach einem umstrittenen Urteil des Landgerichts Oldenburg vor den Trümmern ihrer Pläne. Zwei Tierschützer, die heimlich Videos in einem Schlachthof gedreht haben, wurden verurteilt und müssen nun tatsächlich Schadensersatz zahlen. Laut NDR haben die beiden, deren Identität als Agrarwissenschaftlerin Anna Schubert und Fotograf Hendrik Haßel bekannt wurde, die betäubenden Methoden in der Tierhaltung dokumentiert, um auf die Praktiken der Schlachtindustrie aufmerksam zu machen.

Die Aufnahmen zeigen, wie Schweine für die Betäubung mit hochkonzentriertem Kohlendioxid (CO2) behandelt werden. Diese Methode ist zwar gängig, wird aber von vielen als umstritten eingestuft. Für ihre heimlichen Aufnahmen müssen die Tierschützer nun laut Spiegel insgesamt 98.000 Euro an den Schlachthofbetreiber zahlen und dürfen das Gelände künftig nicht mehr ohne Erlaubnis betreten. Zudem erging ein Unterlassungsanspruch, der sich vor allem gegen Schubert richtet, die auch für die Veröffentlichung der Videos verantwortlich ist.

Überblick über das Urteil

Das Urteil, das am 16. Juli 2025 gefällt wurde (Az. 5 O 326/25), kostete die beiden engagierten Aktivisten mehr als nur Geld. Sie ernteten nicht nur rechtliche Konsequenzen, sondern stellten auch die Frage nach der ethischen Vertretbarkeit der CO2-Betäubung. Eine Juristin, Barbara Felde, kritisierte diese Methode als Verstoß gegen das deutsche Tierschutzgesetz und plädierte stattdessen für die Verwendung der Elektrozange als humanere Option.

Der Klagegrund für die hohen Schadensersatzforderungen beruht nicht nur auf den illegalen Aufnahmen, sondern auch auf die damit verbundenen rechtlichen Streitigkeiten, die der Schlachthof mit den Aktivisten führen musste. Der Betreiber hat sich auf das EU-Recht berufen, das diese Praktiken erlaubt und verweist auf die Tatsache, dass in Deutschland schätzungsweise 80 Prozent der Schweine auf diese Weise betäubt werden. Inwieweit die Klage durchschlägt oder ob die Aktivisten erfolgreich in Berufung gehen, bleibt abzuwarten.

Künftige Schritte der Aktivisten

Beide Aktivisten haben bereits angekündigt, das Urteil anzufechten. Dies könnte weitere rechtliche Auseinandersetzungen mit sich bringen und die Debatte um Tierschutz sowie die Methoden in der Landwirtschaft neu entfachen. Diese veröffentlichte unübersehbar gewordenen Einsichten in die Praktiken der Fleischindustrie sorgen nach wie vor für hitzige Diskussionen in der Öffentlichkeit. Ob sich hier aus den Reaktionen und dem Urteil eine umfassende Neuregelung ergibt, bleibt abzuwarten.

Insgesamt zeigt der Fall, dass die Thematik des Tierschutzes und der Produktionsmethoden in der Landwirtschaft ständig im Fluss ist. Es bleibt spannend, ob und welche Veränderungen die Gesellschaft sowie die Politik in der Zukunft anstreben werden. Die Ereignisse rund um den Schlachthof in Niedersachsen sind ein weiterer Beweis dafür, dass das Thema Tierschutz nach wie vor hoch im Kurs steht und die Diskussionen wohl nicht so schnell verstummen werden.