Tragisches Ende für Tauben-Küken: Baumfällung in Salzgitter sorgt für Empörung!

In Salzgitter führte die Fällung eines Baumes zu Empörung: Ein totes Tauben-Küken und rechtliche Konsequenzen für die Stadt.

In Salzgitter führte die Fällung eines Baumes zu Empörung: Ein totes Tauben-Küken und rechtliche Konsequenzen für die Stadt.
In Salzgitter führte die Fällung eines Baumes zu Empörung: Ein totes Tauben-Küken und rechtliche Konsequenzen für die Stadt.

Tragisches Ende für Tauben-Küken: Baumfällung in Salzgitter sorgt für Empörung!

In Salzgitter sorgt die Fällung eines Baumes für Aufregung und Entsetzen unter Anwohnern. Am 8. Juli postete eine besorgte Anwohnerin Bilder des gefällten Baumes auf Facebook und sprach über die tragischen Auswirkungen dieser Maßnahme. Ein Tauben-Küken verlor durch die Baumfällung sein Leben. In dem Baum befand sich ein Nest mit lebenden Küken, das bei der Fällung offenbar nicht berücksichtigt wurde. Eine weitere Tierliebhaberin äußerte sich ebenfalls entsetzt über den Vorfall, bei dem auch eine Krähe ihren Nistplatz verlor.

Die städtischen Behörden wurden am darauffolgenden Morgen von Zeugen auf den Vorfall aufmerksam gemacht. Eine Mitarbeiterin der Unteren Naturschutzbehörde nahm die betroffene Stelle unter die Lupe, konnte jedoch kein Nest oder lebende Tauben im Umfeld finden. Die Fäll-Firma argumentierte, dass der Baum als „akut einsturzgefährdet“ galt. Seitens der Stadt wurde bestätigt, dass die Fällung aus Gründen der Verkehrssicherungspflicht notwendig gewesen sei.

Rechtliche Hintergründe der Fällung

Rechtlich gesehen war die Maßnahme zulässig, da der Baum auf gärtnerisch genutztem Grund stand. Laut baumpflegeportal.de sind solche Fällungen von den allgemeinen zeitlichen Einschränkungen für Baumfällungen, die normalerweise von März bis September gelten, ausgenommen. Es ist jedoch wichtig zu beachten, dass das besondere Artenschutzrecht nach dem Bundesnaturschutzgesetz beachtet werden muss. Vor der Fällung muss eine Kontrolle auf Brutvögel, Nester, Eier und Nestlinge erfolgen.

Im Nachhinein wurde den Zeugen, die Anzeige erstattet hatten, mitgeteilt, dass die Stadt Salzgitter ein entsprechendes Verfahren einleiten werde. Die Diskussion um die Fällung wirft Fragen auf, die in vielen Bundesländern entstehen, denn diese variieren stark in Bezug auf Baumschutzsatzungen. anwalt.de erklärt, dass bei einer Fällung ohne Genehmigung Bußgelder von bis zu 50.000 Euro drohen können.

Fällgenehmigung und Artenschutz

Um mögliche rechtliche Probleme zu vermeiden, ist es ratsam, sich umfassend über die geltenden Vorschriften zu informieren, bevor eine Fällgenehmigung beantragt wird. Ein solches Verfahren könnte auch durch naturschutzfachliche Begleitpersonen oder Anwälte unterstützt werden. Laut news38.de könnte die konkrete Fällgenehmigung zahlreiche Auflagen beinhalten, wie beispielsweise Ersatzpflanzungen.

Die Geschehnisse in Salzgitter sind somit nicht nur ein trauriger Vorfall für die Tierwelt, sondern auch ein Beispiel für die oft komplizierten rechtlichen Rahmenbedingungen rund um die Fällung von Bäumen. Der Vorfall hat die Diskussion über den Schutz von Tieren in urbanen Räumen sowie die Notwendigkeit ordnungsgemäßer Fällgenehmigungen neu entfacht.