Bonn erhöht Steuern: Zweitwohnungen und Übernachtungen teurer!

Bonn erhöht Steuern: Zweitwohnungen und Übernachtungen teurer!
In Bonn gibt es derzeit Veränderungen im Steuerrecht, die sowohl Hotelbetreiber als auch Zweitwohnungsbesitzer betreffen. Der Bonner Stadtrat hat in einer Sitzung im März 2025 beschlossen, die Beherbergungssteuer und die Zweitwohnungsteuer zu erhöhen. Diese Entwicklungen werden nach der Sitzung am Donnerstagabend offiziell bekannt gegeben, wobei die Mehrheit dieser Entscheidung gegen die Stimmen von CDU, BBB und FDP fiel. Brigitta Poppe-Reiners von Rheingrün enthielt sich der Stimme.
Die Beherbergungssteuer, die seit dem 1. Juli 2015 in Bonn erhoben wird, wird ab dem 1. Januar 2024 von 6 % auf 7 % des Beherbergungsbetrags erhöht, der bereits die Umsatzsteuer enthält. Diese Steuer gilt für alle, die in Bonn entgeltlich in einem Beherbergungsbetrieb übernachten, einschließlich Hotels, Gasthöfen und Ferienwohnungen. Die Einnahmen fließen direkt in die öffentlichen Dienstleistungen der Stadt.
Details zur Zweitwohnungsteuer
Auch die Steuer auf Zweitwohnungen wird kräftig angehoben: Der Satz steigt von 13 % auf 15 % der jährlichen Nettokaltmiete. Diese Steuer ist wichtig für die Stadt Bonn, da sie zur Finanzierung öffentlicher Projekte und Infrastrukturmaßnamen beiträgt. In vielen deutschen Städten, die ähnlich hohe Steuern erheben, ist der Gemeindedurchschnitt für die Zweitwohnsitzsteuer zwischen 10 % und 15 %, wobei die Bonner Regelung mit 15 % im Marktvergleich eher im oberen Bereich liegt.
Die Zweitwohnungssteuer wird häufig als ein Instrument zur Deckung kommunaler Kosten gesehen. Gerade in Zeiten, in denen Wohnungsmangel in vielen Städten herrscht, wird diese Steuer umso bedeutsamer. Für einige Gruppen, wie Studierende oder Pendler, gelten jedoch Ausnahmen, um eine ungerechte finanzielle Belastung zu vermeiden. Anträge auf Befreiungen müssen bis zum 31. Januar des folgenden Jahres eingereicht werden, was für viele ein wenig Licht am Ende des Tunnels darstellt.
In der Diskussion um die Steueranpassungen zeigen sich auch Reformvorschläge, die möglicherweise für 2024 umgesetzt werden könnten. Dies betrifft sowohl die Steuersätze als auch eine verbesserte Informationsstruktur für die Steuerpflichtigen. Während einige Städte wie Hamburg oder Berlin bereits andere Ansätze verfolgen und teils deutlich höhere Steuern verlangen, bleibt Bonn nun erst einmal bei den neuen Sätzen, die ab dem kommenden Jahr gelten werden.
Die hoffentlich positiven Auswirkungen dieser Steuererhöhungen auf die Stadtfinanzen müssen sich erst noch zeigen, doch einer ist sicher: Bonn geht mit einem klaren Bekenntnis zu kommunalen Projekten in die kommenden Jahre. Die Bürger:innen werden gespannt beobachten, wie sich diese Änderungen auf die Stadt und ihre Infrastruktur auswirken werden.