Ratsbeschluss: 60er Jahre Schwarzbau in Neuenrade endlich legalisiert!

Ratsbeschluss: 60er Jahre Schwarzbau in Neuenrade endlich legalisiert!
In Neuenrade sorgt eine Entscheidung des Stadtrats für Aufsehen. Die Ratsmitglieder haben sich dafür ausgesprochen, ein Gebäude aus den 60er Jahren in Blintrop in die Satzungsbereiche der Gemeinde einzubeziehen. Was zunächst unauffällig klingt, hat eine spannende Geschichte: Dieses Gebäude war ursprünglich ein Schwarzbau. Nun wird es offiziell legalisiert und somit den Behördengegebenheiten angepasst, wie come-on.de berichtet.
Der Beschluss wurde im Rahmen einer Abrundungssatzung gefasst, die Kommunen ermöglicht, illegale Baubereiche in gültige Areale zu integrieren. Der Anbau, der ohne Baugenehmigung errichtet wurde, wurde von der Bauaufsicht seit seiner Fertigstellung toleriert. Ein Eigentümerwechsel hat nun den Stein ins Rollen gebracht: Der neue Eigentümer machte auf den bisherigen illegalen Status aufmerksam, was den Weg zur Legalisierung eröffnete.
Die Details des Anbaus
Der Anbau hat eine bemerkenswerte Fläche von rund 27 Quadratmetern und steht über drei Meter außerhalb des geltenden Satzungsbereichs. Eine naturschutzrechtliche Eingriffsregelung wird im Verfahren angewendet, eine umfassende Umweltprüfung ist jedoch nicht notwendig. Die rechtlichen Schritte erfolgen über ein vereinfachtes Verfahren, in dem auch die Öffentlichkeit und die zuständigen Behörden beteiligt werden.
Die Stadt hat bereits eine Planungsvereinbarung mit den Eigentümern abgeschlossen, die die Übernahme der Kosten für die Legalisierung regelt. Im Stadtgebiet könnte zudem ein weiterer Schwarzbau die Aufmerksamkeit auf sich ziehen: Ein Solarpark in Mellen wurde teilweise auf dem Freihaltebereich errichtet, was ebenfalls rechtliche Klärungen nach sich ziehen könnte.
Der Kontext von Schwarzbauten
Schwarzbauten, also Gebäude oder bauliche Anlagen, für die keine erforderlichen Baugenehmigungen vorliegen, sind in Deutschland ein häufiges Problem. Laut alpha-recht.de sind die Ursachen für das Entstehen solcher Bauten vielfältig. Oft stehen Unwissenheit, Zeitdruck oder der Versuch, Kosten zu sparen, im Vordergrund.
Rechtliche und wirtschaftliche Konsequenzen können erheblich sein. Wenn Nachbarn ein Bauvorhaben melden oder eine Kontrolle durch die Behörden stattfindet, kann es schnell ungemütlich werden. Im schlimmsten Fall drohen Bußgelder von bis zu 50.000 Euro, wie auch auf kanzlei-herfurtner.de betont wird. Zudem kann eine Nutzungsuntersagung oder sogar ein Rückbau des Schwarzbaus angeordnet werden.
Legalisierung – ein möglicher Ausweg?
Die nachträgliche Legalisierung ist jedoch oft möglich, wenn baurechtliche Grundlagen eingehalten werden. Jedes Bauvorhaben sollte rechtlich geprüft werden, wobei ein Fachanwalt für Baurecht helfen kann, wie es Christian Thiel, ein versierter Anwalt in diesem Bereich, erläutert. Dazu gehören die Überprüfung auf Bestandsschutz und gegebenenfalls Anpassungen, um die Genehmigungsfähigkeit zu erlangen.
Zusammenfassend lässt sich sagen, dass die Legalisierung von Schwarzbauten wie im Fall des Neuenrader Gebäudes eine wichtige Chance darstellt, illegale Strukturen in legale, baurechtlich konforme Bauten zu überführen. Die Stadtverwaltung und die Ratsmitglieder haben hier ein gutes Händchen bewiesen, um das Projekt voranzutreiben und gleichzeitig einen Schritt in Richtung Ordnung im Bauwesen zu machen.