Kostenlose Beratung für DDR-Opfer: Hilfe bei asozialen Urteilen!
Am 16. September 2025 bietet Sachsen kostenlose Telefonberatung für DDR-Opfer asozialer Urteile an. Informieren Sie sich über Rehabilitierung und Entschädigung.

Kostenlose Beratung für DDR-Opfer: Hilfe bei asozialen Urteilen!
In Sachsen gibt es neue Möglichkeiten für Menschen, die in der ehemaligen DDR wegen „asozialen Verhaltens“ verurteilt wurden. Ab dem 16. September 2025 können sich Betroffene an einem speziellen Telefonsprechtag kostenlos beraten lassen. Unter der Telefonnummer 0351 493 3700 erhalten sie vertrauliche Informationen über mögliche Rehabilitierungsmaßnahmen und Ansprüche auf Entschädigung. Eine Anmeldung ist nicht erforderlich, sodass Interessierte ohne Voranmeldung anrufen können, berichtet die Süddeutsche Zeitung.
Diese Initiative kommt zu einem Zeitpunkt, an dem die Erinnerung an die Repressionen der DDR zunehmend im gesellschaftlichen Diskurs verankert wird. Zwischen 1969 und 1989 wurden mehr als 160.000 Menschen nach dem umstrittenen § 249 des Strafgesetzbuches verurteilt. Diese Vorschrift stellte „Gefährdung der öffentlichen Ordnung durch asoziales Verhalten“ unter Strafe und wurde häufig genutzt, um politisch unliebsame Personen zu kriminalisieren, insbesondere Ausreisewillige. Die meisten dieser Urteile gelten heute als unverhältnismäßig und rechtsstaatlich fragwürdig. Über 130.000 der Verurteilten mussten Haftstrafen antreten, was einen tiefen Einschnitt in ihr Leben darstellte.
Die Gesetze und ihre Folgen
Um das Verständnis für die Hintergründe dieser Verurteilungen zu vertiefen, ist ein Blick auf den Paragrafen 249 StGB der DDR nötig. Dieser stellte nicht nur Verhalten wie Prostitution unter Strafe, sondern auch Landstreicher und Arbeitsscheue. Die Höchststrafe betrug sechs Wochen, es gab allerdings auch die Möglichkeit der Unterbringung in einem Arbeitshaus. Es ist bemerkenswert, dass diese rechtliche Grundlage nach 1945 überdauert hat und keine radikalen Änderungen in der Wahrnehmung sozialer Vorurteile und politischer Konzepte stattfanden, wie Wikipedia erläutert: „Nach 1945 gab es keinen radikalen Bruch mit sozialen Vorurteilen und politischen Konzepten.“
In der DDR wurden die Strafvollzugsbehörden zunehmend vom Innenministerium und der Volkspolizei kontrolliert. Dies führte zu einem deutlichen Rückgang der Haftbedingungen. Überfüllte Einrichtungen, verschlechterte hygienische Verhältnisse und mangelnde medizinische Betreuung waren nur einige der Missstände, die die DDR-Haftanstalten prägten, wie die Bundeszentrale für politische Bildung berichtet: „Die Haftbedingungen waren in den 1950er und 1960er Jahren menschenunwürdig.“ Viele der ehemals Inhaftierten leiden noch heute unter den Folgen dieser unverhältnismäßigen Repressionen.
Die Relevanz der telefonischen Beratung
Die jetzt angebotene telefonische Beratung ist also nicht nur ein Schritt zur Anerkennung der Unrechtserfahrungen, die diese verurteilten „Asozialen“ gemacht haben, sondern auch ein wichtiges Signal, dass deren Stimmen und Geschichten gehört werden. Die oftmals weitreichenden psychischen und physischen Folgeschäden werden damit etwas mehr ins Licht gerückt. Das Recht auf Rehabilitierung ist nicht nur ein rechtlicher, sondern auch ein menschlicher Anspruch, der viele Jahre im Schatten der Geschichte verblasst ist.
Für viele der Betroffenen kann der Telefonsprechtag eine Chance sein, endlich Zugang zu Informationen über ihre Ansprüche zu erhalten und möglicherweise einen Schritt in Richtung Wiedergutmachung zu gehen. Wer betroffen ist, sollte sich diese Möglichkeit nicht entgehen lassen.