Petitionen im Saarland: Rekord-Rückgang sorgt für Besorgnis!
Immer weniger Petitionen im Saarland: 2024 nur 132 Eingaben – Gründe und Auswirkungen auf die Bürgerbeteiligung im Fokus.

Petitionen im Saarland: Rekord-Rückgang sorgt für Besorgnis!
Im Saarland gibt es einen besorgniserregenden Rückgang bei den Petitionen an den Landtag. Im Jahr 2024 wurden nur 132 Eingaben registriert, was einen Rückgang um 35 Petitionen im Vergleich zum Vorjahr darstellt. Dies ist der niedrigste Stand seit einem Jahrzehnt und überrascht angesichts der früheren Zahlen. So wurden 2015 noch 240 Petitionen und im ersten Corona-Jahr 2020 sogar auf 281 Petitionen gezählt. Der Trend zeigt eindeutig, dass die Anzahl der Petitionen seit 2020 deutlich gesunken ist, wie SR berichtet.
Petra Fretter, die Vorsitzende des Ausschusses für Eingaben, sieht mehrere Gründe für diesen Rückgang. Laut Fretter haben Petitionen in der Öffentlichkeit an Bedeutung verloren, Jüngere greifen zunehmend zu sozialen Medien, um Gehör zu finden. Zudem scheinen viele Bürgerinnen und Bürger sich nicht bewusst zu sein, dass sie die Möglichkeit haben, sich direkt an den Landtag zu wenden. Die Einreichung der Petitionen erfolgt unkompliziert per Post, E-Mail oder über ein Online-Formular, wobei die einzige Voraussetzung die Angabe des Namens und der Adresse ist. Eine Mindestanzahl von Unterstützern ist nicht notwendig, wie auch auf der Webseite des Landtags deutlich gemacht wird landtag-saar.de.
Petitionsrecht im Saarland
Das Petitionsrecht ist im Artikel 17 des Grundgesetzes verankert und seitens der saarländischen Verfassung durch Artikel 78 übernommen. Der Ausschuss für Eingaben hat die Befugnis, über Bitten und Beschwerden an den Landtag zu entscheiden. Auch die Einbeziehung von Petenten und die Anforderung von Auskünften von der Landesregierung gehört zu den Möglichkeiten des Ausschusses. Es bleibt jedoch abzuwarten, ob der Rückgang der Petitionen auch Auswirkungen auf die Funktionsweise dieser institutionellen Mitbestimmung hat.
In der Themenvielfalt der Petitionen zeigt sich, dass die meisten sich an das Sozialministerium richten. Andere Traktanden betreffen wichtige Bereiche wie Bildung und Verkehr. Sollte eine Petition eingereicht werden, können Petenten mit einer ersten Rückmeldung innerhalb von bis zu sechs Wochen rechnen. Dennoch führt nicht jede Petition direkt zu Änderungen; sie kann jedoch Anstöße für Diskussionen und mögliche Reformen geben.
Bürgerbeteiligung im Wandel
Der Rückgang der Petitionen könnte im größerem Kontext eines Gesellschaftswandels stehen. Der Begriff „Bürgerbeteiligung“ ist vielschichtig und umfasst sowohl formelle als auch informelle Mitbestimmungsprozesse. lpb-bw.de beschreibt, dass sich das politische Engagement der Bürger verändert hat. In den letzten Jahrzehnten hat sich der Fokus von der traditionellen Wahlbeteiligung zu unkonventionellen Mittel wie Bürgerinitiativen und sozialen Bewegungen verschoben. Diese Veränderungen spiegeln eine breitere Unzufriedenheit mit den bestehenden politischen Institutionen wider, die oft nicht mehr das Vertrauen der Bürger genießen.
Obwohl die Unterstützung für die Demokratie als Staatsform nahezu konstant bleibt, ist das Vertrauen in die Ergebnisse und die Institutionen markant gesunken. Dies deutet darauf hin, dass viele Bürgerinnen und Bürger nach neuen Wegen suchen, um ihre Anliegen zu äußern und aktiv in die Politik einzugreifen. Die Frage bleibt, wie die Politik auf diese Entwicklung reagieren wird und wie die Bürger wieder mehr für das strukturierte Petitionsrecht gewonnen werden können.
Der Petitionsausschuss bleibt ein wichtiger Anlaufpunkt, um Gehör zu schaffen. Wie das Thema im „aktuellen bericht“ im SR Fernsehen am 22.10.2025 behandelt wurde, verdeutlicht die anhaltende Relevanz dieser Diskussion.
