TU Chemnitz im Rampenlicht: Nachhaltigkeit auditiert und gefördert!

Die TU Chemnitz nimmt am HRK-Audit „Nachhaltigkeit an Hochschulen“ teil, um ihre Strategien und Aktivitäten zur Nachhaltigkeit zu evaluieren.
Die TU Chemnitz nimmt am HRK-Audit „Nachhaltigkeit an Hochschulen“ teil, um ihre Strategien und Aktivitäten zur Nachhaltigkeit zu evaluieren. (Symbolbild/NAG Archiv)

Chemnitz, Deutschland - Vom 28. bis 30. April 2025 fand ein entscheidender Vor-Ort-Termin an der TU Chemnitz statt. Vertreterinnen und Vertreter der Hochschulrektorenkonferenz (HRK) sowie externe Auditorinnen und Auditoren analysierten die Nachhaltigkeitsaktivitäten und strategische Ausrichtung der Hochschule. Die TU Chemnitz wurde im Jahr 2024 als eine von vier Hochschulen für die Pilotphase des HRK-Audits „Nachhaltigkeit an Hochschulen“ ausgewählt.

In der Vorbereitungszeit reichte die Hochschule im Februar 2025 eine umfassende Selbstreflexion ein, die die Grundlage für die Gespräche bildete. Dabei wurden bestehende Prozesse, Umsetzungsstände und Entwicklungspotenziale im Bereich Nachhaltigkeit erörtert. Die Erfolge der Hochschule wurden gewürdigt und erste Handlungsempfehlungen formuliert. Ein zentrales Ergebnis des Audits war das Bekenntnis der TU Chemnitz zu einem gesamtinstitutionellen Ansatz in der nachhaltigen Entwicklung, der auch regionale Besonderheiten berücksichtigt.

Der Weg zur Nachhaltigkeit

Die HRK hat mit dem Start der Pilotphase des Audits auch das Ziel verfolgt, Hochschulen bei der Weiterentwicklung ihrer Nachhaltigkeitsstrategien zu unterstützen. Laut HRK fokussieren sich Hochschulen zunehmend auf nachhaltige Entwicklung in ihrer strategischen Ausrichtung. So werden Kompetenzzentren eingerichtet und Nachhaltigkeitsbeauftragte ernannt, um die Nachhaltigkeitsziele der Institutionen gezielt zu verfolgen.

Zu den vier teilnehmenden Hochschulen in der Pilotphase gehören neben der TU Chemnitz auch die Fachhochschule Dortmund, die Universität Hamburg und die Philipps-Universität Marburg. Über 60 HRK-Mitgliedshochschulen hatten sich um die Teilnahme am Audit beworben. Erkenntnisse aus dieser Phase werden in die Weiterentwicklung des Audits einfließen. Ab 2026 besteht die Möglichkeit, das Beratungsangebot schrittweise für alle Mitgliedshochschulen zu öffnen.

Nachhaltigkeitsstrategie und gesellschaftliche Verantwortung

Die Verantwortung der Hochschulen für ökologische, soziale und ökonomische Nachhaltigkeit wurde auch von Dr. Jens Brandenburg, Parlamentarischer Staatssekretär, hervorgehoben. Er betonte, dass Hochschulen als Zukunftswerkstätten fungieren. Die HRK-Vizepräsidentin, Prof. Dr. Dorit Schumann, sieht die Rolle der Hochschulen in der nachhaltigen Entwicklung als zentral an, da sie in Forschung, Lehre und interdisziplinärem Zusammenspiel einen entscheidenden Beitrag leisten können.

Der Kontext dieser Bemühungen ist nicht neu. Die Vereinten Nationen riefen bereits im Jahr 2002 die Weltdekade „Bildung für nachhaltige Entwicklung“ aus, deren Ziel es war, das Konzept der Nachhaltigkeit in Bildungseinrichtungen zu stärken. In Deutschland wurde die HRK Mitglied eines Runden Tisches, der sich mit Hochschulen für nachhaltige Entwicklung beschäftigte und Empfehlungen aussprach. Diese Entwicklung spiegelt sich auch in der Bonner Erklärung von 2014 wider, die grundlegende Prinzipien für die Integration von Nachhaltigkeit in Hochschulen festlegte.

Durch die Förderung des Projekts „Transformationspfade für nachhaltige Hochschulen“ (traNHSform), das bis März 2026 vom Bundesministerium für Bildung und Forschung unterstützt wird, werden die Anstrengungen zur nachhaltigen Entwicklung in den Hochschulen als langfristiger Prozess verankert. Die HRK hat die Thematik in ihrer Mitgliederversammlung im November 2018 wieder aufgegriffen und fordert Bund und Länder auf, die politischen Rahmenbedingungen zur nachhaltigen Entwicklung weiter zu verbessern. Die damit verbundenen Effekte sollen nicht nur die Hochschulen selbst, sondern auch die Gesellschaft im Ganzen positiv beeinflussen.

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Ort Chemnitz, Deutschland
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