Bau-Skandal in Elchingen: Ex-Rat verletzt eigene Vorschriften!

Ehemaliger Rat in Elchingen beantragt nachträglich Änderungen an illegal errichteten Bauprojekten. Gemeinderat entscheidet am 19. Mai.
Ehemaliger Rat in Elchingen beantragt nachträglich Änderungen an illegal errichteten Bauprojekten. Gemeinderat entscheidet am 19. Mai. (Symbolbild/NAG)

Elchingen, Deutschland - In Elchingen sorgt ein Bauvorhaben eines ehemaligen Gemeinde- und Ortschaftsrats für Aufregung. Der Bauherr hat gegen geltende Vorschriften verstoßen, indem er eine Halle, ein Bürogebäude und Wohnungen errichtet hat, ohne die erforderlichen Genehmigungen einzuholen. Der aktuelle Stand ist, dass die Halle bereits errichtet und das Büro- sowie Wohngebäude weitgehend fertiggestellt ist. In seiner Amtszeit war der Bauherr bekannt dafür, Verstöße gegen das Baurecht bei anderen zu rügen, nun sieht er sich jedoch selbst mit erheblichen Abweichungen vom Bebauungsplan konfrontiert, insbesondere hinsichtlich der Höhe der Gebäude.https://www.schwaebische-post.de/ostalb/haertsfeld/elchingen/elchinger-bau-skandal-ex-rat-baut-illegal-und-beantragt-nachtraeglich-93736245.html

Die Gemeinde hat in diesem Fall bereits reagiert. Der Bauherr hat nachträglich einen Antrag auf Genehmigung für Abweichungen von den kommunalen Bauvorgaben gestellt. Dieser Antrag umfasst verschiedene Änderungen, darunter die Überschreitung des festgelegten Baufensters, die Verlängerung des Baukörpers um 2,28 Meter sowie eine Erhöhung der Gebäudehöhe um 95 Zentimeter, was die Änderung von einem dreigeschossigen zu einem viergeschossigen Gebäude bedeutet. Besonders problematisch ist die eigenmächtige Drehung der Halle um 180 Grad, durch die die ursprüngliche Baugenehmigung erloschen ist. Die Sprecherin des Landratsamts bestätigte, dass der Bauherr den Bau nicht fortführen darf, wenn er gegen die Genehmigung verstößt.

Abgelehnter Befreiungsantrag

Der Ortschaftsrat hat den Antrag auf Befreiung mehrheitlich abgelehnt und empfiehlt dem Gemeinderat, die gleiche Entscheidung zu treffen. Dies zeigt, dass das örtliche Gremium Bedenken hinsichtlich der rechtlichen Rahmenbedingungen hat und darauf achtet, dass alle Bautätigkeiten im Einklang mit den bestehenden Vorschriften stehen. Der Gemeinderat wird in seiner Sitzung am 19. Mai um 17:30 Uhr im Neresheimer Rathaus über das Bauvorhaben entscheiden.

Die gesetzlichen Vorgaben, die hier eine Rolle spielen, stammen unter anderem aus dem Baugesetzbuch, das spezielle Regelungen für die Zulässigkeit von Vorhaben im Rahmen eines Bebauungsplans enthält. Beispielsweise regelt § 30 die Zulässigkeit von Vorhaben im Geltungsbereich eines Bebauungsplans und § 31 spricht über Ausnahmen und Befreiungen von diesen Vorschriften.https://www.gesetze-im-internet.de/bbaug/

Die Konsequenzen für den Bauherrn

Die Entscheidung des Gemeinderats wird entscheidend sein für den weiteren Verlauf dieses Projekts. Sollte der Antrag weiterhin abgelehnt werden, könnte dies nicht nur finanzielle Konsequenzen für den Bauherrn haben, sondern auch rechtliche Folgen hinsichtlich des bereits errichteten Bauwerks und der zukünftigen Nutzung der Räumlichkeiten. Die Bürgergemeinschaft wird mit Spannung auf die Entscheidung warten, da sie darüber entscheidet, wie sich das Stadtbild von Elchingen entwickeln wird. In der Vergangenheit hat die Einhaltung der baurechtlichen Vorschriften bereits eine zentrale Rolle im städtebaulichen Prozess gespielt, und solche Fälle zeigen, wie wichtig die Kontrolle der Bauvorhaben für die Gemeinde ist.

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Ort Elchingen, Deutschland
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