Kinderkommission Bayerns fordert dringend bessere Ganztagsbetreuung!

Bayern, Deutschland - Die Kinderkommission des Landtags in Bayern hat in einer aktuellen Stellungnahme weitreichende Verbesserungen bei der Ganztagsbetreuung von Kindern gefordert. Ziel ist es, die Bedürfnisse und Sichtweisen der Kinder stärker in die Planungen einzubeziehen. Dabei stehen verschiedene Maßnahmen im Fokus, die nicht nur die Qualität der Betreuung erhöhen, sondern auch die Teilhabe der Kinder fördern sollen. PNP berichtet, dass die Kommission unter anderem empfiehlt, Rückzugsräume zu schaffen, um schulisches Lernen und Freizeit besser zu trennen.
Ein weiterer zentraler Punkt ist die Überprüfung des pädagogischen Betreuungsschlüssels. Dies könnte dazu beitragen, dass Kinder hochwertigere Betreuung erfahren. Zudem wird vorgeschlagen, Kinder in Entscheidungen, die sie direkt betreffen, aktiver einzubeziehen. Dies könnte durch regelmäßige Befragungen auf kommunaler und Landesebene sowie die Einrichtung von Kinderparlamenten erfolgen.
Empfehlungen zur Verbesserung der Betreuung
Um die Bedingungen für die Ganztagsbetreuung nachhaltig zu verbessern, spricht die Kommission auch Empfehlungen für Neubauten und Sanierungen aus. Dabei sollte auf helle und multifunktionale Räume geachtet werden. Des Weiteren fordert die Kommission, finanzielle Mittel insbesondere in finanzschwachen Kommunen zu erhöhen. Ein weiterer wichtiger Aspekt ist die Optimierung der Schulverpflegung, um den Kindern eine gesunde Ernährung zu gewährleisten. Auch die Barrierefreiheit bei Ferienbetreuungen soll sichergestellt werden, damit kein Kind aus finanziellen Gründen ausgeschlossen wird.
Der Bund hat zudem ein wichtiges Signal gesetzt, indem er am 10. September 2021 dem Kompromissvorschlag des Vermittlungsausschusses zum Ganztagsförderungsgesetz zugestimmt hat. Ab 2026 wird ein Rechtsanspruch auf Ganztagsbetreuung für Grundschulkinder schrittweise eingeführt, um eine Betreuungslücke zu schließen, die viele Familien nach der Kita-Zeit betrifft. Das BMFSFJ berichtet, dass ab August 2026 zunächst alle Grundschulkinder in der ersten Klassenstufe Anspruch auf ganztägige Betreuung erhalten, die bis August 2029 auf alle Stufen eins bis vier ausgeweitet wird.
Finanzielle und strukturelle Unterstützung
Der Rechtsanspruch sieht einen Betreuungsumfang von acht Stunden an allen fünf Werktagen vor und gilt auch in den Ferien, wobei von den Ländern maximal vier Wochen Schließzeit geregelt werden können. Der Bund investiert bis zu 3,5 Milliarden Euro für den Ausbau der Ganztagsbetreuung. Dies schließt 750 Millionen Euro ein, die bereits bereitgestellt wurden. Ab 2030 sind jährliche Mittel von 1,3 Milliarden Euro vorgesehen. Das Kultusministerium Hessen ergänzt, dass diese Investitionen entscheidend sind, um die Vereinbarkeit von Familie und Beruf zu verbessern und Chancengleichheit zu fördern.
Die Integration hochwertiger Betreuungsangebote ist nicht nur entscheidend für die individuelle Entwicklung der Kinder, sondern könnte auch die Erwerbstätigkeit von Müttern signifikant steigern. Ein Gutachten des Deutschen Instituts für Wirtschaftsforschung hat aufgezeigt, dass die Erwerbstätigkeit von Müttern durch den Ausbau der Ganztagsbetreuung um zwei bis sechs Prozentpunkte steigen kann. Trotz der bestehenden Angebote ist der Bedarf an Ganztagsbetreuung in vielen Regionen jedoch noch nicht ausreichend gedeckt.
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Ort | Bayern, Deutschland |
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