Gericht zwingt von der Leyen zur Offenlegung von SMS an Pfizer-Chef!

Ursula von der Leyen erleidet Niederlage im EuGH-Prozess um SMS an Pfizer-Chef. Gericht fordert Zugang zu Dokumenten.
Ursula von der Leyen erleidet Niederlage im EuGH-Prozess um SMS an Pfizer-Chef. Gericht fordert Zugang zu Dokumenten.

Brüssel, Belgien - Die EU-Kommissionspräsidentin Ursula von der Leyen hat im Rechtsstreit um die Herausgabe von Textnachrichten an den CEO von Pfizer, Albert Bourla, eine Schlappe erlitten. Wie der Weser Kurier berichtet, erklärte das Gericht der Europäischen Union, dass die Kommission keine plausible Erklärung für das Fehlen der angeforderten Dokumente geliefert habe. Der Beschluss, die Nachrichten nicht herauszugeben, wurde für nichtig erklärt, jedoch ist das Urteil noch nicht rechtskräftig.

Im Mittelpunkt des Rechtsstreits steht ein milliardenschwerer Deal zwischen der EU-Kommission und BioNTech/Pfizer aus dem Frühjahr 2021. Der Vertrag umfasste die Lieferung von bis zu 1,8 Milliarden Dosen des Corona-Impfstoffs, mit einem geschätzten Gesamtvolumen von 35 Milliarden Euro. Ein zentraler Aspekt für den Abschluss des Deals war der persönliche Kontakt zwischen von der Leyen und Bourla, der auch per SMS stattfand.

Der Zugang zu den Nachrichten

Die Journalistin der „New York Times“ hatte einen Antrag auf Zugang zu allen Textnachrichten zwischen von der Leyen und Bourla gestellt, die in der Zeit vom 1. Januar 2021 bis zum 11. Mai 2022 gewechselt wurden. Laut RTE wies die Kommission den Antrag mit der Begründung zurück, dass von der Leyen diese Nachrichten nicht gespeichert habe, was zu einer Klage der Zeitung führte. Der Europäische Gerichtshof (EuGH) lehnte die Argumentation der Kommission ab und stellte fest, dass die angeforderten Nachrichten potenziell wichtige Einblicke in die milliardenschweren Impfstoffverträge geben könnten.

Das Gericht bekräftigte, dass eine EU-Institution nicht einfach behaupten kann, Dokumente nicht zu besitzen. Stattdessen müssen sie glaubwürdige Erklärungen dafür liefern und detaillierte Informationen über die durchgeführten Suchvorgänge bereitstellen. Die Kommission war nicht in der Lage, plausibel darzulegen, warum sie annahm, dass diese Texte keine wichtigen Informationen enthielten.

Folgen für die EU-Kommission

Wie auf der Webseite der EU-Vertretung in Deutschland dargelegt, müssen die Urteile des Gerichts sorgfältig geprüft werden. Die Kommission hat Kenntnis von zwei Urteilen genommen, die sich mit dem Zugang zu den Covid-19-Impfstoffverträgen beschäftigen. Allerdings hat das Gericht in den meisten Punkten der Kommission recht gegeben.

Es wurde anerkannt, dass der Schutz geschäftlicher Interessen durch entsprechende Vertragsklauseln gewährleistet werden muss. Zudem hat das Gericht bestätigt, dass die Kommission berechtigt war, nur teilweise Zugang zu den Dokumenten zu gewähren. In diesem Zusammenhang muss sie jedoch den größtmöglichen Zugang gemäß den Grundsätzen der Offenheit und Transparenz der Öffentlichkeit gewähren.

Die Kommission war gefordert, einen Ausgleich zwischen dem Recht der Öffentlichkeit auf Informationen und den rechtlichen Anforderungen der Covid-19-Verträge zu finden. Sie bleibt dabei verpflichtet, mögliche Interessenkonflikte zu vermeiden und die Privatsphäre sowie die Daten der beteiligten Personen zu schützen.

Details
Vorfall Skandal
Ort Brüssel, Belgien
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