Bürgermeister kündigt Abschied an: Marzling braucht dringend Käufer!

Bürgermeister Ernst kündigt aus gesundheitlichen Gründen seinen Rücktritt an. Grundstücksverkauf in Marzling bleibt ohne Angebote.
Bürgermeister Ernst kündigt aus gesundheitlichen Gründen seinen Rücktritt an. Grundstücksverkauf in Marzling bleibt ohne Angebote. (Symbolbild/NAG)

Marzling, Deutschland - In einer überraschenden Wendung während der letzten Gemeinderatsitzung in Marzling hat Bürgermeister Martin Ernst (CSU/FW) angekündigt, aus gesundheitlichen Gründen nicht erneut für das Amt zu kandidieren. Dies geschah vor dem Hintergrund eines unbefriedigenden Ergebnisses des Bieterverfahrens für ein gemeindeeigenes Grundstück am Seniorenheim, wo für den veranschlagten Verkaufspreis von 1,8 Millionen Euro kein einziges Angebot eingegangen ist. Diese Situation könnte zu Problemen im Haushalt führen, da die Einnahmen aus dem Grundstücksverkauf eingeplant waren, wie Merkur berichtet.

Ernst hat in der Sitzung drei mögliche Optionen vorgeschlagen: die Wiederholung des Bieterverfahrens, eine Konzeptvergabe oder den Verkauf eines zweiten Grundstücks. Letzteres könnte sich als vorteilhafter erweisen, da dort reiner Wohnungsbau realisiert werden kann, während das erste Grundstück nur für Mischbebauung vorgesehen ist. Zudem erhielt Ernst mehrere E-Mails, die ein Konzept für betreutes Wohnen auf dem Grundstück anregten, verbunden mit einer Bitte an den Gemeinderat, dies zu unterstützen. Um solch ein Konzept zu realisieren, müsste jedoch das Mischgebiet in ein Sondergebiet umgewidmet werden, was aus zeitlichen Gründen derzeit nicht möglich ist.

Rechtliche Herausforderungen beim Grundstücksverkauf

Die rechtlichen Rahmenbedingungen für den Verkauf kommunaler Grundstücke sind oft komplex. Die kommunale Praxis zeigt, dass Grundstücke in deutschen Großstädten knapp sind, was auch für Marzling gilt. Das macht es für die Kommunen notwendig, Käuferpflichten zu definieren. Diese Verpflichtungen können unter anderem die Errichtung mietpreisgedämpfter Wohnungen und die Schaffung öffentlicher Parkplätze umfassen, wie Menold Bezler hervorhebt.

Ein Wegweiser für die Erfüllung dieser rechtlichen Verpflichtungen liegt im EU-Recht. Der Europäische Gerichtshof hat festgelegt, dass der Verkauf kommunaler Grundstücke zwar nicht unter das Vergaberecht fällt, jedoch ein transparentes und wettbewerbliches Verfahren erforderlich ist, um unzulässige Beihilfen zu vermeiden. Zudem müssen Kommunen sicherstellen, dass alle Anforderungen an eine transparente Veräußerung eingehalten werden, um reibungslose Verfahren zu gewährleisten, nicht nur zur Vermeidung rechtlicher Probleme, sondern auch zur Förderung von wirtschaftlichen Vorteilen.

Ausblick auf den Grundstücksverkauf

In der Ratssitzung wurde zudem festgestellt, dass die Genossenschaft für betreutes Wohnen noch nicht gegründet werden konnte, da unklare Aspekte mit dem Grundstück die Planung behindern. Thomas Sellmeir von der Marzlinger Liste wies auf den fehlenden Bodenrichtwert für das Mischgebiet hin und stellte fest, dass 15 Parkplätze im ursprünglichen Verkaufspreis nicht enthalten sind. In Anbetracht dieser Herausforderungen hat der Gemeinderat beschlossen, das zweite Grundstück ohne Bauzwang ab dem 1. Juni anzubieten. Dies könnte eine strategische Entscheidung sein, um die Verkaufschancen zu erhöhen und den kommunalen Haushalt zu stabilisieren.

Zusammenfassend ist die Situation in Marzling durch zahlreiche rechtliche und planerische Fragestellungen geprägt. Die kommenden Schritte werden entscheidend sein, um sowohl die finanziellen als auch die sozialen Anforderungen der Gemeinde zu erfüllen, insbesondere im Hinblick auf den dringend benötigten Wohnraum und betreutes Wohnen. Der Umgang mit kommunalen Grundstücken erfordert fundierte Entscheidungen und eine klare Vision für die zukünftige Entwicklung der Gemeinde, wie auch Heuking anmerkt.

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Ort Marzling, Deutschland
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