Barrierefreiheit in Online-Umfragen: Ein Pflichtprogramm für Wissenschaftler!

Münster, Deutschland - Eine aktuelle Studie von Prof. Dr. Volker Gehrau von der Universität Münster untersucht die Barrierefreiheit von Online-Umfragen und zeigt alarmierende Ergebnisse auf. Die EU-Richtlinie 2102 aus dem Jahr 2016 verpflichtet öffentliche Stellen zur barrierefreien Gestaltung von Webseiten und Apps. Dies hat das Ziel, den Zugang für alle Nutzer, insbesondere Menschen mit Behinderungen, zu verbessern und fördert somit eine inklusive digitale Umgebung.
Die Studie zeigt, dass viele Wissenschaftler sich der EU-Vorgaben nicht ausreichend bewusst sind. Rund 90% der Befragten bemühen sich zwar um eine verständliche Sprache, jedoch achten nur etwa 20% auf technische Aspekte wie die Barrierefreiheit. Laut Gehrau könnte sich dies als problematisch erweisen, da schätzungsweise 20% der deutschen Bevölkerung von Barrieren betroffen sind, die etwa durch Analphabetismus oder Hör- bzw. Sehschwächen entstehen können.
EU-Richtlinie zur digitalen Barrierefreiheit
Wie die EU-Richtlinie 2102 festlegt, umfasst der barrierefreie Zugang die Gestaltung, Erstellung, Pflege und Aktualisierung von digitalen Inhalten. Die unterschiedlichen nationalen Maßnahmen führen zu Fragmentierungen und Wettbewerbsnachteilen, weshalb eine Harmonisierung notwendig ist. Die Richtlinie fordert eine Umsetzung der Barrierefreiheit bis zum 23. September 2018 und legt klare Anforderungen fest: Inhalte müssen wahrnehmbar, bedienbar, verständlich und robust sein.
Gehraus Forschung zeigt, dass 65% der 352 befragten Wissenschaftler barrierefreie Umfragen als wichtig erachten, jedoch weniger als 10% die EU-Anforderungen kennen. Um diese Kluft zu schließen, haben Gehrau und sein Team Empfehlungen erarbeitet, die leicht in die Praxis umgesetzt werden können. Diese beinhalten eine Schriftgröße von mindestens 14 Punkt, die Verwendung von farbigen Smileys zur Darstellung von Zustimmung oder Ablehnung sowie eine gut sichtbare Vorlesefunktion.
Empfehlungen und Vorteile der Barrierefreiheit
Die Empfehlungen zielen darauf ab, sicherzustellen, dass Online-Umfragen den EU-Richtlinien entsprechen. Dazu sind auch barrierefreie Schriften, wie Atkinson Hyperlegible, sehr wichtig. Die Barrierefreiheit verbessert nicht nur das Erlebnis für Menschen mit Beeinträchtigungen, sondern trägt auch zur allgemeinen Benutzerfreundlichkeit bei.
Ergebnisse einer Umfrage mit 500 Schülern belegen, dass einfache Sprache, Vorlesefunktion und sogar ein Dunkelmodus die Teilnahmebereitschaft und Verständlichkeit erhöhen. Gestützt durch die Erkenntnisse dieser Studie, ist klar, dass Barrierefreiheit auch zu präziseren Daten über Menschen mit Beeinträchtigungen führen kann, was die allgemeine Abneigung gegenüber Umfragen verringert.
In Österreich wurde die Richtlinie im Web-Zugänglichkeits-Gesetz (WZG) implementiert, das für Websites und mobile Anwendungen des Bundes sowie für überwiegend staatlich finanzierte Einrichtungen gilt. Barrierefrei.at bietet Unterstützung an, um die Anforderungen der Richtlinie zu erfüllen, einschließlich Beratung, Schulungen und technische Unterstützung, die notwendig sind, um eine barrierefreie digitale Umgebung zu schaffen. Das Ziel bleibt, einen harmonisierten Markt für barrierefreien Zugang sicherzustellen und das Nutzererlebnis für alle zu verbessern.
Abschließend lässt sich sagen, dass Barrierefreiheit nicht nur eine rechtliche Verpflichtung darstellt, sondern auch einen unmittelbaren Nutzen für die Gesellschaft hat. Prof. Gehrau betont, dass letztlich alle von einer barrierefreien Gestaltung profitieren.
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Ort | Münster, Deutschland |
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