Zweites Abschiebegefängnis in NRW: Fertigstellung erst 2028 erwartet!

Mönchengladbach, Deutschland - Das zweite Abschiebegefängnis in Nordrhein-Westfalen (NRW) wird voraussichtlich erst im Jahr 2028 seine Tore öffnen. Der Bau in Mönchengladbach befindet sich derzeit noch in der Planungsphase, da eine umfassende Machbarkeitsstudie für das Gelände bislang nicht abgeschlossen ist. Erste Ergebnisse dieser Studie werden laut ksta.de Ende des Jahres 2025 erwartet. Eine Eröffnung der Einrichtung vor 2028 gilt als unwahrscheinlich, nachdem ursprüngliche Planungen auf ein „echtes“ Gefängnis verworfen wurden.
Im Falle eines positiven Ergebnisses der Machbarkeitsstudie könnte der Stadtrat von Mönchengladbach einen Aufstellungsbeschluss fassen. Dies würde jedoch mindestens ein Jahr für das notwendige Bebauungsplanverfahren in Anspruch nehmen. Der Bau selbst könnte frühestens im Jahr 2027 beginnen, was die Inbetriebnahme auf 2028 verschieben würde. Das Flüchtlingsministerium hat bestätigt, dass die Vorbereitungen für die Planungs- und Genehmigungsverfahren in Bearbeitung sind.
Hintergründe und Ziele
Die Errichtung der zweiten Abschiebehaftanstalt ist Teil eines „Sicherheitspakets“, das von der schwarz-grünen Landesregierung nach dem Terroranschlag in Solingen angekündigt wurde. Ziel ist es, die Abschiebekapazitäten zu erhöhen, da aktuell nur eine Abschiebehaftanstalt in Büren zur Verfügung steht. In Büren sind von insgesamt 175 Plätzen im ersten Quartal lediglich 129 belegt, was hauptsächlich auf Personalmangel zurückzuführen ist. Aktuell unterstützen sechs Polizisten aus Bielefeld die Betreuung der Inhaftierten in Büren.
Zudem wird eine Gesetzesänderung vorbereitet, die es ermöglichen soll, pensionierte Polizisten oder Justizvollzugsbeamte für die Abschiebungshaft einzustellen. Diese Regelung soll zunächst für zehn Jahre in Kraft treten. Der Einsatz aktiver Polizisten in Büren wurde darüber hinaus verlängert. Allerdings äußert die SPD-Vize-Fraktionschefin Lisa Kapteinat Bedenken zur Priorität der neuen Einrichtung, insbesondere im Hinblick auf die Nutzung der bestehenden Anstalt in Büren.
Kritik an der Abschiebehaft
Die Initiativen, die sich für die Rechte von Ausreisepflichtigen einsetzen, kritisieren die Bedingungen in Abschiebehaftanstalten. Während Abschiebehaft nicht die gleichen Bedingungen wie ein Strafvollzug aufweisen sollte, sind die realen Haftbedingungen oft schlechter als in regulären Strafanstalten. Die Unterbringung vieler Personen geschieht nicht aufgrund von Straftaten, sondern zur Durchsetzung von Abschiebungen. Laut nd-aktuell.de erinnert die bauliche Gestaltung der Einrichtungen an Hochsicherheitstrakte, während die Rechte der Betroffenen häufig stärker beschnitten werden.
Außerdem wird in nahezu jeder zweiten Abschiebehaft-Anordnung, die von Betroffenen angefochten wird, festgestellt, dass der Haftbefehl rechtswidrig war, sofern die Betroffenen rechtliche Unterstützung erhalten. Künftige Regierungspläne, die im Koalitionsvertrag festgehalten sind, sehen vor, den Zugang zu anwaltlicher Unterstützung für die Betroffenen zu erschweren, was die Situation weiter komplizieren könnte. Frank Gockel, Mitarbeiter des Bundesfachverbands zur Unterstützung von Menschen in Abschiebehaft, engagiert sich aktiv gegen die Internierung ausreisepflichtiger Personen.
Die Entwicklungen rund um die Abschiebehaft in NRW sind somit nicht nur ein Zeichen politischer Symbolpolitik, sondern werfen auch grundlegende Fragen zu den Rechten von Geflüchteten und den Bedingungen ihrer Unterbringung auf.
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Ort | Mönchengladbach, Deutschland |
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