Wasserknappheit am Bodensee: Generelles Entnahmeverbot ab 24. Juni!

Wegen anhaltender Trockenheit gilt ab 24. Juni bis 15. Juli 2025 ein Entnahmeverbot für Oberflächengewässer im Alb-Donau-Kreis.

Wegen anhaltender Trockenheit gilt ab 24. Juni bis 15. Juli 2025 ein Entnahmeverbot für Oberflächengewässer im Alb-Donau-Kreis.
Wegen anhaltender Trockenheit gilt ab 24. Juni bis 15. Juli 2025 ein Entnahmeverbot für Oberflächengewässer im Alb-Donau-Kreis.

Wasserknappheit am Bodensee: Generelles Entnahmeverbot ab 24. Juni!

Die Wasserversorgung im Bodenseekreis steht vor großen Herausforderungen. Ab Dienstag, dem 24. Juni bis vorläufig 15. Juli 2025, gilt ein generelles Verbot der Wasserentnahme aus allen Oberflächengewässern, wie Flüssen, Bächen, Weihern und Seen. Diese Maßnahme wurde aufgrund der anhaltenden Trockenheit und der damit verbundenen niedrigen Wasserstände ergriffen, die nicht nur die Gewässerökologie, sondern auch die dort lebenden Organismen in Mitleidenschaft ziehen. Fische, Kleinlebewesen und Wasserpflanzen leiden zunehmend unter Wassermangel sowie steigenden Wassertemperaturen und sinkendem Sauerstoffgehalt. Das Landratsamt appelliert sogar, auf das Schöpfen mit Handgefäßen zu verzichten, um die ohnehin kritische Lage nicht weiter zu verschärfen.

Die Allgemeinverfügung, die dieses Verbot in Kraft setzt, ist durch Abstimmungen mit den benachbarten Landkreisen, wie Ravensburg, Biberach und Alb-Donau-Kreis, abgesichert. Besonders betroffen von diesem Verbot sind auch landwirtschaftliche Betriebe, die auf Wasserentnahmen zur Bewässerung angewiesen sind. Ausnahmen gelten lediglich für Entnahmen aus dem Bodensee und für genehmigtes Grundwasser, um die Versorgung von Vieh zu gewährleisten. Bei Missachtung des Verbots drohen empfindliche Bußgelder von bis zu 10.000 Euro.

Eine Herausforderung für die Region

Irmtraud Schuster, Dezernentin für Umwelt und Technik, macht deutlich, dass die Kombination aus hohen Temperaturen und dem Ausbleiben von Niederschlägen die jetzige Situation unausweichlich macht. Trotz gelegentlicher lokaler Schauer oder Gewitter, die kurzfristig für Entlastung sorgen können, sind keine flächendeckenden Regenfälle in den Wetterprognosen vorhergesagt. Diese Unsicherheit drängt die Verantwortlichen, sich auf eine mögliche Verlängerung des Verbots einzustellen, sollte sich die Trockenheit weiter verstärken.

Wasser ist nicht nur eine essentielle Ressource für die Landwirtschaft und die Trinkwasserversorgung, sondern auch für die Gesundheit der Ökosysteme. Weltweit leiden rund 2,2 Milliarden Menschen unter einem Mangel an sauberem Wasser. Diese Probleme sind im Kontext des Klimawandels besonders ausgeprägt. Temperaturschwankungen und Dürreperioden häufen sich, was die Notwendigkeit eines nachhaltigen Wassermanagements noch dringlicher macht. Auf Bundesebene sind Initiativen wie das Programm „Wasser: N“ gestartet worden, das innovative Ansätze für nachhaltigen Wassergebrauch fördert. Ziel ist es, Wasserressourcen zu schützen und deren Nutzung im Sinne der Umwelt zu optimieren, wie auf der Webseite des Bundesministeriums für Bildung und Forschung nachzulesen ist.

Gemeinsam Lösungen finden

Es liegt in der Verantwortung jedes Einzelnen, sich für einen nachhaltigen Umgang mit Wasser einzusetzen. Die Situation im Bodenseekreis könnte als Weckruf dienen, um über die eigene Wassernutzung nachzudenken. Die Politik und die zuständigen Stellen arbeiten daran, die Herausforderungen im Wassermanagement anzugehen und die Bevölkerung über den richtigen Umgang mit dieser wertvollen Ressource aufzuklären. Es ist klar, dass keiner ums Wasser herumkommt – ohne Wasser, kein Leben. Lassen Sie uns gemeinsam Lösungen finden, um auch in Zukunft für ausreichend sauberes Wasser zu sorgen.

Für weitere Informationen zu der Allgemeinverfügung und den Details zum Verbot können Interessierte die offizielle Website des Bodenseekreises besuchen: hier.